BUKO-Jahresbericht 2022
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Das neue Einheitspatent<br />
Im Jahr <strong>2022</strong> sind die Vorbereitungen<br />
für die in Kürze anstehende<br />
Einführung des neuen Einheitspatents<br />
fast vollständig abgeschlossen<br />
worden. Mit dem Einheitspatent<br />
wird es möglich sein,<br />
mit Stellung eines einzigen Antrags<br />
beim europäischen Patentamt<br />
Patentschutz in bis zu 25 EU-<br />
Mitgliedstaaten zu erhalten. Das<br />
Einheitspatent ist eine Alternative<br />
zum bestehenden Validierungsverfahren<br />
europäischer Patente in einzelnen<br />
Ländern - siehe dazu auch<br />
den Bericht auf den Seiten 24-27.<br />
Mit der gleichzeitigen Einführung<br />
des neuen Europäischen Patentgerichts<br />
(UPC) werden die Streitigkeiten<br />
für alle teilnehmenden<br />
Länder an einem europäischen Gericht<br />
zentralisiert. Dies gilt für alle<br />
neuen sowie bestehenden europäische<br />
Patente, die in einem oder<br />
mehreren teilnehmenden Ländern<br />
gültig sind.<br />
Österreichische Patentanwält:innen,<br />
die bestimmte juristische<br />
Qualifikationen (z.B. das European<br />
Patent Litigation Certificate oder<br />
eine Tätigkeit als Laienrichter)<br />
nachweisen können, werden ihre<br />
Mandanten vor dem UPC vertreten<br />
können, sodass sich hier ein<br />
neues, spannendes Betätigungsfeld<br />
für die Patentanwaltschaft eröffnet.<br />
Digitalisierung<br />
Die österreichische Patentanwaltschaft<br />
unterstützt innovative Unternehmen<br />
bei der Patentierung<br />
digitaler Technologien, ist aber<br />
auch selbst mit den Herausforderungen<br />
der Digitalisierung konfrontiert.<br />
Zusätzlich zur analogen Beratung<br />
steht die Verwendung digitaler<br />
Kommunikationsmittel im Zentrum<br />
der patentanwaltlichen Tätigkeiten.<br />
Es kommt zu einem<br />
verstärkten Einsatz von Videokommunikation<br />
– nicht nur mit<br />
den Mandanten, sondern auch mit<br />
den Patentämtern. Beispielsweise<br />
hat das europäische Patentamt<br />
das auf Grund der Covid-19 Pandemie<br />
eingeführte Pilotprojekt der<br />
Abhaltung von Verhandlungen per<br />
Credit: privat<br />
DI Marc Keschmann<br />
Vizepräsident der Österreichischen<br />
Patentanwaltskammer<br />
Videokonferenz ab 1. Jänner 2023<br />
zum Standardmodus erklärt. Dies<br />
reduziert die Reisetätigkeit der Patentanwält:innen,<br />
erfordert jedoch<br />
eine Umstellung auf das neue Format.<br />
Insbesondere in größeren<br />
Streitverfahren, wo Verhandlungen<br />
oft mehrtätig angesetzt sind und<br />
unter Beteiligung mehrerer Parteien<br />
stattfinden, ist der Verlust<br />
der Unmittelbarkeit spürbar.<br />
Credit: <strong>BUKO</strong>/dreamstime<br />
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