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Emanzipationsfalle Kind?

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Mütter und Väter stehen fünf Varianten des <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeldes zur Verfügung.<br />

Die Wahl muss bei der erstmaligen Antragstellung getroffen werden. Sie kann nicht<br />

abgeändert werden und bindet auch den zweiten Elternteil (vgl. Bundesministerium<br />

für Wirtschaft, Familie und Jugend, 13.9.2011).<br />

Allerdings können sich Eltern – unabhängig davon, für welche Variante sie sich<br />

entschieden haben – beim Bezug des <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeldes zweimal abwechseln.<br />

In der Praxis heißt das, dass sich höchstens drei Blöcke ergeben, wobei ein Block<br />

mindestens zwei Monate dauern muss. Nicht möglich ist der gleichzeitige Bezug von<br />

<strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld durch beide Elternteile (vgl. ebd.).<br />

2.2.1.1. Modelle der Pauschalvarianten<br />

� Variante 30 + 6<br />

Die tägliche Bezugshöhe beträgt 14,53 Euro bis zur Vollendung des 30.<br />

Lebensmonats des <strong>Kind</strong>es, wenn nur ein Elternteil <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld<br />

bezieht. Beziehen beide Elternteile das <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld, dann<br />

verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, den der andere Elternteil<br />

beansprucht hat – maximal allerdings bis zur Vollendung des 36.<br />

Lebensmonats des <strong>Kind</strong>es. Eine weitere Einschränkung: Ein Elternteil kann<br />

das Betreuungsgeld nicht länger als 30 Monate beziehen (vgl. ebd.).<br />

� Variante 20 + 4<br />

Die tägliche Bezugshöhe beträgt 20,80 Euro bis zur Vollendung des 20.<br />

Lebensmonats des <strong>Kind</strong>es, wenn nur ein Elternteil <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld<br />

bezieht. Nehmen es Vater und Mutter in Anspruch, verlängert sich die<br />

Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat,<br />

max. aber bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats des <strong>Kind</strong>es. Zudem: Ein<br />

Elternteil kann es nicht länger als 20 Monate beziehen (vgl. ebd.).<br />

� Variante 15 + 3<br />

Die tägliche Bezugshöhe beträgt 26,60 Euro bis zur Vollendung des 15.<br />

Lebensmonats des <strong>Kind</strong>es, wenn nur ein Elternteil <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld<br />

bezieht. Beim Bezug durch beide Elternteile verlängert sich die Dauer um<br />

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