BUKO-Jahresbericht 2022
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Das Einheitliche Patentgericht öffnet<br />
am 1. Juni 2023 seine Pforten<br />
Für das Patentrecht beginnt mit 2023 ein bahnbrechendes neues Kapitel auf<br />
Basis des Instruments der “Verstärkten Zusammenarbeit” von EU-Ländern.<br />
Credit: sonn.at; Peter Mayr<br />
Mag. Dr. Daniel Alge<br />
Präsident der Österreichischen<br />
Patentanwaltskammer<br />
EUCOF-Präsident, Vorstandsmitglied<br />
der EPLIT, Mitglied der CNIPA<br />
Mehr Informationen unter:<br />
https://www.unified-patent-court.org<br />
https://www.epo.org<br />
https://www.ficpi.org<br />
https://www.eplit.eu<br />
https://www.anipa.org<br />
Ab dem Eröffnungstag wird es<br />
möglich sein, patentrechtliche<br />
Streitfälle betreffend europäischer<br />
Patente sowie hinsichtlich<br />
der neu geschaffenen „Einheitspatente“<br />
(„europäische Patente<br />
mit einheitlicher Wirkung“) vor<br />
einem zentralen Gericht zu eröffnen.<br />
Am 1. Juni 2023 wird das sogenannte<br />
„Einheitspatent-Paket“ in<br />
Kraft treten, mit dem ein neues<br />
und bahnbrechendes Kapitel im<br />
Patentrecht begonnen wird. Dieses<br />
Paket wurde auf Basis des Instruments<br />
der „Verstärkten Zusammenarbeit“<br />
im Rahmen der EU-<br />
Verträge von insgesamt 25 EU-<br />
Mitgliedsstaaten beschlossen (als<br />
„Übereinkommen über ein Einheitliches<br />
Patentgericht“) und wird für<br />
vorerst 17 teilnehmende EU-Mitgliedsstaaten<br />
entscheidende Neuerungen<br />
bei Erhalt und Durchsetzung<br />
des Patentschutzes für technische<br />
Erfindungen bringen.<br />
Das „Einheitspatent-Paket“ bietet<br />
dabei folgende zwei wesentliche<br />
Weiterentwicklungen:<br />
Einheitliches Patentgericht:<br />
Es wird ein von den teilnehmenden<br />
EU-Mitgliedstaaten gemeinsam<br />
errichtetes, auf Patentrecht spezialisiertes<br />
Gericht (das „Einheitliche<br />
Patentgericht“), das für Fragen<br />
der Verletzung und der Rechtsgültigkeit<br />
von Einheitspatenten (und<br />
auch für die weiter verfügbaren,<br />
„konventionellen“ europäischen<br />
Patente) zuständig ist, am 1. Juni<br />
2023 seinen Betrieb aufnehmen.<br />
Damit können zukünftig Patentverletzer<br />
zentral bei einem einzigen,<br />
äußerst kompetenten und<br />
spezialisierten Gericht verfolgt und<br />
Patentverletzungen somit effizient<br />
(und schnell) bekämpft werden.<br />
Das Einheitliche Patentgericht wird<br />
eine zentrale Kammer in Paris und<br />
in München haben und lokale (nationale)<br />
bzw. regionale Kammern in<br />
den Mitgliedstaaten.<br />
Credit: <strong>BUKO</strong>, dreamstime<br />
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