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Standort Kanton Solothurn - Solothurner Handelskammer

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umgewandelt, falls die Basiseintragung im Heimatstaat innert<br />

fünf Jahren dahinfällt.<br />

Wenn eine Schweizer Basismarke gestützt auf das MMA<br />

oder MMP international eingetragen werden soll, leitet das<br />

IGE die Gesuche an die benannten Vertragsstaaten weiter.<br />

III. Patentrecht<br />

1. Gegenstand und Zweck des Patentrechts<br />

Das Patentrecht schützt Erfindungen. Ein Patent gewährt<br />

dem Inhaber das ausschließliche Recht, die durch<br />

das Patent geschützte Erfindung gewerbsmäßig zu nutzen<br />

und allen anderen die Nutzung derselben zu verbieten.<br />

2. Voraussetzungen für den Schutz einer Erfindung<br />

durch ein Patent<br />

Patentschutz wird gewährt, wenn eine Erfindung vorliegt,<br />

die am Anmelde- bzw. Prioritätsdatum gegenüber<br />

dem Stand der Technik neu und nicht naheliegend sowie<br />

gewerblich anwendbar ist und nicht unter einen der gesetzlichen<br />

Ausschlussgründe fällt.<br />

Schutz kann beansprucht werden für ein Erzeugnis (z.B.<br />

eine chemische Substanz oder eine Maschine) oder ein Verfahren<br />

(z.B. ein Verfahren zur Herstellung eines chemischen<br />

Stoffes).<br />

3. Rechtsgrundlagen und Anmeldeverfahren für Patente<br />

Um in den Genuss des Patentschutzes zu kommen, muss<br />

eine Erfindung formell als Patent registriert werden, d.h. es<br />

gilt auch hier das Eintragungsprinzip. Wer eine Erfindung für<br />

das Gebiet der Schweiz schützen möchte, kann zwischen<br />

drei verschiedenen Anmeldeverfahren wählen, welche in<br />

ein nationales und/oder europäisches Patent münden:<br />

a. Nationale Anmeldung für nationale Patente<br />

Mit einer nationalen Anmeldung beim IGE kann ein nationales<br />

Patent beantragt werden. Sämtliche Aspekte dieses<br />

nationalen Patentes (Anmeldung, Prüfung, Erteilung,<br />

Inhalt) sind im schweizerischen Patentgesetz und der dazugehörigen<br />

Patentverordnung geregelt.<br />

b. Anmeldung beim EPA für ein europäisches Patent<br />

Beim Europäischen Patentamt (EPA) in München und<br />

Den Haag kann gestützt auf das Übereinkommen über die<br />

Erteilung europäischer Patente vom 29. November 2000<br />

| S T A N D O R T K A N T O N S O L O T H U R N |<br />

(Europäisches Patentübereinkommen; EPÜ), dem auch die<br />

Schweiz angehört, ein europäisches Patent beantragt werden.<br />

Das EPÜ regelt Anmeldung, Prüfung und Erteilung.<br />

Das EPA kann ein Patent mit Wirkung für alle vom Anmelder<br />

beantragten Vertragsstaaten erteilen. Mit Erteilung des<br />

Patentes endet die internationale Phase und der Inhaber<br />

erhält ein Bündel nationaler Patente, deren Inhalt im Wesentlichen<br />

von den jeweils anwendbaren nationalen Patentrechten<br />

bestimmt wird.<br />

c. PCT-Anmeldung für ein nationales und/oder<br />

Europäisches Patent<br />

Kein Patenterteilungs-, sondern ein reines Patentanmeldesystem<br />

wurde mit dem Vertrag über die Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970<br />

(PCT) geschaffen. Dieser sieht wie das EPÜ ein zentrales<br />

Anmelde- und Recherchesystem vor, über das Schutz für<br />

eine Vielzahl von Ländern beantragt werden kann. Anders<br />

als beim EPÜ richtet sich die Erteilung des Patents jedoch<br />

nach demjenigen Recht, das auf die vom Anmelder beantragten<br />

nationalen Patente anwendbar ist. Die PCT-Anmeldung<br />

führt im Ergebnis zu einem oder mehreren nationalen<br />

Patenten und/oder zu einem europäischen Patent.<br />

IV. Schlussfolgerung<br />

Das Marken- und Patentrecht stellt ein unabdingbares<br />

Werkzeug für Unternehmen dar, welche ihre Waren und<br />

Dienstleistungen von denjenigen ihrer Konkurrenten unterscheiden<br />

und ihre Erfindungen schützen lassen wollen. Es<br />

lohnt sich, eine individuelle und benutzerdefinierte Lösung<br />

zu suchen, welche den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens<br />

entspricht, da ein schlechter Schutz der Rechte<br />

des geistigen Eigentums in Tat und Wahrheit ebenso<br />

schädlich ist wie ein vollständiges Fehlen von Schutz.<br />

Der Autor:<br />

Vincent Mignon<br />

lic.iur, Rechtsanwalt<br />

Frôté & Partner AG<br />

vm@frotepartner.ch<br />

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