procontra | Ausgabe 01/2024
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Betriebliche Altersversorgung BERATER | 63<br />
»Immer mehr<br />
Kunden wünschen<br />
sich eine weitere<br />
Befreiung von<br />
Beitragsgarantien.«<br />
Long Story short<br />
lio entsprechend aufgebaut wird.<br />
<strong>procontra</strong>: Lässt sich der aktuell hohe<br />
Deckungsgrad nicht sichern und unabhängiger<br />
von Marktverwerfungen<br />
machen?<br />
von Maltzahn: Um das System unabhängiger<br />
von Marktverwerfungen zu<br />
gestalten, müsste der Gesetzgeber aktiv<br />
werden und Deckungsgrade per Gesetz<br />
vorschreiben, wie dies zum Beispiel in<br />
Großbritannien der Fall ist. Dies würde<br />
jedoch gerade Mittelständler massiv<br />
überfordern und zu Insolvenzen führen.<br />
Mittelfristig ist hier kein steuerndes<br />
Eingreifen zu erwarten. Bleibt also die<br />
Selbstverpflichtung der Unternehmen,<br />
die solide wirtschaften müssen. Bislang<br />
zumindest muss der Pensionssicherungsverein<br />
noch zu häufig einspringen.<br />
Da sind sich alle Beteiligten einig.<br />
<strong>procontra</strong>: Viele Reformen der Betriebsrente<br />
hatten zum Ziel, die<br />
Verbreitung zu erhöhen. Nun bereitet<br />
das Arbeitsministerium ein weiteres<br />
Maßnahmenpaket vor. Welchen Wunsch<br />
hätten Sie als Maklerunternehmen an<br />
die Regierung?<br />
von Maltzahn: Beispielsweise könnten<br />
die Beiträge des Arbeitgebers vollständig<br />
sozialversicherungsfrei gestellt<br />
werden. Auf diese Weise würden etliche<br />
Arbeitgeber erst in die Lage versetzt,<br />
ihren Mitarbeitenden bAV anbieten zu<br />
können. Darüber hinaus spielt Internationalisierung<br />
in einer globalisierten<br />
Arbeitswelt für die meisten Mittelständler<br />
eine wichtige Rolle. Bislang können<br />
Unternehmen selbst Arbeitnehmenden<br />
aus anderen EU-Ländern keine passgenauen<br />
bAV-Angebote unterbreiten.<br />
Ausländische Arbeitskräfte in Deutschland<br />
können ihre bAV nicht im Heimatland<br />
fortführen und umgekehrt Deutsche<br />
nicht im Ausland. Zudem ist bAV<br />
für Arbeitgeber zu komplex: So sind<br />
beispielsweise die ersten 4 Prozent des<br />
Beitrags steuer- und sozialversicherungsfrei,<br />
während die nächsten<br />
4 Prozent nur steuerfrei sind. Da sich<br />
Gehälter oder auch die Beitragsbemessungsgrenze<br />
jährlich ändern, müssen<br />
bAV-Verträge permanent angepasst<br />
werden. Wünschenswert wäre also eine<br />
deutliche Vereinfachung des gesetzlichen<br />
Rahmens. Das freilich ist sehr<br />
unwahrscheinlich. Umso wichtiger<br />
bleibt für Arbeitgeber die Wahl eines<br />
passgenauen Dienstleisters und<br />
Versicherungsmaklers, der die Arbeitgeber<br />
langfristig und verlässlich<br />
unterstützt.<br />
Aktuell sind Unternehmen relativ offen für bAV-Angebote.<br />
Die aktuell hohen Zinsen erleichtern die Ausfinanzierung.<br />
Gleichwohl bedarf eine bAV der Expertise von Maklern.<br />
1 | <strong>2024</strong>