BUKO-Jahresbericht 2022
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Diese „konventionellen“ europäischen<br />
Patente werden zwar zentral<br />
vom EPA erteilt, sie müssen dann<br />
aber als nationale europäische Patente<br />
weiterbetrieben werden.<br />
Dies bedeutete, dass man in jedem<br />
einzelnen Land, für das man den<br />
Patentschutz weiterverfolgen<br />
wollte, Jahresgebühren und – je<br />
nach Land – auch Übersetzungen<br />
in die Landessprache einreichen<br />
und vom nationalen Patentamt<br />
veröffentlichen lassen musste.<br />
Auch die Durchsetzung dieser europäischen<br />
Patente blieb nach wie<br />
vor den einzelnen Mitgliedstaaten<br />
exklusiv vorbehalten. Ein Mitbewerber,<br />
der ein derartiges Patent<br />
verletzte, musste daher vom Patentinhaber<br />
in jedem einzelnen<br />
Mitgliedstaat separat gerichtlich<br />
verfolgt werden.<br />
Künftig neu ab dem 1. Juni 2023<br />
Mit dem Einheitlichen Patentgericht<br />
wird erstmalig ein für alle<br />
zugängliches und nutzbares, transnational<br />
zuständiges Spezialgericht<br />
durch EU-Mitgliedstaaten<br />
errichtet, das nicht nur im Patentsystem<br />
bahnbrechend ist, sondern<br />
darüber hinaus allgemein für mehr<br />
zivilprozessrechtliche Harmonisierung<br />
innerhalb der EU sorgen kann.<br />
So wird es daher erstmals möglich<br />
sein, mit einer einzigen Klage - eingereicht<br />
beispielsweise durch Patentanwält*innen<br />
mit einem<br />
„European Patent Litigation Certificate“<br />
– einem Spezialdiplom<br />
zur besonderen Vertretungsbefugnis<br />
beim Einheitlichen Patentgericht<br />
- folgendes zu erwirken:<br />
(a) nur mehr eine Patentverletzung<br />
in 17 EU-Staaten gleichzeitig<br />
mit nur mehr einer Klage zu verfolgen,<br />
anstatt wie bisher - aufgrund<br />
der bisher 17 notwendigen unterschiedlichen<br />
Einreichungen - eben<br />
so viele unterschiedliche Patentverletzungsklagen<br />
(in fast ebenso<br />
vielen Sprachen) zu führen.<br />
(b) ein Patent für bis zu 17 EU-Staaten<br />
gleichzeitig für ungültig (nichtig)<br />
erklären zu lassen - wofür<br />
bisher noch die Einreichung von 17<br />
unterschiedlichen Nichtigkeitsklagen<br />
in fast ebenso vielen Sprachen<br />
und Übersetzungen erforderlich<br />
war.<br />
Die Entscheidungen, die vom Einheitlichen<br />
Patentgericht getroffen<br />
werden, sind unmittelbar gültig in<br />
vorerst 17 der 27 EU-Staaten.<br />
Die „zentrale Kammer“ des Einheitlichen<br />
Patentgerichts befindet<br />
sich in Paris und München und<br />
zudem ist auch eine „lokale Kammer“<br />
in Österreich am Entstehen.<br />
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Credit: Buko/dreamstime<br />
<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2022</strong>