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Qualifizierungsplan für Tagespflegepersonen - Bayerisches ...

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Rahmenbedingungen und Evaluation<br />

• Gruppendynamische Kenntnisse und Steuerungskompetenz<br />

• Kommunikative Fähigkeiten<br />

• Konfl iktfähigkeit<br />

• Didaktisches Fachwissen<br />

• Fachliches Wissen<br />

• Fachliche Weiterqualifi zierung (formell, informell)<br />

• Interkulturelle Kompetenzen (siehe oben)<br />

Bestimmte Themen des Qualifi zierungsplans<br />

erfordern spezielles Fachwissen. Dazu gehört der<br />

Qualifi zierungsblock zum Bildungsauftrag in der<br />

Kindertagespfl ege (BEP) , das Thema Kinderschutz<br />

und das Thema interkulturelle Kompetenz.<br />

8. Vernetzung der Teilnehmer/-innen<br />

untereinander<br />

Neben der Vermittlung von fachlichen Inhalten soll<br />

die Kursleitung auch die Vernetzung und gegenseitige<br />

Unterstützung der Teilnehmer/-innen über den<br />

Kurs hinaus fördern. Sie werden angeregt und<br />

dabei unterstützt, sich zwischen den Einheiten und<br />

auch nach Beendigung des Kurses zu treffen, sich<br />

gegenseitig auszutauschen und kollegial zu<br />

unterstützen. Wenn vor Ort die Ersatzbetreuung in<br />

Form einer gegenseitigen Vertretung der Tagespfl ege-<br />

personen geregelt ist, soll der Kurs Gelegenheit<br />

bieten, dass sich Tagespfl egepersonen „fi nden“<br />

und Kooperationen entstehen. Auch hier ist eine<br />

enge Zusammenarbeit mit der Tagespfl egefachkraft<br />

notwendig.<br />

9. Evaluation<br />

Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle müssen<br />

fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von<br />

Tagespfl egepersonen sein. Durch eine regelmäßige<br />

Befragung der Teilnehmer und der Kursleiter soll<br />

eine gleichbleibend hohe Qualität der Kurse<br />

sichergestellt werden. Überprüft werden soll der<br />

Lerntransfer, die Atmosphäre in den Kursen und<br />

der Methodeneinsatz.<br />

Das Landesjugendamt stellt den Trägern der<br />

öffentlichen Jugendhilfe da<strong>für</strong> notwendige Materialien<br />

zur Verfügung (siehe Anhang).<br />

10. Anforderungen an den Ausbildungsanbieter<br />

Wenn die Ausbildung der Tagespfl egepersonen an<br />

einen externen Bildungsanbieter in Auftrag gegeben<br />

wird, sind folgende Punkte zu beachten:<br />

• Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Qualifi<br />

zierungsangebote sicherzustellen, muss der<br />

Bildungsanbieter über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem<br />

verfügen und das auch<br />

nachweisen können.<br />

• Der Bildungsanbieter hat bereits Erfahrungen mit<br />

Fortbildungen im pädagogischen Bereich.<br />

• Neben der Kursleitung stehen <strong>für</strong> einzelne Themen<br />

fachlich qualifi zierte Referenten zur Verfügung.<br />

• Der Bildungsträger ist verantwortlich <strong>für</strong> den<br />

Einsatz qualifi zierter Referenten und stellt sicher,<br />

dass die Referenten sich an den Qualifi zierungsplan<br />

des BLJA halten.<br />

•<br />

Vor und Nachbereitungszeit werden dem Bildungs-<br />

träger entsprechend vergütet. Für die Kursleiter<br />

ist die fachliche Begleitung durch Supervision<br />

und Fortbildung gewährleistet.<br />

• Um die Kurse gemäß den Rahmenbedingungen<br />

durchführen zu können, verfügt der Bildungsanbieter<br />

über geeignete Räume bzw. entsprechende<br />

technische Ausstattung.<br />

• Es werden nach Bedarf Räume <strong>für</strong> Peer-Gruppen<br />

zur Verfügung gestellt<br />

• Ein Austausch mit der zuständigen Fachkraft ist<br />

vertraglich gesichert. Es werden nur Teilnehmer/innen<br />

in die Kurse aufgenommen, die im Vorfeld<br />

Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt<br />

gehalten haben und deren Teilnahme von diesem<br />

be<strong>für</strong>wortet wird.<br />

• Absprachen zwischen Kursteilnehmern bzw. Referenten<br />

und dem Bildungsanbieter sind in einem<br />

schriftlichen Kontrakt zu dokumentieren.

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