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Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019

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C/074<br />

Ansatz Ansatz<br />

2018 <strong>2019</strong><br />

€ €<br />

Aufwendungen im Ergebnishaushalt -19.747.303 -19.759.563<br />

Anteil des Jugendamtes an der Inklusionspauschale gem. § 2 Abs. 2 - 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen<br />

für die schulische Inklusion vom 09.07.2014 (GV. NRW. S. 404) 40.000 0<br />

= Umlagefähiger Gesamtaufwand -19.707.303 -19.759.563<br />

Nach Abschluss des Ausbauprogramms zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige (KT 13.06.1996) ist dieser im Jugendamtsbereich erfüllt.<br />

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab einem Jahr und ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter einem Jahr führen zu weiteren notwendigen Investitionen.<br />

Der Bedarf wird seit 2017 kontinuierlich durch die eingeplanten Neubauten in den Jugendamtskommunen abgedeckt.<br />

Die entstehenden Erträge und Aufwendungen für die beschlossenen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sind im Produkt 06.03.01 berücksichtigt.<br />

Die veranschlagten Personal- und Sachaufwendungen in den Kindertageseinrichtungen sind aus den Kindpauschalen und sonstigen Zuschüssen nach dem KiBiz und im übrigen durch Eigenmittel/<br />

kommunale Mittel zu tragen. Bei den Ansätzen bestehen Unsicherheiten auf der Aufwands- und auf der Ertragsseite, weil die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen vom Buchungsverhalten<br />

(25, 35 oder 45 Std./Woche) der Eltern abhängig sind. Auch die Nachfrage nach U3-Plätzen kann weiter steigen.<br />

Auf der Ertragsseite sind die Landeszuweisungen und Elternbeiträge ausgehend von der o.a. Grundlage berücksichtigt. Die Auswirkungen der 1. und 2. Stufe der KiBiz-Revision, Verbesserungen auf<br />

der Ertragsseite aufgrund von erhöhten Landeszuschüssen zu den U3-Kindpauschalen, die Auswirkungen der Inklusion und die neue Förderung für Kinder mit Behinderungen durch den LVR (Flnk)<br />

sind berücksichtigt (Konnexitätsausgleich).<br />

Die Haushaltsansätze für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wurden der aktuellen Entwicklung angepasst und sind in den Teilprodukten 951300, 951310 und in dem<br />

Teilprodukt 951330 - Hilfe für junge Volljährige (diff. RU) - veranschlagt. Die Ansätze basieren auf der Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung.<br />

Die weitere Entwicklung der Fallzahlen sowie Fallübernahmen durch Zuzüge oder Fallabgaben durch Wegzüge sind nicht kalkulierbar.<br />

Die vorstehenden Kosten des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen sind von den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath im Wege der<br />

ausschließlichen Belastung gemäß § 56 (5)KrO NW aufzubringen. Die Aufteilung der Kosten des Jugendamtes der StädteRegion muss nach den einschlägigen Bestimmungen für alle Gemeinden<br />

ohne eigenes Jugendamt einheitlich nach der Umlagekraft vorgenommen werden. Über- oder Unterzahlungen werden spitz abgerechnet.<br />

Es ergibt sich folgende Berechnung des Umlagesatzes für die Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe:<br />

Ansatz Ansatz<br />

2018 <strong>2019</strong><br />

€ €<br />

Umlagefähiger Aufwand -19.707.303 -19.759.563<br />

Umlagegrundlagen (Modellrechnung v. 30.10.2018) 71.555.488 81.652.651<br />

Umlagesatz 27,5413% 24,1995%<br />

Die Regionsumlage-Mehrbelastung "Jugendhilfe" wird mit den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath spitz abgerechnet (§ 6 Ziff. 6 der <strong>Haushaltssatzung</strong>).

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