Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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3) Qualitative und quantitative Leistungsbeurteilung: Einschätzung der Arbeitsleistung mit<br />
Herausstellung der positiven Eigenschaften des Arbeitnehmers; Beurteilung seines<br />
persönlichen Engagements und der Weiterbildungsinitiativen, der Lernfähigkeit und<br />
Qualifizierungsbereitschaft sowie der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Bewertung seiner<br />
Vertrauenswürdigkeit und Loyalität sowie seines Verhaltens gegenüber Mitarbeitern und<br />
Vorgesetzten; bei Führungskräften: Führungsfähigkeit, Führungsverhalten und auch hier:<br />
Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (<br />
wichtig: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, darf der Kündigungsgrund nur im<br />
Falle von wirtschaftlichen Gründen [Strukturveränderungen, Rationalisierungsmaßnahmen<br />
etc.] genannt werden!)<br />
4) Gesamtbeurteilung und wohlwollender Abschluss (s. Benotung).<br />
5) In keinem Zeugnis fehlen sollte die abschließende Gesamtbeurteilung (s. Benotung).<br />
In Ihrem Zeugnis dürfen keine wichtigen Aufgabenbereiche und deren qualifizierte<br />
Bewertung fehlen. Nehmen Sie für die Beurteilung Ihres Zeugnisses professionelle Hilfe wie<br />
Betriebsrat oder Sozialberatung in Anspruch. Von Ihrem Zeugnis hängt die Beurteilung Ihrer<br />
Fähigkeiten bei allen Bewerbungen entscheidend mit ab. Ergeben sich die geringsten Zweifel,<br />
dass das Zeugnis für Ihr weiteres Fortkommen hilfreich ist, fechten Sie es unbedingt an.<br />
Besorgen Sie sich - beispielsweise bei Berufs- und Sozialberatungsstellen der Arbeitsämter,<br />
Betrieben und privaten Berufsberatungsgesellschaften - Informationsmaterial über Gestaltung,<br />
Inhalt und Benotungen von Arbeitszeugnissen. Dort finden Sie alle wichtigen<br />
Formulierungen, die zur offenen und versteckten Bewertung gebräuchlich sind. Mittlerweile<br />
ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie den Zeugnistext selbst entwerfen sollen. Dafür sind solche<br />
Materialien eine unschätzbare Hilfe.<br />
Werden Sie aufgefordert, Ihr Zeugnis selbst zu entwerfen, sollten Sie sich im wesentlichen<br />
auf die Aufgabenbeschreibung beschränken. Die qualifizierte Beurteilung sollte Ihr<br />
Arbeitgeber selbst verfassen. In jedem Falle sollte es von einer ranghohen Person<br />
unterschrieben sein, am besten vom Personalchef oder vom Geschäftsführer persönlich.<br />
Fechten Sie ein Arbeitszeugnis an, so machen Sie das möglichst unmittelbar nach Erhalt, weil<br />
die Beweislast dann beim Arbeitgeber liegt. Bei späterer Anfechtung liegt sie bei Ihnen.<br />
Argumentieren Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber sachlich, indem Sie ihn auf die möglichen<br />
Konsequenzen aufmerksam machen, die ein schlechtes Arbeitszeugnis für Sie hat. Erst, wenn<br />
dies nicht fruchtet, sollten Sie gegenüber den Mitgliedern der Personalabteilung rechtliche<br />
Schritte ankündigen. Erwirken Sie auch dann kein neues Zeugnis, reichen Sie Klage beim<br />
Arbeitsgericht ein.<br />
Assistentenstelle<br />
Vor allem für Berufseinsteiger ist eine Assistentenstelle genau das Richtige: Sie lernen<br />
viele Bereiche kennen und können an Schaltstellen des Unternehmens mitarbeiten, ohne<br />
gleich den Kopf hinhalten zu müssen.<br />
Wenn Sie sich für eine Assistentenposition entscheiden, sollten Sie am besten schon an Ihre<br />
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