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VNW-Magazin Ausgabe 1/2022

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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38<br />

<strong>VNW</strong><br />

Alles was<br />

RECHT ist!<br />

Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten mittragen<br />

Karlsruhe. Lässt der Vermieter einen<br />

morschen Baum fällen, darf er die Kosten<br />

grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das<br />

hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe<br />

in einem Urteil vom 10. November<br />

2021 entschieden. (Az. VIII ZR 107/20)<br />

In dem Fall aus Niedersachsen hatte<br />

eine Wohnungsgenossenschaft 2015 eine<br />

mehr als 40 Jahre alte Birke auf dem Anwesen<br />

fällen lassen, weil sie nicht mehr<br />

standfest war. Die Kosten von knapp<br />

2500 Euro wurden mit der nächsten Betriebskostenabrechnung<br />

auf die Mieter<br />

umgelegt. Die Klägerin sollte davon rund<br />

415 Euro übernehmen. Sie zahlte nur un-<br />

ter Vorbehalt und forderte vor Gericht das<br />

Geld zurück.<br />

Tatsächlich war die Frage, ob die Kosten<br />

für das Fällen eines absterbenden<br />

Baumes zu den umlagefähigen „Kosten<br />

der Gartenpflege“ gehören, bislang nicht<br />

höchstrichterlich geklärt – und umstritten:<br />

Einige Gerichte waren der Ansicht,<br />

dass der Vermieter damit nur seiner sogenannten<br />

Verkehrssicherungspflicht nachkomme<br />

oder einen Mangel beseitige. Das<br />

müsse er aus eigener Tasche bezahlen.<br />

Das sehen die BGH-Richterinnen und<br />

-Richter anders: In der Betriebskostenverordnung<br />

seien Baumfällarbeiten zwar<br />

nicht ausdrücklich genannt, sondern nur<br />

die „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“.<br />

Bäume seien aber quasi verholzte<br />

Pflanzen. Und eine Erneuerung setze regelmäßig<br />

die vorherige Entfernung voraus.<br />

Dem Karlsruher Urteil zufolge kann hier<br />

außerdem von laufenden Kosten gesprochen<br />

werden – auch wenn nicht jedes Jahr<br />

ein Baum gefällt werde. Denn der Gartenpflege<br />

seien „längere, nicht sicher vorherbestimmbare<br />

Zeitintervalle immanent“.<br />

Die Beseitigung eines Baumes stelle für<br />

den Mieter kein völlig unerwartetes Ereignis<br />

dar. h<br />

Schadenersatz beim Bau möglich<br />

Luxemburg. Architekten und Bauherren<br />

in Deutschland können nach einem<br />

Urteil des Europäischen Gerichtshofs in<br />

bestimmten Fällen auf Schadenersatz<br />

vom Staat hoffen, weil die deutschen Honorarregeln<br />

gegen EU-Recht verstoßen.<br />

Jedes EU-Land müsse sicherstellen, dass<br />

Einzelnen ein Schaden ersetzt werde, der<br />

wegen Verstößen gegen europäisches<br />

Recht entstanden sei, teilte der EuGH mit<br />

(Rechtssache C-261/20). Nun muss der<br />

BGH abschließend über den Fall urteilen.<br />

Bei dem Urteil ging es um die deutsche<br />

Honorarordnung für Architekten und<br />

Ingenieure (HOAI), die nach einem Urteil<br />

des EuGH aus dem Jahr 2019 gegen europäisches<br />

Recht verstößt. In der Honorarordnung<br />

werden für Planungsarbeiten<br />

Mindest- und Höchstpreise festgelegt.<br />

Geklagt hatte damals die EU-Kommission,<br />

die beanstandete, dass Anbieter aus anderen<br />

EU-Staaten daran gehindert würden,<br />

sich in Deutschland niederzulassen,<br />

da sie nicht über den Preis konkurrieren<br />

könnten.<br />

Der BGH prüfte dann anhand eines<br />

Verfahrens die Auswirkungen des EuGH-<br />

Urteils auf bestehende Planungsverträge,<br />

in denen ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes<br />

vereinbart wurde – und der Planer<br />

nachträglich den Mindestsatz verlangt<br />

hatte. Deutsche Gerichte waren sich nicht<br />

einig, ob die HOAI weiter anzuwenden sei.<br />

Das oberste Gericht der EU entschied<br />

weiter, dass deutsche Gerichte die Honorarordnung<br />

bei Streitigkeiten zwischen<br />

Privaten auch weiterhin anwenden können.<br />

Denn die EU-Vorgaben haben keine<br />

unmittelbaren Wirkungen für Privatpersonen,<br />

sondern sind eine Anweisung an<br />

einen Staat.h

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