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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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Hochgezogenen Schultern oder Achselzucken signalisiert Rat- oder Machtlosigkeit, ein<br />

zurückgelehnter Oberkörper Entspannung, aber auch Überheblichkeit oder Desinteresse.<br />

Sitzen Sie ständig auf der Stuhlkante, kann man Sie als unsicher oder ängstlich auffassen oder<br />

daß Ihnen die ganze Situation unangenehm ist und Sie am liebsten weg wollen.<br />

Wenn Sie sich vornehmen, bestimmte «Marotten» (zum Beispiel häufiges durch die Haare<br />

fahren, was den Eindruck innerer Spannung oder Eitelkeit signalisiert) abzulegen, sollten Sie<br />

sich bewußt sein, daß Sie ein lebenslanges Verhaltensmuster nicht von heute auf morgen<br />

abstellen können. Hilfreich ist es deshalb, im Freundes- und Verwandtenkreis<br />

Gesprächssituationen zu simulieren und zu üben. Für das Gespräch selbst empfiehlt es sich,<br />

eine Haltung einzunehmen und die Extremitäten so zu positionieren, daß Sie, wenn Sie einer<br />

Marotte nachgeben, ohne Probleme wieder in die ursprüngliche Haltung und Position<br />

zurückkehren können.<br />

Konkurrenzklausel<br />

Unterliegen Sie in Ihrer derzeitigen Position einem Wettbewerbsverbot<br />

(Konkurrenzklausel) und könnten mit der ausgeschriebenen Position in Konflikt<br />

geraten, sollten Sie dies erst im Vorstellungsgespräch erwähnen.<br />

Wenn Sie - unabhängig von diesem Verbot - in die engere Wahl kommen, dann lassen Sie die<br />

Wirksamkeit des Verbotes juristisch prüfen. Erkundigen Sie sich auch nach der Praxis Ihres<br />

jetzigen Arbeitgebers bei ähnlichen Fällen der Vergangenheit.<br />

Rechtlich ist das Wettbewerbsverbot zwar nicht von der Dauer eines Arbeitsverhältnisses<br />

abhängig, kann Sie aber nicht länger als 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

blockieren.<br />

Die Rechtslage bezüglich dieser Klausel ist insgesamt zwar nicht einfach, aber als Faustregel<br />

gilt: Eine einengende Formulierung widerspricht dem Grundsatz der freien Berufswahl (Art.<br />

12 GG). Verbindlich ist die Klausel nur in Verbindung mit gleichzeitiger<br />

Karenzentschädigung durch Ihren derzeitigen Arbeitgeber. Das Verbot dient im wesentlichen<br />

nur der psychologischen Abschreckung.<br />

Kopie<br />

Grundsätzlich gilt: Verschicken Sie nie Originale. Fertigen Sie also von allen Unterlagen eine<br />

ausreichende Anzahl von Sätzen an, so daß Sie jederzeit eine <strong>Bewerbungs</strong>mappe in der<br />

Hinterhand haben, vor allem, wenn Sie schnell auf ein Angebot reagieren müssen. Es<br />

empfiehlt sich, die Kopien amtlich beglaubigen zu lassen, um unterstellte Fälschungsabsicht<br />

von vornherein auszuschließen.<br />

Beglaubigungen durch Ihr Pfarramt (kostenlos!) gelten offiziell zwar nicht als amtlich, aber<br />

den Personalchef möchte ich sehen, der Kirchen Fälschungsabsicht unterstellt!<br />

Darüber hinaus sollten Sie sich auch von Ihrem Anschreiben eine Kopie anfertigen. Notieren<br />

Sie sich für jede Bewerbung, was Sie alles mitgeschickt haben (denken Sie im Anschreiben an<br />

die Fußnote «Anlagen»!).<br />

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