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The Incredible Shrinking City: Stadtgeographie im Kontext des ...

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individuelle Rechte berufen können.<br />

Wie kann das Dilemma gelöst werden? Es liegt nahe hier auf die Bür-<br />

gerbeteiligung in der Planung zu verweisen. Ähnlich dem auf dem Ge-<br />

genstromprinzip der bun<strong>des</strong>republikanischen Planung beruhendem In-<br />

teressenausgleich könnte eine direkte Planungsbeteiligung der betroffe-<br />

nen Bürger zu einem besserem Interessenausgleich führen. Jedoch be-<br />

steht besonders für schwache Akteure, die nicht organisiert sind, wenig<br />

Einflussmöglichkeit auf die Planung. Die rechtlich vorgeschriebene Bür-<br />

gerbeteiligung beschränkt sich auf die Information der Bürger und le-<br />

diglich die formelle Einbeziehung derer Eingaben kann ausreichend sein<br />

um den rechtlichen Forderungen zu genügen. Kommt es zu wirklichen<br />

Interessenkonflikten zwischen Planung und Bürger 17 , dann ist die Pla-<br />

nung am längeren Hebel.<br />

Eine funktionierende Bürgerbeteiligung müsste diesem wirkliche Pla-<br />

nungsmacht an die Hand geben. Dies wird umso wichtiger, je unmittel-<br />

barer jemand betroffen ist.<br />

Dennoch bleibt der Grundkonflikt so bestehen, den es aufzulösen gilt:<br />

die Überwindung <strong>des</strong> Stillstands. Eine geeignete Form der Bürgerbetei-<br />

ligung muss zu einem Machtausgleich zwischen den planungsstarken<br />

Akteuren und den planungsschwachen Akteuren <strong>im</strong> Sinne der Allge-<br />

meinheit führen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Planung<br />

ermöglichen. Die Entwicklung derartiger Instrumente stellt keine triviale<br />

Aufgabe dar. Planungsbeteiligung erfordert u.a. Kenntnisse über das<br />

Planungssystem, Finanzen und geplante zukünftige Entwicklungen. Die<br />

Praxis zeigt, dass Bürgerbeteiligung die Gefahr läuft, dass durch dieses<br />

Instrument Macht lediglich an diejenigen verteilt wird, die über geeig-<br />

nete Informationen, Zeit und Motivation verfügen. Randgruppen, die<br />

auch nicht über die üblichen Medien und Aufklärungsformen angespro-<br />

chen werden, können so strategisch übervorteilt werden. Besonders<br />

jene Gruppen, die politisch<br />

unorganisiert sind oder Personen, die sich keiner Gruppe zugehörig füh-<br />

17 Der gemeinte Bürger ist selbstverständlich kein Eigentümer<br />

Humboldt-Universität zu Berlin<br />

Geographisches Institut<br />

Arbeitsberichte<br />

Nr. 115 (2006)

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