Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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Schriftliche Bewerbung<br />
Mit einer gelungenen Bewerbung dokumentieren Sie, daß Sie andere Aufgaben ebenso<br />
gut lösen können, ob Sie einen Blick für das Wesentliche besitzen und daß Sie Ihre<br />
Äußerungen klar, geordnet und übersichtlich darlegen können.<br />
Die schriftliche (auch: ausführliche) Bewerbung besteht im allgemeinen aus einem<br />
Anschreiben, in dem Sie auf ein konkretes Angebot aus dem Stellenmarkt bezugnehmen und<br />
anhand der Stellenbeschreibung begründen, warum Sie für diese Stelle besonders geeignet<br />
sind; Ihrem Lichtbild, Ihrem Lebenslauf sowie den Nachweisen Ihrer Ausbildung und<br />
Qualifikationen (Zeugnisse). Erscheint es Ihnen für die gewünschte Position sinnvoll,<br />
ergänzen Sie diese Dokumente durch Arbeitsproben und Nachweise über<br />
Zusatzqualifikationen Nur, wenn ausdrücklich gefordert, fügen Sie Referenzen und<br />
Handschriftenproben bei.<br />
Den Lebenslauf mit Lichtbild und die Zeugnisse und Dokumente stellen Sie zu einer<br />
<strong>Bewerbungs</strong>mappe zusammen, das Anschreiben fügen Sie lose bei.<br />
Schweigepflicht<br />
Da Sie insbesondere im Vorstellungsgespräch, aber auch in Ihrem künftigen<br />
Arbeitsverhältnis eingehend über Ihr(e) früheren/-es Beschäftigungsverhältniss(e)<br />
befragt werden, hier eine Zusammenstellung von diffizilen Themen, die Sie unter<br />
Umständen in Schwierigkeiten bringen können, wenn Sie zu ausführlich oder überhaupt<br />
Antwort geben.<br />
Grundsätzlich ist äußerste Vorsicht geboten bei allen Angaben über Ihre(n)<br />
frühere(n)/bisherigen Arbeitgeber. Auch die Gründe für Ihren Berufswechsel sollten Sie mit<br />
äußerster Sorgfalt behandeln. Bedenken Sie, daß negative Aussagen für Sie gerichtliche<br />
Konsequenzen wegen Rufschädigung haben können - zumal sie Ihren neuen Arbeitgeber nicht<br />
sonderlich beeindrucken werden.<br />
Insbesondere für Beschäftigte in sensiblen Branchen (Bank- und Medizinwesen, Arztpraxen,<br />
Rechtsanwaltskanzleien u. ä.) sollten sich zurückhalten, was vertrauliche Angaben betrifft<br />
(Schweigepflicht) Das gilt im übrigen auch für den Familien- und Freundeskreis.<br />
Absolut betriebsintern bleiben müssen auch Informationen, die die finanzielle Situation Ihres<br />
Arbeitgebers betreffen, Patententwicklungen oder geheime Projekte. Das gilt im übrigen auch<br />
für alle Punkte, die im Arbeitsvertrag ausdrücklich mit Schweigepflicht belegt sind, kann also<br />
auch das Gehalt oder sonstige Vergütungen betreffen.<br />
Nicht nur für Ihr Vorstellungsgespräch, sondern auch für Ihr neues Beschäftigungsverhältnis<br />
gilt: Wenn Sie betriebliche Interna weitergeben, müssen Sie mit einer Abmahnung oder<br />
Kündigung rechnen. Insbesondere alles, was potentiellen Kunden, Zulieferern oder der<br />
Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil verschafft, hat intern zu bleiben - Sie können sogar auf<br />
Schadensersatz verklagt werden.<br />
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