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Bewerbungs-ABC - Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung ...

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Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die strafbare Handlung muß außerdem<br />

vertraglich genau bestimmt sein. Unwirksam sind Vereinbarungen, die jeden Fall einer<br />

Zuwiderhandlung unter Strafe stellen.<br />

Vertragsverhandlung<br />

Führen Sie sich immer wieder vor Augen: Ein guter Arbeitsvertrag ist das Ergebnis<br />

einer guten Vertragsverhandlung. Setzen Sie sich deshalb vorher bestimmte Muß- und<br />

Kann-Ziele. Ist der Vertragsentwurf erst einmal auf dem Tisch, bleibt Ihnen nur noch<br />

wenig Spielraum.<br />

Setzen Sie zunächst Schwerpunkte: Eine genaue Aufgaben- und Positionsbeschreibung sowie<br />

Ihr Grundgehalt sind mit Sicherheit wichtigere Verhandlungspunkte als die Regelung von<br />

Zuschüssen oder sonstigen Vergütungen.<br />

Bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist sollten Sie in jedem Fall die im Unternehmen<br />

gängige Regelung akzeptieren, wenn sie nicht länger als 6 Monate beträgt. Einen früheren als<br />

den in der Ausschreibung angegebenen Eintrittstermin sollten Sie aber erst nach Rücksprache<br />

mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber akzeptieren.<br />

Wird Ihnen eine Vollmacht (Generalvollmacht, Handlungsvollmacht) Aussicht gestellt,<br />

bestehen Sie auf deren schriftliche Fixierung im Vertrag. Bei einer Handlungsvollmacht<br />

sollten zusätzlich die Geltungsbereiche genauestens festgelegt werden.<br />

Stimmen Sie einem niedrigeren Eintrittsgehalt zu, bestehen Sie auf die Vertragsklausel, daß<br />

Ihr Gehalt nach der Probezeit angemessen, mindestens aber um DM ..., erhöht wird. Üblich ist<br />

darüber hinaus, daß Ihr Gehalt mit Ihrer Betriebszugehörigkeit zunimmt. Auch hierauf sollten<br />

Sie bestehen.<br />

Ihr Einkommen setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es sind dies in der Regel<br />

das Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Umsatz- und/oder Gewinnbeteiligung,<br />

Pensionsbezüge und sonstige Bezüge. Nebenbezüge sind außerdem Firmenwagen,<br />

Spesenregelungen, Essens- und Fahrgeldzuschüsse, verbilligter Bezug von Erzeugnissen u. ä.<br />

Beachten Sie auch, daß alle Bezüge und Nebenbezüge zu versteuern sind (Steuergruppe!).<br />

Entsprechend sollten Sie die Gewichtung der Einkommensteile beachten: Hohes Grundgehalt<br />

und niedriger variabler Anteil (Sicherheit), niedriges Grundgehalt und hoher variabler Anteil<br />

(bei entsprechendem Einsatz und entsprechender Marktlage lassen sich u. U. höhere Bezüge<br />

erzielen).<br />

Kommen Sie mit dem Unternehmen zu einem Ergebnis oder wird Ihnen ein verbindliches<br />

Angebot unterbreitet, zögern Sie Ihre Entscheidung nicht länger als maximal zehn Tage<br />

hinaus. Wenn Sie erfolgreich verhandelt haben, sollten Sie sofort zugreifen.<br />

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