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BUKO-Jahresbericht 2022

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Das neue Einheitspatent<br />

Im Jahr <strong>2022</strong> sind die Vorbereitungen<br />

für die in Kürze anstehende<br />

Einführung des neuen Einheitspatents<br />

fast vollständig abgeschlossen<br />

worden. Mit dem Einheitspatent<br />

wird es möglich sein,<br />

mit Stellung eines einzigen Antrags<br />

beim europäischen Patentamt<br />

Patentschutz in bis zu 25 EU-<br />

Mitgliedstaaten zu erhalten. Das<br />

Einheitspatent ist eine Alternative<br />

zum bestehenden Validierungsverfahren<br />

europäischer Patente in einzelnen<br />

Ländern - siehe dazu auch<br />

den Bericht auf den Seiten 24-27.<br />

Mit der gleichzeitigen Einführung<br />

des neuen Europäischen Patentgerichts<br />

(UPC) werden die Streitigkeiten<br />

für alle teilnehmenden<br />

Länder an einem europäischen Gericht<br />

zentralisiert. Dies gilt für alle<br />

neuen sowie bestehenden europäische<br />

Patente, die in einem oder<br />

mehreren teilnehmenden Ländern<br />

gültig sind.<br />

Österreichische Patentanwält:innen,<br />

die bestimmte juristische<br />

Qualifikationen (z.B. das European<br />

Patent Litigation Certificate oder<br />

eine Tätigkeit als Laienrichter)<br />

nachweisen können, werden ihre<br />

Mandanten vor dem UPC vertreten<br />

können, sodass sich hier ein<br />

neues, spannendes Betätigungsfeld<br />

für die Patentanwaltschaft eröffnet.<br />

Digitalisierung<br />

Die österreichische Patentanwaltschaft<br />

unterstützt innovative Unternehmen<br />

bei der Patentierung<br />

digitaler Technologien, ist aber<br />

auch selbst mit den Herausforderungen<br />

der Digitalisierung konfrontiert.<br />

Zusätzlich zur analogen Beratung<br />

steht die Verwendung digitaler<br />

Kommunikationsmittel im Zentrum<br />

der patentanwaltlichen Tätigkeiten.<br />

Es kommt zu einem<br />

verstärkten Einsatz von Videokommunikation<br />

– nicht nur mit<br />

den Mandanten, sondern auch mit<br />

den Patentämtern. Beispielsweise<br />

hat das europäische Patentamt<br />

das auf Grund der Covid-19 Pandemie<br />

eingeführte Pilotprojekt der<br />

Abhaltung von Verhandlungen per<br />

Credit: privat<br />

DI Marc Keschmann<br />

Vizepräsident der Österreichischen<br />

Patentanwaltskammer<br />

Videokonferenz ab 1. Jänner 2023<br />

zum Standardmodus erklärt. Dies<br />

reduziert die Reisetätigkeit der Patentanwält:innen,<br />

erfordert jedoch<br />

eine Umstellung auf das neue Format.<br />

Insbesondere in größeren<br />

Streitverfahren, wo Verhandlungen<br />

oft mehrtätig angesetzt sind und<br />

unter Beteiligung mehrerer Parteien<br />

stattfinden, ist der Verlust<br />

der Unmittelbarkeit spürbar.<br />

Credit: <strong>BUKO</strong>/dreamstime<br />

<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2022</strong> 55

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