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BUKO-Jahresbericht 2022

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Das Einheitliche Patentgericht öffnet<br />

am 1. Juni 2023 seine Pforten<br />

Für das Patentrecht beginnt mit 2023 ein bahnbrechendes neues Kapitel auf<br />

Basis des Instruments der “Verstärkten Zusammenarbeit” von EU-Ländern.<br />

Credit: sonn.at; Peter Mayr<br />

Mag. Dr. Daniel Alge<br />

Präsident der Österreichischen<br />

Patentanwaltskammer<br />

EUCOF-Präsident, Vorstandsmitglied<br />

der EPLIT, Mitglied der CNIPA<br />

Mehr Informationen unter:<br />

https://www.unified-patent-court.org<br />

https://www.epo.org<br />

https://www.ficpi.org<br />

https://www.eplit.eu<br />

https://www.anipa.org<br />

Ab dem Eröffnungstag wird es<br />

möglich sein, patentrechtliche<br />

Streitfälle betreffend europäischer<br />

Patente sowie hinsichtlich<br />

der neu geschaffenen „Einheitspatente“<br />

(„europäische Patente<br />

mit einheitlicher Wirkung“) vor<br />

einem zentralen Gericht zu eröffnen.<br />

Am 1. Juni 2023 wird das sogenannte<br />

„Einheitspatent-Paket“ in<br />

Kraft treten, mit dem ein neues<br />

und bahnbrechendes Kapitel im<br />

Patentrecht begonnen wird. Dieses<br />

Paket wurde auf Basis des Instruments<br />

der „Verstärkten Zusammenarbeit“<br />

im Rahmen der EU-<br />

Verträge von insgesamt 25 EU-<br />

Mitgliedsstaaten beschlossen (als<br />

„Übereinkommen über ein Einheitliches<br />

Patentgericht“) und wird für<br />

vorerst 17 teilnehmende EU-Mitgliedsstaaten<br />

entscheidende Neuerungen<br />

bei Erhalt und Durchsetzung<br />

des Patentschutzes für technische<br />

Erfindungen bringen.<br />

Das „Einheitspatent-Paket“ bietet<br />

dabei folgende zwei wesentliche<br />

Weiterentwicklungen:<br />

Einheitliches Patentgericht:<br />

Es wird ein von den teilnehmenden<br />

EU-Mitgliedstaaten gemeinsam<br />

errichtetes, auf Patentrecht spezialisiertes<br />

Gericht (das „Einheitliche<br />

Patentgericht“), das für Fragen<br />

der Verletzung und der Rechtsgültigkeit<br />

von Einheitspatenten (und<br />

auch für die weiter verfügbaren,<br />

„konventionellen“ europäischen<br />

Patente) zuständig ist, am 1. Juni<br />

2023 seinen Betrieb aufnehmen.<br />

Damit können zukünftig Patentverletzer<br />

zentral bei einem einzigen,<br />

äußerst kompetenten und<br />

spezialisierten Gericht verfolgt und<br />

Patentverletzungen somit effizient<br />

(und schnell) bekämpft werden.<br />

Das Einheitliche Patentgericht wird<br />

eine zentrale Kammer in Paris und<br />

in München haben und lokale (nationale)<br />

bzw. regionale Kammern in<br />

den Mitgliedstaaten.<br />

Credit: <strong>BUKO</strong>, dreamstime<br />

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<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2022</strong>

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