The Incredible Shrinking City: Stadtgeographie im Kontext des ...
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individuelle Rechte berufen können.<br />
Wie kann das Dilemma gelöst werden? Es liegt nahe hier auf die Bür-<br />
gerbeteiligung in der Planung zu verweisen. Ähnlich dem auf dem Ge-<br />
genstromprinzip der bun<strong>des</strong>republikanischen Planung beruhendem In-<br />
teressenausgleich könnte eine direkte Planungsbeteiligung der betroffe-<br />
nen Bürger zu einem besserem Interessenausgleich führen. Jedoch be-<br />
steht besonders für schwache Akteure, die nicht organisiert sind, wenig<br />
Einflussmöglichkeit auf die Planung. Die rechtlich vorgeschriebene Bür-<br />
gerbeteiligung beschränkt sich auf die Information der Bürger und le-<br />
diglich die formelle Einbeziehung derer Eingaben kann ausreichend sein<br />
um den rechtlichen Forderungen zu genügen. Kommt es zu wirklichen<br />
Interessenkonflikten zwischen Planung und Bürger 17 , dann ist die Pla-<br />
nung am längeren Hebel.<br />
Eine funktionierende Bürgerbeteiligung müsste diesem wirkliche Pla-<br />
nungsmacht an die Hand geben. Dies wird umso wichtiger, je unmittel-<br />
barer jemand betroffen ist.<br />
Dennoch bleibt der Grundkonflikt so bestehen, den es aufzulösen gilt:<br />
die Überwindung <strong>des</strong> Stillstands. Eine geeignete Form der Bürgerbetei-<br />
ligung muss zu einem Machtausgleich zwischen den planungsstarken<br />
Akteuren und den planungsschwachen Akteuren <strong>im</strong> Sinne der Allge-<br />
meinheit führen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Planung<br />
ermöglichen. Die Entwicklung derartiger Instrumente stellt keine triviale<br />
Aufgabe dar. Planungsbeteiligung erfordert u.a. Kenntnisse über das<br />
Planungssystem, Finanzen und geplante zukünftige Entwicklungen. Die<br />
Praxis zeigt, dass Bürgerbeteiligung die Gefahr läuft, dass durch dieses<br />
Instrument Macht lediglich an diejenigen verteilt wird, die über geeig-<br />
nete Informationen, Zeit und Motivation verfügen. Randgruppen, die<br />
auch nicht über die üblichen Medien und Aufklärungsformen angespro-<br />
chen werden, können so strategisch übervorteilt werden. Besonders<br />
jene Gruppen, die politisch<br />
unorganisiert sind oder Personen, die sich keiner Gruppe zugehörig füh-<br />
17 Der gemeinte Bürger ist selbstverständlich kein Eigentümer<br />
Humboldt-Universität zu Berlin<br />
Geographisches Institut<br />
Arbeitsberichte<br />
Nr. 115 (2006)