Qualifizierungsplan für Tagespflegepersonen - Bayerisches ...
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Rahmenbedingungen und Evaluation<br />
• Gruppendynamische Kenntnisse und Steuerungskompetenz<br />
• Kommunikative Fähigkeiten<br />
• Konfl iktfähigkeit<br />
• Didaktisches Fachwissen<br />
• Fachliches Wissen<br />
• Fachliche Weiterqualifi zierung (formell, informell)<br />
• Interkulturelle Kompetenzen (siehe oben)<br />
Bestimmte Themen des Qualifi zierungsplans<br />
erfordern spezielles Fachwissen. Dazu gehört der<br />
Qualifi zierungsblock zum Bildungsauftrag in der<br />
Kindertagespfl ege (BEP) , das Thema Kinderschutz<br />
und das Thema interkulturelle Kompetenz.<br />
8. Vernetzung der Teilnehmer/-innen<br />
untereinander<br />
Neben der Vermittlung von fachlichen Inhalten soll<br />
die Kursleitung auch die Vernetzung und gegenseitige<br />
Unterstützung der Teilnehmer/-innen über den<br />
Kurs hinaus fördern. Sie werden angeregt und<br />
dabei unterstützt, sich zwischen den Einheiten und<br />
auch nach Beendigung des Kurses zu treffen, sich<br />
gegenseitig auszutauschen und kollegial zu<br />
unterstützen. Wenn vor Ort die Ersatzbetreuung in<br />
Form einer gegenseitigen Vertretung der Tagespfl ege-<br />
personen geregelt ist, soll der Kurs Gelegenheit<br />
bieten, dass sich Tagespfl egepersonen „fi nden“<br />
und Kooperationen entstehen. Auch hier ist eine<br />
enge Zusammenarbeit mit der Tagespfl egefachkraft<br />
notwendig.<br />
9. Evaluation<br />
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle müssen<br />
fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von<br />
Tagespfl egepersonen sein. Durch eine regelmäßige<br />
Befragung der Teilnehmer und der Kursleiter soll<br />
eine gleichbleibend hohe Qualität der Kurse<br />
sichergestellt werden. Überprüft werden soll der<br />
Lerntransfer, die Atmosphäre in den Kursen und<br />
der Methodeneinsatz.<br />
Das Landesjugendamt stellt den Trägern der<br />
öffentlichen Jugendhilfe da<strong>für</strong> notwendige Materialien<br />
zur Verfügung (siehe Anhang).<br />
10. Anforderungen an den Ausbildungsanbieter<br />
Wenn die Ausbildung der Tagespfl egepersonen an<br />
einen externen Bildungsanbieter in Auftrag gegeben<br />
wird, sind folgende Punkte zu beachten:<br />
• Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Qualifi<br />
zierungsangebote sicherzustellen, muss der<br />
Bildungsanbieter über ein wirksames Qualitätsmanagementsystem<br />
verfügen und das auch<br />
nachweisen können.<br />
• Der Bildungsanbieter hat bereits Erfahrungen mit<br />
Fortbildungen im pädagogischen Bereich.<br />
• Neben der Kursleitung stehen <strong>für</strong> einzelne Themen<br />
fachlich qualifi zierte Referenten zur Verfügung.<br />
• Der Bildungsträger ist verantwortlich <strong>für</strong> den<br />
Einsatz qualifi zierter Referenten und stellt sicher,<br />
dass die Referenten sich an den Qualifi zierungsplan<br />
des BLJA halten.<br />
•<br />
Vor und Nachbereitungszeit werden dem Bildungs-<br />
träger entsprechend vergütet. Für die Kursleiter<br />
ist die fachliche Begleitung durch Supervision<br />
und Fortbildung gewährleistet.<br />
• Um die Kurse gemäß den Rahmenbedingungen<br />
durchführen zu können, verfügt der Bildungsanbieter<br />
über geeignete Räume bzw. entsprechende<br />
technische Ausstattung.<br />
• Es werden nach Bedarf Räume <strong>für</strong> Peer-Gruppen<br />
zur Verfügung gestellt<br />
• Ein Austausch mit der zuständigen Fachkraft ist<br />
vertraglich gesichert. Es werden nur Teilnehmer/innen<br />
in die Kurse aufgenommen, die im Vorfeld<br />
Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt<br />
gehalten haben und deren Teilnahme von diesem<br />
be<strong>für</strong>wortet wird.<br />
• Absprachen zwischen Kursteilnehmern bzw. Referenten<br />
und dem Bildungsanbieter sind in einem<br />
schriftlichen Kontrakt zu dokumentieren.