Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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Probezeit<br />
Beide Seiten müssen sich zunächst kennenlernen. Daher sehen die meisten<br />
(unbefristeten) Arbeitsverhältnisse zu Beginn eine Probezeit vor.<br />
Eine Probezeit hat zwei Ziele: Der Arbeitgeber will Ihre Arbeits- und Integrationsfähigkeit<br />
überprüfen, Sie können checken ob Ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsplatz mit Ihren<br />
Vorstellungen übereinstimmen. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit<br />
und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.<br />
§622 BGB sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, auch dann, wenn<br />
nicht ausdrücklich als Probezeit vereinbart, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor.<br />
Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können wohl längere, nicht aber kürzere<br />
Kündigungsfristen vereinbart werden.<br />
Die Dauer der Probezeit ist nicht näher festgelegt. Im allgemeinen beträgt sie sechs Monate,<br />
es können auch drei Monate vereinbart werden. In der Regel erfolgt nach der Probezeit die<br />
erste Gehaltsanhebung, was Sie bei der Formulierung Ihres Gehaltswunsches berücksichtigen<br />
sollten.<br />
R<br />
Referenzen<br />
Referenzen sind bei erster Kontaktaufnahme und in der schriftlichen Bewerbung nur<br />
dann wichtig, wenn Sie als Freier Mitarbeiter (also als selbständig Tätiger) keine<br />
Arbeitszeugnisse vorweisen können.<br />
Dann sollten Sie allerdings alle Tätigkeiten, die die geforderte Berufspraxis nachweisen,<br />
durch Referenzen belegen. Sonst reichen maximal drei Referenzen.<br />
Referenzgeber können Personen sein, die Auskünfte über Ihre persönlichen Eigenschaften<br />
geben können, oder Personen, die in der Lage sind, Ihre fachlichen Fähigkeiten einzuschätzen<br />
und zu beurteilen. Geben Sie bei den Adressen Ihrer Referenzen immer Telefonnummer und<br />
e-Mail an: Sowohl die Personalleitung wie auch befragte Referenzgeber scheuen sich vor<br />
langen Briefen. Zudem läßt sich aus einer telefonischen oder virtuellen Äußerung mehr<br />
heraushören.<br />
Wichtig: Überstrapazieren Sie Ihre Referenzen nicht, denn Sie können sich nicht sicher sein,<br />
daß Ihr Referenzgeber nach der 20. Auskunft noch das Gleiche sagt und genauso positiv<br />
gestimmt ist wie bei der ersten Auskunft. Sie selbst sollten dem Adressaten Ihrer Bewerbung<br />
glaubwürdig erscheinen und mit Ihrer Arbeit Vertrauen und Kompetenz vermitteln.<br />
Vorsicht: Präparierte Referenzen sind leicht zu durchschauen. Und: Verwenden Sie nach<br />
Möglichkeit keine schriftlichen Referenzen, erst recht nicht, wenn sie älter als fünf Jahre sind.<br />
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