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Das ökumenische Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe Oktober 2022

Die Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden verantwortet pro Jahr ca. 120 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen steht die ökumenische Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zum Thema, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden

Die Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden verantwortet pro Jahr ca. 120 Milliarden Umsatz. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen steht die ökumenische Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der öffentlichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig!

Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zum Thema, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung in Kirchen und Wohlfahrtsverbänden

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• Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,<br />

• Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre<br />

Stiftungen.<br />

Wie hoch sind die Förderquoten?<br />

• Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen<br />

Gesamtausgaben<br />

Fokusberatungen im Bereich Klimaschutz<br />

(https://bit.ly/3aC2YIS)<br />

Was wird gefördert: Gefördert wird eine Fokusberatung in<br />

einem spezifischen Handlungsfeld des Klimaschutzes (z.B. Energieverbrauch,<br />

<strong>nachhaltige</strong> <strong>Beschaffung</strong>, Strategie <strong>für</strong> <strong>nachhaltige</strong><br />

finanzielle Anlagen), die durch einen externen Dienstleister durchgeführt<br />

wird.<br />

Die Förderung richtet sich an Antragstellende, die bereits erste<br />

Erfahrungen im Klimaschutz besitzen, konkrete Klimaschutzpotenziale<br />

in dem zu beratenden Handlungsfeld heben möchten und den<br />

nötigen Einfluss auf die jeweiligen Maßnahmenumsetzungen haben.<br />

Wer wird gefördert? Gefördert werden beispielsweise:<br />

• Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe,<br />

• öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige<br />

Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,<br />

• Hochschulen,<br />

• Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre<br />

Stiftungen.<br />

Wie hoch sind die Förderquoten?<br />

• Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der<br />

förderfähigen Gesamtausgaben.<br />

Was wird gefördert: Gefördert werden die erstmalige<br />

Implementierung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements<br />

(EnMS). <strong>Das</strong> EnMS soll durch die kontinuierliche<br />

Erfassung und Steuerung von Energie-Verbrauchsdaten zur kontinuierlichen<br />

Reduzierung der Energieverbräuche führen. Mit Hilfe<br />

externer Dienstleister und/oder einer zusätzlichen Personalstelle<br />

sollen organisatorische Strukturen verankert werden.<br />

Anforderungen:<br />

• Es liegt ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums<br />

über den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements<br />

vor.<br />

• Für die Implementierung: Der Antragsteller hat noch kein<br />

Energiemanagement eingeführt.<br />

• Für die Erweiterung: <strong>Das</strong> bisherige Energiemanagement deckt<br />

nur rund ein Drittel des Wärmeverbrauchs der Liegenschaften<br />

ab.<br />

Der Antragsteller kann Fachpersonal einsetzen, das im Rahmen<br />

des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird. Je nach Umfang der<br />

geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt<br />

sein, der Aufgabenumfang darf eine Teilzeitstelle von 50 Prozent<br />

nicht unterschreiten. Der fachkundige externe Dienstleister kann bis<br />

zu 45 Beratungstage beantragen, um den Antragsteller beim Aufbau<br />

und Betrieb des Energiemanagementsystems zu unterstützen.<br />

Wer wird gefördert? Gefördert werden beispielsweise<br />

• Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche<br />

Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen<br />

oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe,<br />

des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung,<br />

Unterbringung sowie Hilfe <strong>für</strong> Menschen, jeweils <strong>für</strong><br />

diese Einrichtungen<br />

• im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene<br />

Vereine <strong>für</strong> die von ihnen betriebenen Einrichtungen<br />

• Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren<br />

Stiftungen<br />

Wie hoch sind die Förderquoten?<br />

• 70 Prozent Regelförderquote<br />

Implementierung und Erweiterung eines<br />

Energiemanagements<br />

(https://bit.ly/3GZS9g7)<br />

Implementierung eines Umweltmanagements<br />

(https://bit.ly/3Q4CYGu)<br />

Was wird gefördert: Förderfähig ist die Unterstützung beim<br />

Aufbau des Umweltmanagementsystems im Umfang von bis zu 20<br />

Beratungstagen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18<br />

Monate.<br />

Kleine Kniffe<br />

15<br />

Kleine_Kniffe_10_22_Kirche.indd 15 05.10.22 12:21

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