Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...
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Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die strafbare Handlung muß außerdem<br />
vertraglich genau bestimmt sein. Unwirksam sind Vereinbarungen, die jeden Fall einer<br />
Zuwiderhandlung unter Strafe stellen.<br />
Vertragsverhandlung<br />
Führen Sie sich immer wieder vor Augen: Ein guter Arbeitsvertrag ist das Ergebnis<br />
einer guten Vertragsverhandlung. Setzen Sie sich deshalb vorher bestimmte Muß- und<br />
Kann-Ziele. Ist der Vertragsentwurf erst einmal auf dem Tisch, bleibt Ihnen nur noch<br />
wenig Spielraum.<br />
Setzen Sie zunächst Schwerpunkte: Eine genaue Aufgaben- und Positionsbeschreibung sowie<br />
Ihr Grundgehalt sind mit Sicherheit wichtigere Verhandlungspunkte als die Regelung von<br />
Zuschüssen oder sonstigen Vergütungen.<br />
Bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist sollten Sie in jedem Fall die im Unternehmen<br />
gängige Regelung akzeptieren, wenn sie nicht länger als 6 Monate beträgt. Einen früheren als<br />
den in der Ausschreibung angegebenen Eintrittstermin sollten Sie aber erst nach Rücksprache<br />
mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber akzeptieren.<br />
Wird Ihnen eine Vollmacht (Generalvollmacht, Handlungsvollmacht) Aussicht gestellt,<br />
bestehen Sie auf deren schriftliche Fixierung im Vertrag. Bei einer Handlungsvollmacht<br />
sollten zusätzlich die Geltungsbereiche genauestens festgelegt werden.<br />
Stimmen Sie einem niedrigeren Eintrittsgehalt zu, bestehen Sie auf die Vertragsklausel, daß<br />
Ihr Gehalt nach der Probezeit angemessen, mindestens aber um DM ..., erhöht wird. Üblich ist<br />
darüber hinaus, daß Ihr Gehalt mit Ihrer Betriebszugehörigkeit zunimmt. Auch hierauf sollten<br />
Sie bestehen.<br />
Ihr Einkommen setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es sind dies in der Regel<br />
das Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung,<br />
Pensionsbezüge und sonstige Bezüge. Nebenbezüge sind außerdem Firmenwagen,<br />
Spesenregelungen, Essens- und Fahrgeldzuschüsse, verbilligter Bezug von Erzeugnissen u. ä.<br />
Beachten Sie auch, daß alle Bezüge und Nebenbezüge zu versteuern sind (Steuergruppe!).<br />
Entsprechend sollten Sie die Gewichtung der Einkommensteile beachten: Hohes Grundgehalt<br />
und niedriger variabler Anteil (Sicherheit), niedriges Grundgehalt und hoher variabler Anteil<br />
(bei entsprechendem Einsatz und entsprechender Marktlage lassen sich u. U. höhere Bezüge<br />
erzielen).<br />
Kommen Sie mit dem Unternehmen zu einem Ergebnis oder wird Ihnen ein verbindliches<br />
Angebot unterbreitet, zögern Sie Ihre Entscheidung nicht länger als maximal zehn Tage<br />
hinaus. Wenn Sie erfolgreich verhandelt haben, sollten Sie sofort zugreifen.<br />
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