Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Was Sie sich merken sollten ist, daß das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVg) Ihnen erlaubt,<br />
daß Sie Ihre Personalakte einsehen dürfen und daß Geheimakten ohne Ihr Wissen verboten<br />
sind. Neben der Hauptakte, die vor allem berufs-, firmen- und positionsbezogene Daten<br />
enthält, besteht eine Personalakte auch aus Nebenakten mit Urlaubs- und<br />
Krankheitsstatistiken. Auch, wenn das BetrVg nicht ausdrücklich vorschreibt, daß<br />
Personalakten geführt werden müssen, sollten Sie davon ausgehen, daß zumindest Ihre<br />
Stammdaten irgendwo abgelegt oder eingespeichert sind.<br />
Eine gut gegliederte Personalakte enthält: Den Personalstammbogen, Korrespondenz(en) mit<br />
dem Mitarbeiter, Beurteilungen, Zeugnisse, Lebenslauf und Lichtbild. In den meisten Fällen<br />
enthält sie auch den <strong>Bewerbungs</strong>fragebogen, Tests, sowie Notizen über Ihre Berufs- und<br />
Arbeitsauffassung und Ihr Krankheits- und Urlaubsverhalten.<br />
Das Unternehmen muß alle Mitarbeiter darüber informieren, wo und wann sie Einsicht in ihre<br />
Personalakte nehmen können (Sprechstundenzeiten). Ein vorgeschriebener Zeitrahmen (feste<br />
Tageszeiten, Drei-Monats-Rhythmus o ä.) besteht nicht und ist der Praxis der Unternehmen<br />
überlassen.<br />
Verboten ist das unbefugte Herausnehmen und Entwenden von Unterlagen. Umstritten ist<br />
auch, ob Sie sich Kopien machen dürfen. Da nachträgliche Aufzeichnungen aus dem<br />
Gedächtnis aber mißverständlich werden können, wird man Ihnen aber erlauben, daß Sie sich<br />
Notizen machen. Daraus erhellt, daß Sie während des Studiums Ihrer Akte nicht allein sein<br />
werden, da Sie die Unterlagen nur im Beisein eines Mitarbeiters der Personalabteilung<br />
einsehen dürfen.<br />
Außer Ihnen darf Einblick in Ihre Personalakte nehmen: Ihr direkter Vorgesetzter, der<br />
Firmeninhaber und der/die Geschäftsführer. Ihre Arbeitskollegen oder Kollegen anderer<br />
Abteilungen, auch Leitende anderer Abteilungen, dürfen dies nicht. Und: Vom Einblicksrecht<br />
in Ihre Akte ausgeschlossen sind Sie, wenn Sie selbst Leitender Angestellter sind. Jedoch<br />
sollten verständige Arbeitgeber mit sich reden lassen und ihren Leitenden Angestellten, die ja<br />
zu den Führungskräften des Unternehmens gehören, in dieser Sache die gleichen Rechte<br />
einräumen, um zu verhindern, daß Böses vermutet wird.<br />
Alle negativen Daten und Informationen sind nach einem Zeitraum von spätestens fünf Jahren<br />
aus der Personalakte zu entfernen. Die Akten ausgeschiedener Mitarbeiter müssen einige Zeit<br />
aufgehoben werden. Als Bewerber ist das für Sie wichtig, wenn Sie verspätet ein Zeugnis<br />
anfordern müssen.<br />
Personalberatung<br />
Die meisten Personalberatungsfirmen arbeiten im Auftrag von Unternehmen, d. h. sie<br />
wickeln die Personalsuche für Mitarbeiter suchende Unternehmen ab.<br />
Meist stellt die Personalberatung nur ihre Logistik zur Verfügung, während die Bewerbungen<br />
selbst vollständig von den Unternehmen bearbeitet werden. Oft betreuen diese Firmen aber<br />
den gesamten <strong>Bewerbungs</strong>- und Auswahlprozess - dann haben sie einen Überblick über zu<br />
besetzende Stellen oder Stellenprofile, weil sie die Vorauswahl der interessanten Kandidaten<br />
37