Iurratio – Juristische Nachwuchsförderung eV
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ehauptete er, ein Singspiel, bei dem sein Vater mitgewirkt hatte, habe bei ihm<br />
ein schweres Trauma ausgelöst. Im Rahmen dieses Singspiels wurde der Va-<br />
ter des Klägers von einem Mädchen mittels „Fingerpistole“ schauspielerisch<br />
erschossen. Der Kläger und seine Eltern vertraten die Ansicht, dass er da-<br />
durch ganz erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten habe. Der Zelt-<br />
lagerveranstalter verteidigte sich damit, dass das Singspiel seit Jahrzehnten<br />
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung für Teilnehmer oder Zuschauer auf-<br />
geführt werden konnte. Auch waren nach dem Singspiel weder am Kläger<br />
noch an seinem Vater eine nachteilige Veränderung festgestellt worden. Das<br />
LG Coburg hat die Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen. Das OLG Bamberg<br />
machte deutlich, bei Kindern im Alter von sieben Jahren könne vorausgesetzt<br />
werden, dass sie zwischen Spiel und Realität unterscheiden können und<br />
daher nicht damit gerechnet werden könne, dass ein Kind eine posttraumatische<br />
Belastungsstörung durch einen solchen Vorfall erleide. Auch die Mitwirkung<br />
des Vaters am Singspiel spreche dafür, dass die behaupteten Auswirkungen<br />
nicht vorhersehbar waren. OLG Bamberg v. 05.01.2011, 5 U 159/1010<br />
Für alle Berufseinsteiger:<br />
Arbeitnehmer dürfen nicht getreten werden!<br />
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann<br />
nicht zur „betrieblichen Tätigkeit“ eines Vorgesetzten, wenn er mit der<br />
Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht. Daher sperrt<br />
§ 105 Abs. 1 SGB VII nicht Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf<br />
Schmerzensgeld. Für eine durch den Tritt verursachte Steißbeinfraktur, verbunden<br />
mit sechswöchiger Krankschreibung und fünftägiger stationärer<br />
Nachbehandlung, können DM 3.000,-- als Schmerzensgeld angemessen sein.<br />
Landesarbeitsgericht Düsseldorf v. 05.1998, 12 (18) Sa 196/98<br />
line-Downloads wird ebenfalls angeboten. Die Dateien sind alle im mp3-For-<br />
mat und im Frage-Antwort-Stil aufgebaut. Eine freundliche Männerstimme<br />
stellt die Fragen, danach ertönt ein kurzer Gong, der es einem ermöglicht,<br />
sich selbst Gedanken über die Antwort zu machen und schließlich beantwortet<br />
eine Frauenstimme die aufgeworfene Frage. Die Stimmen legen eine angenehme<br />
Betonung an den Tag, so dass man ihnen problemlos folgen kann. Alle<br />
Audio-Cards enthalten zusätzlich ein pdf-Dokument, welches den gesamten<br />
vorgetragenen Inhalt wortwörtlich enthält. Die Dateien sind in zwei Spalten<br />
aufgeteilt: Die linke Spalte enthält die Fragen, die rechte die Antworten, so<br />
dass man es ideal zum Selbsttest heranziehen kann, indem man die Spalte mit<br />
den Antworten mit einem Zettel abdecken und sich so selbst abfragen kann.<br />
Die Audio-Cards sind äußerst ausführlich und daher auch ausgezeichnet als<br />
einzige Lernquelle geeignet. So hat z.B. allein das Komplettpaket der Audio-<br />
Cards zum BGB-AT einen Umfang von über 400 Minuten! Die Cards zum<br />
BGB AT bestehen aus drei Teilen die man auch einzeln für je 19,95 € erwerben<br />
kann, das Komplettpaket kostet 44,80 €.<br />
Weitere interessante Berichte finden Sie auf unserer Homepage<br />
www.iurratio.de<br />
<strong>Iurratio</strong><br />
Ausgabe 2 / 2011<br />
Augen auf bei der Tanzpartnerwahl<br />
Wer auf die Tanzpartnerin seiner Wahl zustürzt und mit dieser in<br />
großen Sätzen und Sprüngen auf die Tanzfläche rennt, muss, wenn<br />
er hierbei das Gleichgewicht verliert und dann rückwärts aus dem geöffneten<br />
Fenster fällt, wobei er seine Tanzpartnerin mit sich zieht, Schmerzensgeld für<br />
erlittene Verletzungen zahlen. Im vorliegenden Fall hielt das Hanseatische<br />
OLG Hamburg ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 DM für angemessen,<br />
da die Auserwählte eine Gehirnerschütterung, Becken- und Thoraxprellung<br />
sowie eine Schenkelhalsfissur erlitt. Die Geschädigte war ca. acht Wochen arbeitsunfähig.<br />
Hanseatisches OLG Hamburg v. 05.10.1999, 6 U 262/98<br />
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis zur anstehenden<br />
Frauen-Fußball-WM 2011<br />
Wenn der Fahrer eines Pkw bemerkt, dass sich ein Fahrzeuginsasse aus<br />
dem Fenster der hinteren Tür hinauslehnt und sich mit dem Körper<br />
durch die Fensteröffnung weiter herausarbeitet, trifft ihn die Verpflichtung,<br />
rechts ranzufahren und sofort anzuhalten.<br />
Fährt er aber mit einer Geschwindigkeit<br />
von 50 bis 60 km/h weiter und fällt der Fahrzeuginsasse<br />
aus dem Pkw heraus, so hat er unter<br />
Berücksichtigung des erheblichen Mitverschuldens<br />
des Fahrzeuginsassen wegen Selbstgefährdung<br />
zu 50% für die Folgen des Unfalls einzustehen.<br />
Also besser zur Fuß und mit Bierchen<br />
fahneschwenkend durch die Städte ziehen und<br />
den Weltmeistertitel feiern. Sicher ist sicher!<br />
OLG Karlsruhe v. 24.07.1998, 10 U 24/98<br />
Niederle Media bietet in seinem Sortiment vom BGB-AT über sämtliche<br />
Strafrechtsbereiche bis hin zu Nebengebieten wie Arbeitsrecht oder Handels-<br />
und Gesellschaftsrecht die gesamte Palette der juristischen Fachgebiete.<br />
Alle Hörbücher sind sowohl als Audio-CD als auch als mp3-Dateien<br />
erhältlich; letztere stehen auch online als Download inklusive pdf-Dateien<br />
im Originalwortlaut bereit. Die Dateien sind ebenfalls im Frage-Antwort-Stil<br />
aufgebaut; hier stellt eine Frauenstimme die Fragen, eine Männerstimme<br />
beantwortet diese dann direkt im Anschluss. Auch hier wird<br />
in einer angenehmen Tonlage vorgetragen, so dass man dem Vortrag sehr<br />
gut folgen kann. In den pdf-Dokumenten sind die Fragen und Antworten<br />
direkt untereinander in einem fortlaufenden Text aufgeführt. Die Dateien<br />
bieten einen kompakten Überblick über die verschiedenen Themenbereiche,<br />
sind aber nicht so ausführlich wie die von Hemmer/Wüst; so wird<br />
vergleichsweise das Basiswissen BGB-AT in 79 Minuten dargestellt. Dies<br />
macht sich aber natürlich preislich bemerkbar. Die Audio-CD ist für 7,90 €<br />
erhältlich, der mp3-Download bereits für 5,99 €. Zudem werden auch verschieden<br />
CDs mit Standardfällen, Streitfragen oder Definitionen angeboten.<br />
Als Wiederholung, Auffrischung oder Ergänzung sind auch diese Hörbücher<br />
sehr zu empfehlen. Hier ist der abschließende Wunsch tatsächlich<br />
einmal Programm: Viel Spaß beim Lernen!<br />
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten unter:<br />
http://www.hemmer-shop.de/ oder<br />
http://www.ohrenmenschen.de/Shop/Intro/Rechtswissenschaften.html<br />
http://www.niederle-media.de/13.html<br />
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