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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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U<br />

Umschulung<br />

Umschulungen sind Maßnahmen, die das Ziel haben, den Teilnehmern den Übergang in<br />

eine andere geeignete Tätigkeit zu ermöglichen. Da die Abschlußprüfung von einem<br />

externen Träger durchgeführt wird (IHK), sind sie rechtlich gleichgestellt mit einer<br />

abgeschlossenen Berufsausbildung.<br />

Vor allem, wenn Sie über Berufswechsel nachdenken, aber auch, wenn Sie ein<br />

Hochschulstudium abgeschlossen oder abgebrochen haben, sollten Sie über eine Umschulung<br />

nachdenken. Die wichtigsten Voraussetzungen sind Mobilität und Anpassungsfähigkeit an<br />

neue wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Entwicklungen.<br />

Viele Umschulungen und Fortbildungen werden vom Arbeitsamt gefördert. Nehmen Sie in<br />

jedem Fall Kontakt zur Sozial- und Arbeitsberatung auf und klären Sie die Voraussetzungen<br />

für die Teilnahme.<br />

Grundsätzlich verbessern und/oder sichern Umschulungen Ihre berufliche Beweglichkeit.<br />

Wenn Sie in Ihrer Bewerbung (Lebenslauf, Anschreiben) Ihre Umschulung(en) angeben<br />

sollten Sie auf jeden Fall die Formulierung «Ausbildung zum/zur …» verwenden.<br />

Umzugskosten<br />

Ist die Arbeitsaufnahme mit einem Wohnortwechsel verbunden, kann sich Ihr neuer<br />

Arbeitgeber zur Kostenbeteiligung bereit erklären. Eine solche Einwilligung sollte in<br />

den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.<br />

In den meisten Fällen gibt es eine solche Beteiligung nur dann, wenn in den Vertrag eine<br />

Rückzahlungsklausel eingearbeitet ist.<br />

Diese läßt zwei Gestaltungsmöglichkeiten zu: Entweder die Kostenübernahme mit<br />

eingeschränkter Rückzahlungspflicht, oder eine Beteiligung auf Darlehensbasis mit sofortiger<br />

vollständiger Rückzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.<br />

Die Rückzahlungspflicht kann auch von der Dauer der Beschäftigung abhängig gemacht<br />

werden. Wenn Sie beispielsweise vor Ablauf von drei Jahren kündigen, sind Sie verpflichtet,<br />

die Umzugskosten anteilig oder ganz zurückzuzahlen. Das gilt auch im Darlehensfall. Wichtig<br />

ist in beiden Fällen, daß die vereinbarte Bindungsfrist drei Jahre nicht überschreiten darf.<br />

Zwei Vorraussetzungen sind allerdings für eine wie auch immer getroffene Vereinbarung<br />

bindend: Das Darlehen oder der Zuschuss darf den Betrag von einem Monatsgehalt nicht<br />

wesentlich überschreiten und darf nur dann vereinbart werden, wenn der Umzug auch im<br />

Interesse des Arbeitnehmers liegt.<br />

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