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GLASWELT Sonderheft Montagepraxis 2019

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<strong>Montagepraxis</strong><br />

Auf der BAustelle<br />

Es kommt immEr auf dEn Einsatzfall an<br />

Nach der Montage: Prüfung,<br />

Wartung oder Instandhaltung?<br />

Die Begriffe, die im Umfeld von „Prüfung<br />

und Wartung“ fallen, sind vielfältig.<br />

Versuchen Sie mal den Unterschied zwischen<br />

Wartung, Instandsetzung, Instandhaltung,<br />

Inspektion und Prüfung zu erklären. Und<br />

da wären in diesem Zusammenhang noch<br />

Verbesserung, Funktionsfähigkeit, Ausfall<br />

und Schwachstellenanalyse zu nennen.<br />

Wer blickt da noch durch und was ist wann<br />

anzuwenden? Die IVRSA (Industrievereinigung<br />

Rollladen – Sonnenschutz – Antriebe)<br />

entwickelt deshalb eine Richtlinie dazu.<br />

_<br />

Wen soll es eigentlich wundern, denn auch zur Instandhaltung<br />

gibt es mit der DIN 31051:<strong>2019</strong>-06 – Grundlagen der Instandhaltung<br />

eine deutsche Norm, die mit dem Ausgabedatum sozusagen ganz<br />

frisch auf dem Markt ist. In der Norm wird die Instandhaltung wie folgt definiert:<br />

„Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie<br />

Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit<br />

zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der<br />

Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“.<br />

Sozusagen die eierlegende Wollmilchsau, denn wenn der Kunde dem Fachbetrieb<br />

den Auftrag zu einer Wartung erteilt, wird in der Regel nur ein Teilaspekt<br />

der Instandhaltung ausgeführt, also nichts anderes wie zuvor in der<br />

Definition der Norm beschrieben steht. Im Einzelnen kann man diese Begriffe<br />

noch einmal spezifizieren.<br />

Um Klarheit beim Thema Instandhaltung zu schaffen, gibt die IVRSA in Kürze eine<br />

Richtlinie heraus.<br />

Foto: IVRSA<br />

klare strukturen<br />

Die Instandhaltung gliedert sich in Grundmaßnahmen wie Wartung, Inspektion<br />

und Instandsetzung, die auch mit der Reparatur gleichgesetzt<br />

werden können. Zusätzlich nennt die DIN 31051 die Begriffe Verbesserung,<br />

Funktions fähigkeit, Ausfall und Schwachstellenanalyse.<br />

Wie in vielen anderen Bereichen auch, finden sich in der Praxis vielerlei interessante<br />

Wortschöpfungen, die diese Arbeiten für eigene Geschäftsmodelle<br />

umschreiben wollen. So ist da von Instandhaltung, von Inspektion, von Wartung,<br />

teilweise auch von Pflege oder Prüfung die Rede. Nach DIN 31051 lassen<br />

sich die Begriffe „Inspektion“, „Wartung“ und „Instandsetzung“ als Maßnahmen<br />

der Instandhaltung differenzieren. Eine Inspektion ist nach dieser<br />

Definition eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Sollzustandes,<br />

also die im Bereich der Torbranche und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR<br />

A1.7 bekannte Tor-Prüfung, die mindestens einmal jährlich stattfinden muss.<br />

Im weitesten Sinne kann man hier also von einer Funktionskontrolle sprechen,<br />

bei der auch Sollwerteinstellungen überprüft und wie laut ASR A 1.7<br />

erforderlich, Messwerte an der Hauptschließkante gemessen und entsprechend<br />

im Bericht protokolliert werden müssen. Von einer Wartung hingegen<br />

spricht man, wenn Maßnahmen zur Erhaltung eines vorher zu definierenden<br />

Sollzustandes (z. B. gesetzliche oder Herstellervorgaben) durchzuführen<br />

sind. Das können Reinigungsarbeiten aber auch das Gängigmachen<br />

von Bauteilen sowie die Überprüfung von Einstellungen und die Aufnahme<br />

von Messwerten an der Anlage sein.<br />

achtung beim auftragswechsel<br />

Wird bei einer beauftragten Wartung erkannt, dass ein Bauteil defekt ist und<br />

erneuert werden muss, dann gehört der Austausch von Bauteilen schon in<br />

den Bereich der Instandsetzung, die damit nicht mehr Gegenstand der beauftragten<br />

Wartung ist. Beim Austausch von Teilen ist unbedingt zu beach-<br />

80 glaswelt | <strong>Sonderheft</strong> <strong>Montagepraxis</strong>

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