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Emanzipationsfalle Kind?

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Ergibt sich aufgrund der endgültigen Berechnung ein Tagesbetrag unter 33 Euro,<br />

kann auf die Pauschalvariante 12 + 2 à 33 Euro täglich umgestiegen werden (vgl.<br />

ebd.).<br />

Das einkommensabhängige <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld ist eine Art Einkommensersatz.<br />

Ein Zuverdienst ist daher nur im Ausmaß von 5.800 Euro pro Kalenderjahr zulässig,<br />

damit wäre etwa ein geringfügiges Dienstverhältnis zulässig. Berücksichtigung finden<br />

nur die Einkünfte des Elternteils, der das <strong>Kind</strong>erbetreuungsgeld bezieht. Im<br />

gesamten Bezugszeitraum dürfen darüber hinaus keine Leistungen aus der<br />

Arbeitslosenversicherung bezogen werden (vgl. ebd.).<br />

2.3. Best Practice Beispiele: Karenzregelungen in Schweden<br />

und Finnland<br />

2.3.1. Schweden<br />

EU-weit sind die schwedischen Familien am erfolgreichsten in Bezug auf die<br />

Vereinbarung von beruflichen und familiären Pflichten. Die Beschäftigungsquoten<br />

zählen – bei Männern wie bei Frauen – zu den höchsten in der EU. Die <strong>Kind</strong>erarmut<br />

ist am niedrigsten. Die Familienpolitik unterstützt das Modell der Doppelverdiener-<br />

Familie. Es wird dafür gesorgt, dass sowohl Männer als auch Frauen in punkto<br />

Familie und Arbeit gleiche Rechte und Pflichten haben (vgl. Europäische<br />

Kommission, 24.09.2011).<br />

Erfolgsfaktoren sind unter anderem: großzügige Ausgaben für Familienleistungen,<br />

flexible Urlaubs- und Arbeitszeiten für Eltern mit Kleinkindern sowie erschwingliche,<br />

hochwertige <strong>Kind</strong>erbetreuung. Die finanzielle Förderung soll einen guten<br />

Lebensstandard aller Familien mit <strong>Kind</strong>ern ermöglichen sowie die<br />

Entscheidungsfreiheit und Beteiligung der Eltern erhöhen (vgl. ebd.).<br />

Das flexible Elternurlaubssystem ermutigt beide Elternteile, Zeit mit ihren <strong>Kind</strong>ern zu<br />

verbringen. Mutter und Vater haben zusammen Anrecht auf bis zu 16 Monate<br />

bezahlten Urlaub pro <strong>Kind</strong>. Für die ersten 13 Monate davon erhalten sie einen<br />

Ausgleich von 80 % des letzten Einkommens, bis zu einer Obergrenze von etwa<br />

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