VNW-Magazin Ausgabe 1/2022
Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.
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36 <strong>VNW</strong><br />
Alles was<br />
RECHT ist!<br />
Anbieter von Vertragsgeneratoren brauchen keine<br />
Anwaltszulassung<br />
Karlsruhe. Rechtsanwälte könnten im<br />
Internet mehr Konkurrenz bekommen.<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe<br />
entschied, dass Seiten wie der Vertragsgenerator<br />
Smartlaw auch von Anbietern<br />
betrieben werden dürfen, die nicht zur<br />
Anwaltschaft zugelassen sind.<br />
Das automatisierte Erstellen von<br />
Rechtsdokumenten über eine Software<br />
stelle keine unerlaubte Rechtsdienstleistung<br />
dar. Das könnte neuen Geschäftsideen<br />
im Netz den Weg ebnen, die oft gerade<br />
für Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
praktisch sind. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer,<br />
die Smartlaw verbieten<br />
lassen wollte, warnte dagegen vor unqualifizierten<br />
Angeboten. (Az. I ZR 113/20)<br />
Hinter Smartlaw steht der juristische<br />
Fachverlag Wolters Kluwer, der den Generator<br />
nach eigenen Angaben gemeinsam<br />
mit Anwälten entwickelt hat. Zahlende<br />
Nutzerinnen und Nutzer können sich damit<br />
auf sie zugeschnittene Rechtsdokumente<br />
wie Patientenverfügungen oder<br />
Mietverträge erstellen. Sie klicken sich<br />
selbst durch verschiedene Eingabemasken<br />
mit Fragen. Am Ende wird der Text aus<br />
Bausteinen zusammengesetzt. Andere<br />
Verträge sind für kleinere Firmen gedacht.<br />
Die Anwaltskammer hatte dem Verlag<br />
vorgeworfen, unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen<br />
zu erbringen. Darunter<br />
versteht das Gesetz „jede Tätigkeit in konkreten<br />
fremden Angelegenheiten, sobald<br />
sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls<br />
erfordert“.<br />
Dem folgten die Richterinnen und<br />
Richter nicht. Die Smartlaw-Betreiber<br />
würden gerade „nicht in einer konkreten<br />
Angelegenheit des Nutzers tätig“, denn<br />
der Generator arbeite mit standardisierten<br />
Klauseln für typische Sachverhaltskonstellationen.<br />
Der Nutzer erwarte auch keine<br />
rechtliche Prüfung seines Falls.<br />
Schon in der Verhandlung Mitte Juni<br />
hatte der Vorsitzende Richter Thomas<br />
Koch darauf hingewiesen, dass Formular-<br />
Handbücher mit Textbausteinen gang und<br />
gäbe seien. Der Generator funktioniere im<br />
Grunde nicht anders. Der Anwaltskammer<br />
waren vor allem die komplexeren Dokumente<br />
wie etwa Lizenzverträge ein Dorn<br />
im Auge, für die 30 oder 40 Fragen zu<br />
beantworten sind. Der BGH macht hier<br />
keinen Unterschied.h<br />
Gebäudeversicherer haftet nicht für alle Wasserschäden<br />
Karlsruhe. Bei Wasserschäden springt in<br />
der Regel die Gebäudeversicherung ein.<br />
Keine Regel kommt allerdings ohne Ausnahme<br />
aus: Denn eine Versicherung muss<br />
tatsächlich nicht bei allen Arten von Wasserschäden<br />
leisten, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes<br />
(BGH) zeigt (Az.: IV ZR<br />
236/20) Bei undichten Fugen etwa greift<br />
der Versicherungsschutz nicht.<br />
In dem verhandelten Fall ging es um<br />
eine Silikonfuge im Duschbereich. Die<br />
Fuge war undicht und in der Folge entstand<br />
ein Schaden in Höhe von 17.000<br />
Euro. Die Gebäudeversicherung wollte<br />
den Schaden aber nicht übernehmen.<br />
Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte<br />
das Unternehmen jedoch dazu, weil<br />
es sich nach Ansicht des Gerichts um ein<br />
versichertes Ereignis handele. Denn der<br />
Bereich der Duschwanne sei als Teil der<br />
wasserführenden Einrichtung anzusehen.<br />
Diesem Urteil folgte der BGH nicht:<br />
Nach den Versicherungsbedingungen<br />
werde Entschädigung nur für den Fall geschuldet,<br />
dass Wasser aus den mit dem<br />
Rohrsystem verbundenen Einrichtungen<br />
ausgetreten ist. Das sei im vorliegenden<br />
Fall nicht so, denn hier habe eine undichte<br />
Fuge zu dem Schaden geführt. Eine Fuge<br />
weise keine Verbindung mit dem Rohrsystem<br />
auf. Ein solcher Fall werde laut der<br />
Klausel eben nicht von der Versicherung<br />
gedeckt. Aufgeführt waren dort unter<br />
anderen Schäden an Rohren oder wasserführenden<br />
Teilen wie der Heizungsanlage,<br />
aber auch Wasserbetten und Aquarien. h