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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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Probezeit<br />

Beide Seiten müssen sich zunächst kennenlernen. Daher sehen die meisten<br />

(unbefristeten) Arbeitsverhältnisse zu Beginn eine Probezeit vor.<br />

Eine Probezeit hat zwei Ziele: Der Arbeitgeber will Ihre Arbeits- und Integrationsfähigkeit<br />

überprüfen, Sie können checken ob Ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsplatz mit Ihren<br />

Vorstellungen übereinstimmen. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit<br />

und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.<br />

§622 BGB sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, auch dann, wenn<br />

nicht ausdrücklich als Probezeit vereinbart, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor.<br />

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können wohl längere, nicht aber kürzere<br />

Kündigungsfristen vereinbart werden.<br />

Die Dauer der Probezeit ist nicht näher festgelegt. Im allgemeinen beträgt sie sechs Monate,<br />

es können auch drei Monate vereinbart werden. In der Regel erfolgt nach der Probezeit die<br />

erste Gehaltsanhebung, was Sie bei der Formulierung Ihres Gehaltswunsches berücksichtigen<br />

sollten.<br />

R<br />

Referenzen<br />

Referenzen sind bei erster Kontaktaufnahme und in der schriftlichen Bewerbung nur<br />

dann wichtig, wenn Sie als Freier Mitarbeiter (also als selbständig Tätiger) keine<br />

Arbeitszeugnisse vorweisen können.<br />

Dann sollten Sie allerdings alle Tätigkeiten, die die geforderte Berufspraxis nachweisen,<br />

durch Referenzen belegen. Sonst reichen maximal drei Referenzen.<br />

Referenzgeber können Personen sein, die Auskünfte über Ihre persönlichen Eigenschaften<br />

geben können, oder Personen, die in der Lage sind, Ihre fachlichen Fähigkeiten einzuschätzen<br />

und zu beurteilen. Geben Sie bei den Adressen Ihrer Referenzen immer Telefonnummer und<br />

e-Mail an: Sowohl die Personalleitung wie auch befragte Referenzgeber scheuen sich vor<br />

langen Briefen. Zudem läßt sich aus einer telefonischen oder virtuellen Äußerung mehr<br />

heraushören.<br />

Wichtig: Überstrapazieren Sie Ihre Referenzen nicht, denn Sie können sich nicht sicher sein,<br />

daß Ihr Referenzgeber nach der 20. Auskunft noch das Gleiche sagt und genauso positiv<br />

gestimmt ist wie bei der ersten Auskunft. Sie selbst sollten dem Adressaten Ihrer Bewerbung<br />

glaubwürdig erscheinen und mit Ihrer Arbeit Vertrauen und Kompetenz vermitteln.<br />

Vorsicht: Präparierte Referenzen sind leicht zu durchschauen. Und: Verwenden Sie nach<br />

Möglichkeit keine schriftlichen Referenzen, erst recht nicht, wenn sie älter als fünf Jahre sind.<br />

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