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RegJo Südniedersachsen Ausgabe 4/2012

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102 BildunG <strong>RegJo</strong> SüDnIeDeRSACHSen<br />

Gesamtschulen<br />

Haupt- und Realschulen<br />

Oberschulen<br />

Gymnasium, Gesamtschulen<br />

Grundschulen<br />

Inklusiv wird normal<br />

Ab dem Schuljahr 2013/2014 können eltern von erstklässlern ihre Kinder mit Förderbedarf wahlweise auf einer inklusiven<br />

Regelschule oder einer Förderschule anmelden. Die Kommunen haben dazu die ersten Schwerpunktschulen benannt.<br />

Text: Rüdiger Reyhn grafik: eva-Katarina griesheimer<br />

Längst werden viele Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf aufweisen, gemeinsam mit anderen<br />

Kindern unterrichtet. Nachdem der Landtag im März <strong>2012</strong> mit<br />

großer Mehrheit ein Inklusionsgesetz verabschiedet hat, wird die<br />

inklusive Schule mit Beginn des neuen Schuljahres im August zur<br />

Regel – die Regelschule also inklusiv. Und zwar nicht von heute<br />

auf morgen, sondern – beginnend bei den Grundschulen – schrittweise.<br />

Die Eltern künftiger Erstklässler können zum Schuljahresbeginn<br />

2013/2014 entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Regel-<br />

Grundschule oder aber an einer Förderschule anmelden. Im Sinne<br />

der 2006 verabschiedeten und 2009 von Deutschland ratifizierten<br />

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird diese<br />

Holzminden<br />

Uslar<br />

Einbeck<br />

Hann.Münden<br />

Wahlfreiheit der Eltern allerdings in einem Punkt eingeschränkt:<br />

Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt<br />

„Lernen“ können künftig nur noch an Regelschulen<br />

angemeldet werden – für die erste Jahrgangsstufe der sogenannten<br />

„Förderschulen L“ gilt ab August ein Aufnahmestopp. Sie<br />

werden damit zum Auslaufmodell.<br />

Auf die neue Rechtslage sollen sich nach dem Willen des<br />

Landtags alle Beteiligten nach und nach einstellen – die Kollegien<br />

an den Schulen, Eltern, Schüler und die für Räume und<br />

Sachausstattungen verantwortlichen Schulträger. Das Kultusministerium<br />

hat Landkreise sowie Städte und Gemeinden gebeten,<br />

zum 1. Februar für die unterschiedlichen Förderschwerpunkte<br />

Bad Gandersheim<br />

Northeim<br />

Göttingen<br />

Osterode am Harz<br />

Herzberg<br />

Duderstadt<br />

Schwerpunktschulen zu benennen; diese Schulen bilden beim<br />

Thema schulischer Inklusion die Vorhut. Viele Kommunen haben<br />

sich längst entschieden, andere wurden erst durch <strong>RegJo</strong>-Recherchen<br />

im Dezember darauf aufmerksam, dass dies ein Thema sein<br />

könnte. Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen, die sich<br />

schon jetzt fit fühlen für den gemeinsamen Unterricht in bestimmten<br />

Förderschwerpunkten. Dabei kommt es darauf an, dass dieses<br />

Angebot auch in zumutbarer Entfernung zum Elternhaus des<br />

Förderschülers vorgehalten wird – dies kann auch in einer Nachbargemeinde<br />

der Fall sein. Was jedoch unter „zumutbar“ zu verstehen<br />

ist – darüber dürfte in den nächsten Monaten noch debattiert<br />

werden.<br />

Wenn beispielsweise die Stadt Northeim die Schule am Sultmer<br />

als Schwerpunktschule für geistige Entwicklung und für körperliche<br />

und motorische Entwicklung benennt, können Kinder<br />

mit diesen Förderbedarfen auch nur an dieser Regelschule – oder<br />

aber an einer geeigneten Förderschule – angemeldet werden. Der<br />

Einzugsbereich der Schule am Sultmer erstreckt sich in diesen<br />

beiden Förderbereichen also auf das gesamte Stadtgebiet; bei den<br />

Schwerpunktschulen gelten nicht die üblichen Einzugsbereiche.<br />

Friedland und Rosdorf unterhalten jeweils zwei Grundschulen.<br />

Alle vier sind nach Auffassung der Schulträger baulich so gestaltet,<br />

dass sie inklusiv tätig sein können – sie werden damit als Schwerpunktschulen<br />

für alle Förderbereiche geführt. Die Auswahl der<br />

Schwerpunktschulen erfolgte in den Städten und Gemeinden nach<br />

Räumliche Verteilung der von den Kommunen bereits<br />

benannten Schulen mit inklusiven Förderschwerpunkten.<br />

Die Verteilung in der Fläche insbesondere der grundschulen,<br />

mit denen es zum nächsten Schuljahr losgeht,<br />

ist alles andere als gleichmäßig.<br />

<strong>RegJo</strong> SüDnIeDeRSACHSen BildunG 103<br />

ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten. Gleichen beispielsweise<br />

hat die Grundschule in Kerstlingerode wegen der Nähe zum integrativen<br />

Kindergarten in Rittmarshausen ausgesucht.<br />

Beginnend mit dem fünften Jahrgang werden in den weiterführenden<br />

Schulen ab August 2013 Schülerinnen und Schüler<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen – sofern<br />

ihre Eltern dies wünschen. Und zwar unabhängig von Art und<br />

Umfang des jeweiligem Handicaps. Anträge auf Aufnahme in Integrationsklassen<br />

waren für viele Eltern und Kinder mit unwürdiger<br />

und langwieriger Bittstellerei verbunden: Diese Quälereien<br />

sollen jetzt endlich der Vergangenheit angehören. Die Wahlfreiheit<br />

der Erziehungsberechtigten indes bereitet nun vielen Schulträgern,<br />

die auch für ebenerdige Eingänge zu sorgen haben, Kopfzerbrechen:<br />

Sie wissen nicht, wie sich die Eltern der Kinder mit<br />

Förderbedarf entscheiden – damit entstehen neue Probleme bei<br />

der Schulentwicklungsplanung.<br />

Zu einem eigenwilligen Ergebnis kamen in einem internen<br />

Gespräch die fünf Göttinger Gymnasien: Sie wollen alle als<br />

Schwerpunktschulen firmieren – und trafen damit im Schulausschuss<br />

der Stadt Göttingen auf Vorbehalte. Tenor der Kritik: Wenn<br />

niemand sich offensiv bekennt, macht es keiner richtig.<br />

Der Übergangszeitraum zur Einrichtung von Schwerpunktschulen<br />

endet am 31. Juli 2018. Ab dem Schuljahr 2018/2019 ist<br />

jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule – das jedenfalls<br />

bestimmt das derzeit gültige Gesetz über die inklusive Schule.

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