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procontra | Ausgabe 01/2024

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Betriebliche Altersversorgung BERATER | 63<br />

»Immer mehr<br />

Kunden wünschen<br />

sich eine weitere<br />

Befreiung von<br />

Beitragsgarantien.«<br />

Long Story short<br />

lio entsprechend aufgebaut wird.<br />

<strong>procontra</strong>: Lässt sich der aktuell hohe<br />

Deckungsgrad nicht sichern und unabhängiger<br />

von Marktverwerfungen<br />

machen?<br />

von Maltzahn: Um das System unabhängiger<br />

von Marktverwerfungen zu<br />

gestalten, müsste der Gesetzgeber aktiv<br />

werden und Deckungsgrade per Gesetz<br />

vorschreiben, wie dies zum Beispiel in<br />

Großbritannien der Fall ist. Dies würde<br />

jedoch gerade Mittelständler massiv<br />

überfordern und zu Insolvenzen führen.<br />

Mittelfristig ist hier kein steuerndes<br />

Eingreifen zu erwarten. Bleibt also die<br />

Selbstverpflichtung der Unternehmen,<br />

die solide wirtschaften müssen. Bislang<br />

zumindest muss der Pensionssicherungsverein<br />

noch zu häufig einspringen.<br />

Da sind sich alle Beteiligten einig.<br />

<strong>procontra</strong>: Viele Reformen der Betriebsrente<br />

hatten zum Ziel, die<br />

Verbreitung zu erhöhen. Nun bereitet<br />

das Arbeitsministerium ein weiteres<br />

Maßnahmenpaket vor. Welchen Wunsch<br />

hätten Sie als Maklerunternehmen an<br />

die Regierung?<br />

von Maltzahn: Beispielsweise könnten<br />

die Beiträge des Arbeitgebers vollständig<br />

sozialversicherungsfrei gestellt<br />

werden. Auf diese Weise würden etliche<br />

Arbeitgeber erst in die Lage versetzt,<br />

ihren Mitarbeitenden bAV anbieten zu<br />

können. Darüber hinaus spielt Internationalisierung<br />

in einer globalisierten<br />

Arbeitswelt für die meisten Mittelständler<br />

eine wichtige Rolle. Bislang können<br />

Unternehmen selbst Arbeitnehmenden<br />

aus anderen EU-Ländern keine passgenauen<br />

bAV-Angebote unterbreiten.<br />

Ausländische Arbeitskräfte in Deutschland<br />

können ihre bAV nicht im Heimatland<br />

fortführen und umgekehrt Deutsche<br />

nicht im Ausland. Zudem ist bAV<br />

für Arbeitgeber zu komplex: So sind<br />

beispielsweise die ersten 4 Prozent des<br />

Beitrags steuer- und sozialversicherungsfrei,<br />

während die nächsten<br />

4 Prozent nur steuerfrei sind. Da sich<br />

Gehälter oder auch die Beitragsbemessungsgrenze<br />

jährlich ändern, müssen<br />

bAV-Verträge permanent angepasst<br />

werden. Wünschenswert wäre also eine<br />

deutliche Vereinfachung des gesetzlichen<br />

Rahmens. Das freilich ist sehr<br />

unwahrscheinlich. Umso wichtiger<br />

bleibt für Arbeitgeber die Wahl eines<br />

passgenauen Dienstleisters und<br />

Versicherungsmaklers, der die Arbeitgeber<br />

langfristig und verlässlich<br />

unterstützt.<br />

Aktuell sind Unternehmen relativ offen für bAV-Angebote.<br />

Die aktuell hohen Zinsen erleichtern die Ausfinanzierung.<br />

Gleichwohl bedarf eine bAV der Expertise von Maklern.<br />

1 | <strong>2024</strong>

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