GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2019
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<strong>Montagepraxis</strong><br />
Auf der BAustelle<br />
Es kommt immEr auf dEn Einsatzfall an<br />
Nach der Montage: Prüfung,<br />
Wartung oder Instandhaltung?<br />
Die Begriffe, die im Umfeld von „Prüfung<br />
und Wartung“ fallen, sind vielfältig.<br />
Versuchen Sie mal den Unterschied zwischen<br />
Wartung, Instandsetzung, Instandhaltung,<br />
Inspektion und Prüfung zu erklären. Und<br />
da wären in diesem Zusammenhang noch<br />
Verbesserung, Funktionsfähigkeit, Ausfall<br />
und Schwachstellenanalyse zu nennen.<br />
Wer blickt da noch durch und was ist wann<br />
anzuwenden? Die IVRSA (Industrievereinigung<br />
Rollladen – Sonnenschutz – Antriebe)<br />
entwickelt deshalb eine Richtlinie dazu.<br />
_<br />
Wen soll es eigentlich wundern, denn auch zur Instandhaltung<br />
gibt es mit der DIN 31051:<strong>2019</strong>-06 – Grundlagen der Instandhaltung<br />
eine deutsche Norm, die mit dem Ausgabedatum sozusagen ganz<br />
frisch auf dem Markt ist. In der Norm wird die Instandhaltung wie folgt definiert:<br />
„Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie<br />
Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit<br />
zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der<br />
Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“.<br />
Sozusagen die eierlegende Wollmilchsau, denn wenn der Kunde dem Fachbetrieb<br />
den Auftrag zu einer Wartung erteilt, wird in der Regel nur ein Teilaspekt<br />
der Instandhaltung ausgeführt, also nichts anderes wie zuvor in der<br />
Definition der Norm beschrieben steht. Im Einzelnen kann man diese Begriffe<br />
noch einmal spezifizieren.<br />
Um Klarheit beim Thema Instandhaltung zu schaffen, gibt die IVRSA in Kürze eine<br />
Richtlinie heraus.<br />
Foto: IVRSA<br />
klare strukturen<br />
Die Instandhaltung gliedert sich in Grundmaßnahmen wie Wartung, Inspektion<br />
und Instandsetzung, die auch mit der Reparatur gleichgesetzt<br />
werden können. Zusätzlich nennt die DIN 31051 die Begriffe Verbesserung,<br />
Funktions fähigkeit, Ausfall und Schwachstellenanalyse.<br />
Wie in vielen anderen Bereichen auch, finden sich in der Praxis vielerlei interessante<br />
Wortschöpfungen, die diese Arbeiten für eigene Geschäftsmodelle<br />
umschreiben wollen. So ist da von Instandhaltung, von Inspektion, von Wartung,<br />
teilweise auch von Pflege oder Prüfung die Rede. Nach DIN 31051 lassen<br />
sich die Begriffe „Inspektion“, „Wartung“ und „Instandsetzung“ als Maßnahmen<br />
der Instandhaltung differenzieren. Eine Inspektion ist nach dieser<br />
Definition eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Sollzustandes,<br />
also die im Bereich der Torbranche und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR<br />
A1.7 bekannte Tor-Prüfung, die mindestens einmal jährlich stattfinden muss.<br />
Im weitesten Sinne kann man hier also von einer Funktionskontrolle sprechen,<br />
bei der auch Sollwerteinstellungen überprüft und wie laut ASR A 1.7<br />
erforderlich, Messwerte an der Hauptschließkante gemessen und entsprechend<br />
im Bericht protokolliert werden müssen. Von einer Wartung hingegen<br />
spricht man, wenn Maßnahmen zur Erhaltung eines vorher zu definierenden<br />
Sollzustandes (z. B. gesetzliche oder Herstellervorgaben) durchzuführen<br />
sind. Das können Reinigungsarbeiten aber auch das Gängigmachen<br />
von Bauteilen sowie die Überprüfung von Einstellungen und die Aufnahme<br />
von Messwerten an der Anlage sein.<br />
achtung beim auftragswechsel<br />
Wird bei einer beauftragten Wartung erkannt, dass ein Bauteil defekt ist und<br />
erneuert werden muss, dann gehört der Austausch von Bauteilen schon in<br />
den Bereich der Instandsetzung, die damit nicht mehr Gegenstand der beauftragten<br />
Wartung ist. Beim Austausch von Teilen ist unbedingt zu beach-<br />
80 glaswelt | <strong>Sonderheft</strong> <strong>Montagepraxis</strong>