Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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Hochgezogenen Schultern oder Achselzucken signalisiert Rat- oder Machtlosigkeit, ein<br />
zurückgelehnter Oberkörper Entspannung, aber auch Überheblichkeit oder Desinteresse.<br />
Sitzen Sie ständig auf der Stuhlkante, kann man Sie als unsicher oder ängstlich auffassen oder<br />
daß Ihnen die ganze Situation unangenehm ist und Sie am liebsten weg wollen.<br />
Wenn Sie sich vornehmen, bestimmte «Marotten» (zum Beispiel häufiges durch die Haare<br />
fahren, was den Eindruck innerer Spannung oder Eitelkeit signalisiert) abzulegen, sollten Sie<br />
sich bewußt sein, daß Sie ein lebenslanges Verhaltensmuster nicht von heute auf morgen<br />
abstellen können. Hilfreich ist es deshalb, im Freundes- und Verwandtenkreis<br />
Gesprächssituationen zu simulieren und zu üben. Für das Gespräch selbst empfiehlt es sich,<br />
eine Haltung einzunehmen und die Extremitäten so zu positionieren, daß Sie, wenn Sie einer<br />
Marotte nachgeben, ohne Probleme wieder in die ursprüngliche Haltung und Position<br />
zurückkehren können.<br />
Konkurrenzklausel<br />
Unterliegen Sie in Ihrer derzeitigen Position einem Wettbewerbsverbot<br />
(Konkurrenzklausel) und könnten mit der ausgeschriebenen Position in Konflikt<br />
geraten, sollten Sie dies erst im Vorstellungsgespräch erwähnen.<br />
Wenn Sie - unabhängig von diesem Verbot - in die engere Wahl kommen, dann lassen Sie die<br />
Wirksamkeit des Verbotes juristisch prüfen. Erkundigen Sie sich auch nach der Praxis Ihres<br />
jetzigen Arbeitgebers bei ähnlichen Fällen der Vergangenheit.<br />
Rechtlich ist das Wettbewerbsverbot zwar nicht von der Dauer eines Arbeitsverhältnisses<br />
abhängig, kann Sie aber nicht länger als 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
blockieren.<br />
Die Rechtslage bezüglich dieser Klausel ist insgesamt zwar nicht einfach, aber als Faustregel<br />
gilt: Eine einengende Formulierung widerspricht dem Grundsatz der freien Berufswahl (Art.<br />
12 GG). Verbindlich ist die Klausel nur in Verbindung mit gleichzeitiger<br />
Karenzentschädigung durch Ihren derzeitigen Arbeitgeber. Das Verbot dient im wesentlichen<br />
nur der psychologischen Abschreckung.<br />
Kopie<br />
Grundsätzlich gilt: Verschicken Sie nie Originale. Fertigen Sie also von allen Unterlagen eine<br />
ausreichende Anzahl von Sätzen an, so daß Sie jederzeit eine <strong>Bewerbungs</strong>mappe in der<br />
Hinterhand haben, vor allem, wenn Sie schnell auf ein Angebot reagieren müssen. Es<br />
empfiehlt sich, die Kopien amtlich beglaubigen zu lassen, um unterstellte Fälschungsabsicht<br />
von vornherein auszuschließen.<br />
Beglaubigungen durch Ihr Pfarramt (kostenlos!) gelten offiziell zwar nicht als amtlich, aber<br />
den Personalchef möchte ich sehen, der Kirchen Fälschungsabsicht unterstellt!<br />
Darüber hinaus sollten Sie sich auch von Ihrem Anschreiben eine Kopie anfertigen. Notieren<br />
Sie sich für jede Bewerbung, was Sie alles mitgeschickt haben (denken Sie im Anschreiben an<br />
die Fußnote «Anlagen»!).<br />
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