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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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Schriftliche Bewerbung<br />

Mit einer gelungenen Bewerbung dokumentieren Sie, daß Sie andere Aufgaben ebenso<br />

gut lösen können, ob Sie einen Blick für das Wesentliche besitzen und daß Sie Ihre<br />

Äußerungen klar, geordnet und übersichtlich darlegen können.<br />

Die schriftliche (auch: ausführliche) Bewerbung besteht im allgemeinen aus einem<br />

Anschreiben, in dem Sie auf ein konkretes Angebot aus dem Stellenmarkt bezugnehmen und<br />

anhand der Stellenbeschreibung begründen, warum Sie für diese Stelle besonders geeignet<br />

sind; Ihrem Lichtbild, Ihrem Lebenslauf sowie den Nachweisen Ihrer Ausbildung und<br />

Qualifikationen (Zeugnisse). Erscheint es Ihnen für die gewünschte Position sinnvoll,<br />

ergänzen Sie diese Dokumente durch Arbeitsproben und Nachweise über<br />

Zusatzqualifikationen Nur, wenn ausdrücklich gefordert, fügen Sie Referenzen und<br />

Handschriftenproben bei.<br />

Den Lebenslauf mit Lichtbild und die Zeugnisse und Dokumente stellen Sie zu einer<br />

<strong>Bewerbungs</strong>mappe zusammen, das Anschreiben fügen Sie lose bei.<br />

Schweigepflicht<br />

Da Sie insbesondere im Vorstellungsgespräch, aber auch in Ihrem künftigen<br />

Arbeitsverhältnis eingehend über Ihr(e) früheren/-es Beschäftigungsverhältniss(e)<br />

befragt werden, hier eine Zusammenstellung von diffizilen Themen, die Sie unter<br />

Umständen in Schwierigkeiten bringen können, wenn Sie zu ausführlich oder überhaupt<br />

Antwort geben.<br />

Grundsätzlich ist äußerste Vorsicht geboten bei allen Angaben über Ihre(n)<br />

frühere(n)/bisherigen Arbeitgeber. Auch die Gründe für Ihren Berufswechsel sollten Sie mit<br />

äußerster Sorgfalt behandeln. Bedenken Sie, daß negative Aussagen für Sie gerichtliche<br />

Konsequenzen wegen Rufschädigung haben können - zumal sie Ihren neuen Arbeitgeber nicht<br />

sonderlich beeindrucken werden.<br />

Insbesondere für Beschäftigte in sensiblen Branchen (Bank- und Medizinwesen, Arztpraxen,<br />

Rechtsanwaltskanzleien u. ä.) sollten sich zurückhalten, was vertrauliche Angaben betrifft<br />

(Schweigepflicht) Das gilt im übrigen auch für den Familien- und Freundeskreis.<br />

Absolut betriebsintern bleiben müssen auch Informationen, die die finanzielle Situation Ihres<br />

Arbeitgebers betreffen, Patententwicklungen oder geheime Projekte. Das gilt im übrigen auch<br />

für alle Punkte, die im Arbeitsvertrag ausdrücklich mit Schweigepflicht belegt sind, kann also<br />

auch das Gehalt oder sonstige Vergütungen betreffen.<br />

Nicht nur für Ihr Vorstellungsgespräch, sondern auch für Ihr neues Beschäftigungsverhältnis<br />

gilt: Wenn Sie betriebliche Interna weitergeben, müssen Sie mit einer Abmahnung oder<br />

Kündigung rechnen. Insbesondere alles, was potentiellen Kunden, Zulieferern oder der<br />

Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil verschafft, hat intern zu bleiben - Sie können sogar auf<br />

Schadensersatz verklagt werden.<br />

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