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BUKO-Jahresbericht 2022

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Diese „konventionellen“ europäischen<br />

Patente werden zwar zentral<br />

vom EPA erteilt, sie müssen dann<br />

aber als nationale europäische Patente<br />

weiterbetrieben werden.<br />

Dies bedeutete, dass man in jedem<br />

einzelnen Land, für das man den<br />

Patentschutz weiterverfolgen<br />

wollte, Jahresgebühren und – je<br />

nach Land – auch Übersetzungen<br />

in die Landessprache einreichen<br />

und vom nationalen Patentamt<br />

veröffentlichen lassen musste.<br />

Auch die Durchsetzung dieser europäischen<br />

Patente blieb nach wie<br />

vor den einzelnen Mitgliedstaaten<br />

exklusiv vorbehalten. Ein Mitbewerber,<br />

der ein derartiges Patent<br />

verletzte, musste daher vom Patentinhaber<br />

in jedem einzelnen<br />

Mitgliedstaat separat gerichtlich<br />

verfolgt werden.<br />

Künftig neu ab dem 1. Juni 2023<br />

Mit dem Einheitlichen Patentgericht<br />

wird erstmalig ein für alle<br />

zugängliches und nutzbares, transnational<br />

zuständiges Spezialgericht<br />

durch EU-Mitgliedstaaten<br />

errichtet, das nicht nur im Patentsystem<br />

bahnbrechend ist, sondern<br />

darüber hinaus allgemein für mehr<br />

zivilprozessrechtliche Harmonisierung<br />

innerhalb der EU sorgen kann.<br />

So wird es daher erstmals möglich<br />

sein, mit einer einzigen Klage - eingereicht<br />

beispielsweise durch Patentanwält*innen<br />

mit einem<br />

„European Patent Litigation Certificate“<br />

– einem Spezialdiplom<br />

zur besonderen Vertretungsbefugnis<br />

beim Einheitlichen Patentgericht<br />

- folgendes zu erwirken:<br />

(a) nur mehr eine Patentverletzung<br />

in 17 EU-Staaten gleichzeitig<br />

mit nur mehr einer Klage zu verfolgen,<br />

anstatt wie bisher - aufgrund<br />

der bisher 17 notwendigen unterschiedlichen<br />

Einreichungen - eben<br />

so viele unterschiedliche Patentverletzungsklagen<br />

(in fast ebenso<br />

vielen Sprachen) zu führen.<br />

(b) ein Patent für bis zu 17 EU-Staaten<br />

gleichzeitig für ungültig (nichtig)<br />

erklären zu lassen - wofür<br />

bisher noch die Einreichung von 17<br />

unterschiedlichen Nichtigkeitsklagen<br />

in fast ebenso vielen Sprachen<br />

und Übersetzungen erforderlich<br />

war.<br />

Die Entscheidungen, die vom Einheitlichen<br />

Patentgericht getroffen<br />

werden, sind unmittelbar gültig in<br />

vorerst 17 der 27 EU-Staaten.<br />

Die „zentrale Kammer“ des Einheitlichen<br />

Patentgerichts befindet<br />

sich in Paris und München und<br />

zudem ist auch eine „lokale Kammer“<br />

in Österreich am Entstehen.<br />

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Credit: Buko/dreamstime<br />

<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2022</strong>

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