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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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Was Sie sich merken sollten ist, daß das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVg) Ihnen erlaubt,<br />

daß Sie Ihre Personalakte einsehen dürfen und daß Geheimakten ohne Ihr Wissen verboten<br />

sind. Neben der Hauptakte, die vor allem berufs-, firmen- und positionsbezogene Daten<br />

enthält, besteht eine Personalakte auch aus Nebenakten mit Urlaubs- und<br />

Krankheitsstatistiken. Auch, wenn das BetrVg nicht ausdrücklich vorschreibt, daß<br />

Personalakten geführt werden müssen, sollten Sie davon ausgehen, daß zumindest Ihre<br />

Stammdaten irgendwo abgelegt oder eingespeichert sind.<br />

Eine gut gegliederte Personalakte enthält: Den Personalstammbogen, Korrespondenz(en) mit<br />

dem Mitarbeiter, Beurteilungen, Zeugnisse, Lebenslauf und Lichtbild. In den meisten Fällen<br />

enthält sie auch den <strong>Bewerbungs</strong>fragebogen, Tests, sowie Notizen über Ihre Berufs- und<br />

Arbeitsauffassung und Ihr Krankheits- und Urlaubsverhalten.<br />

Das Unternehmen muß alle Mitarbeiter darüber informieren, wo und wann sie Einsicht in ihre<br />

Personalakte nehmen können (Sprechstundenzeiten). Ein vorgeschriebener Zeitrahmen (feste<br />

Tageszeiten, Drei-Monats-Rhythmus o ä.) besteht nicht und ist der Praxis der Unternehmen<br />

überlassen.<br />

Verboten ist das unbefugte Herausnehmen und Entwenden von Unterlagen. Umstritten ist<br />

auch, ob Sie sich Kopien machen dürfen. Da nachträgliche Aufzeichnungen aus dem<br />

Gedächtnis aber mißverständlich werden können, wird man Ihnen aber erlauben, daß Sie sich<br />

Notizen machen. Daraus erhellt, daß Sie während des Studiums Ihrer Akte nicht allein sein<br />

werden, da Sie die Unterlagen nur im Beisein eines Mitarbeiters der Personalabteilung<br />

einsehen dürfen.<br />

Außer Ihnen darf Einblick in Ihre Personalakte nehmen: Ihr direkter Vorgesetzter, der<br />

Firmeninhaber und der/die Geschäftsführer. Ihre Arbeitskollegen oder Kollegen anderer<br />

Abteilungen, auch Leitende anderer Abteilungen, dürfen dies nicht. Und: Vom Einblicksrecht<br />

in Ihre Akte ausgeschlossen sind Sie, wenn Sie selbst Leitender Angestellter sind. Jedoch<br />

sollten verständige Arbeitgeber mit sich reden lassen und ihren Leitenden Angestellten, die ja<br />

zu den Führungskräften des Unternehmens gehören, in dieser Sache die gleichen Rechte<br />

einräumen, um zu verhindern, daß Böses vermutet wird.<br />

Alle negativen Daten und Informationen sind nach einem Zeitraum von spätestens fünf Jahren<br />

aus der Personalakte zu entfernen. Die Akten ausgeschiedener Mitarbeiter müssen einige Zeit<br />

aufgehoben werden. Als Bewerber ist das für Sie wichtig, wenn Sie verspätet ein Zeugnis<br />

anfordern müssen.<br />

Personalberatung<br />

Die meisten Personalberatungsfirmen arbeiten im Auftrag von Unternehmen, d. h. sie<br />

wickeln die Personalsuche für Mitarbeiter suchende Unternehmen ab.<br />

Meist stellt die Personalberatung nur ihre Logistik zur Verfügung, während die Bewerbungen<br />

selbst vollständig von den Unternehmen bearbeitet werden. Oft betreuen diese Firmen aber<br />

den gesamten <strong>Bewerbungs</strong>- und Auswahlprozess - dann haben sie einen Überblick über zu<br />

besetzende Stellen oder Stellenprofile, weil sie die Vorauswahl der interessanten Kandidaten<br />

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