Gesetzessammlung für Lehrpersonen (graue Broschüre)
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Finanzielles<br />
Gleichgewicht<br />
177.21 Statuten der Versicherungskasse <strong>für</strong> das Staatspersonal<br />
2 Reicht die Freizügigkeitsleistung zur Erreichung des Höchstansatzes<br />
gemäss Tabelle im Anhang I22 nicht aus, kann eine versicherte Person<br />
beim Eintritt verlangen, dass ihr eine Einlage angerechnet wird,<br />
die sie in monatlichen Raten samt Zins so tilgen kann, dass sie spätestens<br />
im Alter 63 abbezahlt ist. Die monatlichen Raten werden durch<br />
den Staat vom Lohn abgezogen. 11<br />
3 Die versicherten Personen sind berechtigt, Einlagen zur Erhöhung<br />
des Sparguthabens zu leisten. Das Sparguthaben darf dadurch<br />
die Ansätze gemäss Tabelle im Anhang I22 nicht übersteigen. Die Einlagen<br />
sind in einem Betrag zu entrichten.<br />
4 Hat eine versicherte Person auf einen Zeitpunkt vor dem 63. Altersjahr<br />
den Altersrücktritt erklärt oder ist sie auf einen solchen Zeitpunkt<br />
altershalber entlassen worden, kann sie eine Einlage in der<br />
Höhe leisten, dass sie die gleiche Altersrente erhält, die sie im Rücktrittsalter<br />
63 erhalten hätte.<br />
5 Eine versicherte Person, die einen Vorbezug <strong>für</strong> Wohneigentumsförderung<br />
getätigt hat, kann eine freiwillige Einlage gemäss Abs. 2–4<br />
erst leisten, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist.<br />
6 In besonderen Fällen, namentlich im Rahmen von Sozialplänen,<br />
kann sich der Staat am Einkauf gemäss Abs. 2–4 beteiligen.<br />
§ 70. 1 Zur Wahrung des langfristigen finanziellen Gleichgewichts<br />
sind ausreichende Schwankungsreserven und technische Rückstellungen<br />
zu bilden.<br />
2 Der versicherungstechnische Fehlbetrag darf 10% der Verpflichtungen<br />
der Versicherungskasse nicht übersteigen.<br />
VI. Verwaltung und Kontrolle<br />
Buchführung 11 § 71. 1 Die Bücher und Aufzeichnungen der Versicherungskasse<br />
werden nach den Grundsätzen einer geordneten Versicherungseinrichtung<br />
geführt.<br />
2 Es sollen daraus <strong>für</strong> den Experten <strong>für</strong> berufliche Vorsorge insbesondere<br />
die Invaliditäts- und Sterblichkeitsverhältnisse sowie die<br />
versicherungstechnischen Grundlagen ersichtlich sein, die er <strong>für</strong> die<br />
Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.<br />
3 Des Weiteren sollen daraus die durchschnittliche Entwicklung<br />
der Sparguthaben und die zu erwartenden Altersleistungen überprüft<br />
werden können.<br />
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