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Gesetzessammlung für Lehrpersonen (graue Broschüre)

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Finanzielles<br />

Gleichgewicht<br />

177.21 Statuten der Versicherungskasse <strong>für</strong> das Staatspersonal<br />

2 Reicht die Freizügigkeitsleistung zur Erreichung des Höchstansatzes<br />

gemäss Tabelle im Anhang I22 nicht aus, kann eine versicherte Person<br />

beim Eintritt verlangen, dass ihr eine Einlage angerechnet wird,<br />

die sie in monatlichen Raten samt Zins so tilgen kann, dass sie spätestens<br />

im Alter 63 abbezahlt ist. Die monatlichen Raten werden durch<br />

den Staat vom Lohn abgezogen. 11<br />

3 Die versicherten Personen sind berechtigt, Einlagen zur Erhöhung<br />

des Sparguthabens zu leisten. Das Sparguthaben darf dadurch<br />

die Ansätze gemäss Tabelle im Anhang I22 nicht übersteigen. Die Einlagen<br />

sind in einem Betrag zu entrichten.<br />

4 Hat eine versicherte Person auf einen Zeitpunkt vor dem 63. Altersjahr<br />

den Altersrücktritt erklärt oder ist sie auf einen solchen Zeitpunkt<br />

altershalber entlassen worden, kann sie eine Einlage in der<br />

Höhe leisten, dass sie die gleiche Altersrente erhält, die sie im Rücktrittsalter<br />

63 erhalten hätte.<br />

5 Eine versicherte Person, die einen Vorbezug <strong>für</strong> Wohneigentumsförderung<br />

getätigt hat, kann eine freiwillige Einlage gemäss Abs. 2–4<br />

erst leisten, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist.<br />

6 In besonderen Fällen, namentlich im Rahmen von Sozialplänen,<br />

kann sich der Staat am Einkauf gemäss Abs. 2–4 beteiligen.<br />

§ 70. 1 Zur Wahrung des langfristigen finanziellen Gleichgewichts<br />

sind ausreichende Schwankungsreserven und technische Rückstellungen<br />

zu bilden.<br />

2 Der versicherungstechnische Fehlbetrag darf 10% der Verpflichtungen<br />

der Versicherungskasse nicht übersteigen.<br />

VI. Verwaltung und Kontrolle<br />

Buchführung 11 § 71. 1 Die Bücher und Aufzeichnungen der Versicherungskasse<br />

werden nach den Grundsätzen einer geordneten Versicherungseinrichtung<br />

geführt.<br />

2 Es sollen daraus <strong>für</strong> den Experten <strong>für</strong> berufliche Vorsorge insbesondere<br />

die Invaliditäts- und Sterblichkeitsverhältnisse sowie die<br />

versicherungstechnischen Grundlagen ersichtlich sein, die er <strong>für</strong> die<br />

Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.<br />

3 Des Weiteren sollen daraus die durchschnittliche Entwicklung<br />

der Sparguthaben und die zu erwartenden Altersleistungen überprüft<br />

werden können.<br />

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