Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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Tätigkeiten und Ihr Interesse an der neuen Position. Formulieren Sie Ihren Standpunkt und<br />
liefern Sie Argumente, die Sie mit Beispielen belegen. Begegnen Sie möglichen Einwänden<br />
und ziehen Sie ein kurzes Resümee.<br />
Ihre Kurzdarstellung könnte z. B. so aussehen: «Durch meine Tätigkeit als A in Firma xy hat<br />
mich Ihr Stellenangebot besonders interessiert. Schon während meiner Studienzeit habe ich<br />
mir in verschiedenen Tätigkeiten auf den Feldern B, C und D umfassende Kenntnisse<br />
angeeignet. Während der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung konnte ich sie in den<br />
Fortbildungen E, F und G vertiefen und ausweiten. Das qualifizierte Arbeitszeugnis der Firma<br />
xy belegt meine Qualifikationen und unterstreicht, daß ich in der Lage bin, vielfältige<br />
Aufgabenbereiche souverän zu meistern.»<br />
Vorstellungsgespräch - Nachbereitung<br />
Ein positiv verlaufendes Vorstellungsgespräch erinnert an andere angenehme<br />
Gesprächssituationen, indem es eine positive Stimmung schafft und diese am Schluß bei<br />
den Teilnehmern hinterläßt.<br />
Das spürt man bei der Verabschiedung, die freundlich und gelöst verläuft. Bedanken Sie sich<br />
am Ende für das Gespräch und fragen Sie, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können.<br />
Wie bei der Vorbereitung, so sollten Sie in einer Art Nachbereitung die erlebte Situation noch<br />
einmal Revue passieren lassen.<br />
Machen Sie sich auch hier schriftliche Notizen zu folgenden Fragen:<br />
1) Was habe ich gut gemacht? Was kann ich beim nächsten Mal besser oder anders machen?<br />
2) Welchen Eindruck hatte ich von meinem Gegenüber? Und: Welchen Eindruck habe ich auf<br />
meinen Gesprächspartner gemacht?<br />
3) Welche Vor- und Nachteile sind für mich mit dem Stellenantritt verbunden?<br />
Im Falle einer Absage sollten Sie sich fragen, woran es gelegen haben könnte, daß man sich<br />
nicht für Sie entschieden hat. Oft erhalten Sie so nützliche Hinweise, was Sie beim nächsten<br />
Mal anders machen können, um schließlich die Stelle zu bekommen, die Sie sich wünschen.<br />
Vorstrafen<br />
Unterlassen Sie die Formulierung «Nicht vorbestraft». Sie wirkt nicht nur kleinkariert,<br />
sondern könnte den Verdacht erwecken, daß Sie es ansonsten mit den Gesetzen nicht so genau<br />
nehmen (s. Arbeitszeugnis, Benotung).<br />
Generell gilt: Vorstrafen sollten Sie in Ihrem Lebenslauf nur dann angeben, wenn dies<br />
Bedeutung für Ihre zukünftige Berufsausübung hat. Gleiches gilt für Offenbarungseid oder<br />
Konkurs.<br />
Liegt eine Bedeutung für Ihre künftige Stelle vor, sollten Sie sie auf keinen Fall<br />
verschweigen: Vorstrafen sind amtlich und damit jederzeit herausfindbar.<br />
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