Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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U<br />
Umschulung<br />
Umschulungen sind Maßnahmen, die das Ziel haben, den Teilnehmern den Übergang in<br />
eine andere geeignete Tätigkeit zu ermöglichen. Da die Abschlußprüfung von einem<br />
externen Träger durchgeführt wird (IHK), sind sie rechtlich gleichgestellt mit einer<br />
abgeschlossenen Berufsausbildung.<br />
Vor allem, wenn Sie über Berufswechsel nachdenken, aber auch, wenn Sie ein<br />
Hochschulstudium abgeschlossen oder abgebrochen haben, sollten Sie über eine Umschulung<br />
nachdenken. Die wichtigsten Voraussetzungen sind Mobilität und Anpassungsfähigkeit an<br />
neue wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Entwicklungen.<br />
Viele Umschulungen und Fortbildungen werden vom Arbeitsamt gefördert. Nehmen Sie in<br />
jedem Fall Kontakt zur Sozial- und Arbeitsberatung auf und klären Sie die Voraussetzungen<br />
für die Teilnahme.<br />
Grundsätzlich verbessern und/oder sichern Umschulungen Ihre berufliche Beweglichkeit.<br />
Wenn Sie in Ihrer Bewerbung (Lebenslauf, Anschreiben) Ihre Umschulung(en) angeben<br />
sollten Sie auf jeden Fall die Formulierung «Ausbildung zum/zur …» verwenden.<br />
Umzugskosten<br />
Ist die Arbeitsaufnahme mit einem Wohnortwechsel verbunden, kann sich Ihr neuer<br />
Arbeitgeber zur Kostenbeteiligung bereit erklären. Eine solche Einwilligung sollte in<br />
den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.<br />
In den meisten Fällen gibt es eine solche Beteiligung nur dann, wenn in den Vertrag eine<br />
Rückzahlungsklausel eingearbeitet ist.<br />
Diese läßt zwei Gestaltungsmöglichkeiten zu: Entweder die Kostenübernahme mit<br />
eingeschränkter Rückzahlungspflicht, oder eine Beteiligung auf Darlehensbasis mit sofortiger<br />
vollständiger Rückzahlung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.<br />
Die Rückzahlungspflicht kann auch von der Dauer der Beschäftigung abhängig gemacht<br />
werden. Wenn Sie beispielsweise vor Ablauf von drei Jahren kündigen, sind Sie verpflichtet,<br />
die Umzugskosten anteilig oder ganz zurückzuzahlen. Das gilt auch im Darlehensfall. Wichtig<br />
ist in beiden Fällen, daß die vereinbarte Bindungsfrist drei Jahre nicht überschreiten darf.<br />
Zwei Vorraussetzungen sind allerdings für eine wie auch immer getroffene Vereinbarung<br />
bindend: Das Darlehen oder der Zuschuss darf den Betrag von einem Monatsgehalt nicht<br />
wesentlich überschreiten und darf nur dann vereinbart werden, wenn der Umzug auch im<br />
Interesse des Arbeitnehmers liegt.<br />
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