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procontra | Ausgabe 01/2024

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54 | VERSICHERUNGEN Photovoltaik<br />

Balkone werden zu Kraftwerken<br />

Mini-Photovoltaikanlagen boomen. Neue Musterbedingungen sorgen für Anpassungsbedarf<br />

im Bestand. Außerdem bleibt die Frage, ob Hausrat- oder Wohngebäudepolice greift.<br />

ST STEFAN TERLIESNER<br />

Was Sie erfahren<br />

werden<br />

Wie Steckersolaranlagen<br />

Anlässe zur Beratung bieten<br />

Welche Policen passenden<br />

Schutz bieten<br />

Aktuelle Preis-Leistungs-<br />

Verhältnisse<br />

In Deutschland sind im vergangenen<br />

Jahr so viele neue Solaranlagen zur<br />

Strom- und Wärmeerzeugung errichtet<br />

worden wie nie zuvor – mehr als<br />

eine Million. Vor allem Balkonkraftwerke<br />

sind beliebt. Diese sogenannten<br />

Steckersolargeräte müssen nur<br />

an eine Steckdose angeschlossen<br />

werden und wandeln Sonne in elektrische<br />

Energie. Davon haben private<br />

Haushalte 2023 rund 270.000 Geräte<br />

installiert, was laut Bundesverband<br />

Solarwirtschaft eine Vervierfachung<br />

im Vergleich zum Vorjahr darstellt.<br />

Mehrwertsteuer entfällt<br />

Die Regierung fördert die Mini-Photovoltaikanlagen.<br />

Seit Jahresbeginn<br />

entfällt die Mehrwertsteuer bei der<br />

Anschaffung. Daher rechnet die Branche<br />

mit einer anhaltend hohen Nachfrage<br />

nach Balkonkraftwerken seitens<br />

Immobilienbesitzern, aber auch Mietern.<br />

Die Versicherungswirtschaft hat<br />

auf die Entwicklung reagiert. Ende<br />

2023 erweiterte der Branchenverband<br />

GDV die Musterbedingungen für<br />

Hausratversicherungen. Wer künftig<br />

eine neue Police abschließt und<br />

bereits ein Steckersolargerät hat oder<br />

anschafft, könne auf „die unkomplizierte<br />

Mitversicherung vertrauen“.<br />

Insofern ist der Solarboom auch eine<br />

Chance für Makler. Sie sollten mit<br />

den Besitzern von Balkonkraftwerken<br />

über den bestehenden Schutz<br />

sprechen. Zwar gibt es für die kleinen<br />

Kraftwerke – anders als bei großen<br />

PV-Anlagen – keine eigenständigen<br />

Policen. Aber bei Bedarf sollte die alte<br />

Hausratversicherung auf die neuen<br />

Bedingungen umgestellt werden.<br />

Kunden, die einen Beitrag zum Klimaschutz<br />

leisten, „sollten sich keine<br />

Sorgen um ihren Versicherungsschutz<br />

machen müssen“, betont auch<br />

Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende<br />

Hauptgeschäftsführerin des GDV.<br />

Illustration: Eleonora Mavromati

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