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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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3) Qualitative und quantitative Leistungsbeurteilung: Einschätzung der Arbeitsleistung mit<br />

Herausstellung der positiven Eigenschaften des Arbeitnehmers; Beurteilung seines<br />

persönlichen Engagements und der Weiterbildungsinitiativen, der Lernfähigkeit und<br />

Qualifizierungsbereitschaft sowie der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Bewertung seiner<br />

Vertrauenswürdigkeit und Loyalität sowie seines Verhaltens gegenüber Mitarbeitern und<br />

Vorgesetzten; bei Führungskräften: Führungsfähigkeit, Führungsverhalten und auch hier:<br />

Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (<br />

wichtig: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, darf der Kündigungsgrund nur im<br />

Falle von wirtschaftlichen Gründen [Strukturveränderungen, Rationalisierungsmaßnahmen<br />

etc.] genannt werden!)<br />

4) Gesamtbeurteilung und wohlwollender Abschluss (s. Benotung).<br />

5) In keinem Zeugnis fehlen sollte die abschließende Gesamtbeurteilung (s. Benotung).<br />

In Ihrem Zeugnis dürfen keine wichtigen Aufgabenbereiche und deren qualifizierte<br />

Bewertung fehlen. Nehmen Sie für die Beurteilung Ihres Zeugnisses professionelle Hilfe wie<br />

Betriebsrat oder Sozialberatung in Anspruch. Von Ihrem Zeugnis hängt die Beurteilung Ihrer<br />

Fähigkeiten bei allen Bewerbungen entscheidend mit ab. Ergeben sich die geringsten Zweifel,<br />

dass das Zeugnis für Ihr weiteres Fortkommen hilfreich ist, fechten Sie es unbedingt an.<br />

Besorgen Sie sich - beispielsweise bei Berufs- und Sozialberatungsstellen der Arbeitsämter,<br />

Betrieben und privaten Berufsberatungsgesellschaften - Informationsmaterial über Gestaltung,<br />

Inhalt und Benotungen von Arbeitszeugnissen. Dort finden Sie alle wichtigen<br />

Formulierungen, die zur offenen und versteckten Bewertung gebräuchlich sind. Mittlerweile<br />

ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie den Zeugnistext selbst entwerfen sollen. Dafür sind solche<br />

Materialien eine unschätzbare Hilfe.<br />

Werden Sie aufgefordert, Ihr Zeugnis selbst zu entwerfen, sollten Sie sich im wesentlichen<br />

auf die Aufgabenbeschreibung beschränken. Die qualifizierte Beurteilung sollte Ihr<br />

Arbeitgeber selbst verfassen. In jedem Falle sollte es von einer ranghohen Person<br />

unterschrieben sein, am besten vom Personalchef oder vom Geschäftsführer persönlich.<br />

Fechten Sie ein Arbeitszeugnis an, so machen Sie das möglichst unmittelbar nach Erhalt, weil<br />

die Beweislast dann beim Arbeitgeber liegt. Bei späterer Anfechtung liegt sie bei Ihnen.<br />

Argumentieren Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber sachlich, indem Sie ihn auf die möglichen<br />

Konsequenzen aufmerksam machen, die ein schlechtes Arbeitszeugnis für Sie hat. Erst, wenn<br />

dies nicht fruchtet, sollten Sie gegenüber den Mitgliedern der Personalabteilung rechtliche<br />

Schritte ankündigen. Erwirken Sie auch dann kein neues Zeugnis, reichen Sie Klage beim<br />

Arbeitsgericht ein.<br />

Assistentenstelle<br />

Vor allem für Berufseinsteiger ist eine Assistentenstelle genau das Richtige: Sie lernen<br />

viele Bereiche kennen und können an Schaltstellen des Unternehmens mitarbeiten, ohne<br />

gleich den Kopf hinhalten zu müssen.<br />

Wenn Sie sich für eine Assistentenposition entscheiden, sollten Sie am besten schon an Ihre<br />

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