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VNW-Magazin Ausgabe 1/2022

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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36 <strong>VNW</strong><br />

Alles was<br />

RECHT ist!<br />

Anbieter von Vertragsgeneratoren brauchen keine<br />

Anwaltszulassung<br />

Karlsruhe. Rechtsanwälte könnten im<br />

Internet mehr Konkurrenz bekommen.<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe<br />

entschied, dass Seiten wie der Vertragsgenerator<br />

Smartlaw auch von Anbietern<br />

betrieben werden dürfen, die nicht zur<br />

Anwaltschaft zugelassen sind.<br />

Das automatisierte Erstellen von<br />

Rechtsdokumenten über eine Software<br />

stelle keine unerlaubte Rechtsdienstleistung<br />

dar. Das könnte neuen Geschäftsideen<br />

im Netz den Weg ebnen, die oft gerade<br />

für Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

praktisch sind. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer,<br />

die Smartlaw verbieten<br />

lassen wollte, warnte dagegen vor unqualifizierten<br />

Angeboten. (Az. I ZR 113/20)<br />

Hinter Smartlaw steht der juristische<br />

Fachverlag Wolters Kluwer, der den Generator<br />

nach eigenen Angaben gemeinsam<br />

mit Anwälten entwickelt hat. Zahlende<br />

Nutzerinnen und Nutzer können sich damit<br />

auf sie zugeschnittene Rechtsdokumente<br />

wie Patientenverfügungen oder<br />

Mietverträge erstellen. Sie klicken sich<br />

selbst durch verschiedene Eingabemasken<br />

mit Fragen. Am Ende wird der Text aus<br />

Bausteinen zusammengesetzt. Andere<br />

Verträge sind für kleinere Firmen gedacht.<br />

Die Anwaltskammer hatte dem Verlag<br />

vorgeworfen, unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen<br />

zu erbringen. Darunter<br />

versteht das Gesetz „jede Tätigkeit in konkreten<br />

fremden Angelegenheiten, sobald<br />

sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls<br />

erfordert“.<br />

Dem folgten die Richterinnen und<br />

Richter nicht. Die Smartlaw-Betreiber<br />

würden gerade „nicht in einer konkreten<br />

Angelegenheit des Nutzers tätig“, denn<br />

der Generator arbeite mit standardisierten<br />

Klauseln für typische Sachverhaltskonstellationen.<br />

Der Nutzer erwarte auch keine<br />

rechtliche Prüfung seines Falls.<br />

Schon in der Verhandlung Mitte Juni<br />

hatte der Vorsitzende Richter Thomas<br />

Koch darauf hingewiesen, dass Formular-<br />

Handbücher mit Textbausteinen gang und<br />

gäbe seien. Der Generator funktioniere im<br />

Grunde nicht anders. Der Anwaltskammer<br />

waren vor allem die komplexeren Dokumente<br />

wie etwa Lizenzverträge ein Dorn<br />

im Auge, für die 30 oder 40 Fragen zu<br />

beantworten sind. Der BGH macht hier<br />

keinen Unterschied.h<br />

Gebäudeversicherer haftet nicht für alle Wasserschäden<br />

Karlsruhe. Bei Wasserschäden springt in<br />

der Regel die Gebäudeversicherung ein.<br />

Keine Regel kommt allerdings ohne Ausnahme<br />

aus: Denn eine Versicherung muss<br />

tatsächlich nicht bei allen Arten von Wasserschäden<br />

leisten, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes<br />

(BGH) zeigt (Az.: IV ZR<br />

236/20) Bei undichten Fugen etwa greift<br />

der Versicherungsschutz nicht.<br />

In dem verhandelten Fall ging es um<br />

eine Silikonfuge im Duschbereich. Die<br />

Fuge war undicht und in der Folge entstand<br />

ein Schaden in Höhe von 17.000<br />

Euro. Die Gebäudeversicherung wollte<br />

den Schaden aber nicht übernehmen.<br />

Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte<br />

das Unternehmen jedoch dazu, weil<br />

es sich nach Ansicht des Gerichts um ein<br />

versichertes Ereignis handele. Denn der<br />

Bereich der Duschwanne sei als Teil der<br />

wasserführenden Einrichtung anzusehen.<br />

Diesem Urteil folgte der BGH nicht:<br />

Nach den Versicherungsbedingungen<br />

werde Entschädigung nur für den Fall geschuldet,<br />

dass Wasser aus den mit dem<br />

Rohrsystem verbundenen Einrichtungen<br />

ausgetreten ist. Das sei im vorliegenden<br />

Fall nicht so, denn hier habe eine undichte<br />

Fuge zu dem Schaden geführt. Eine Fuge<br />

weise keine Verbindung mit dem Rohrsystem<br />

auf. Ein solcher Fall werde laut der<br />

Klausel eben nicht von der Versicherung<br />

gedeckt. Aufgeführt waren dort unter<br />

anderen Schäden an Rohren oder wasserführenden<br />

Teilen wie der Heizungsanlage,<br />

aber auch Wasserbetten und Aquarien. h

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