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Qualifizierungsplan für Tagespflegepersonen - Bayerisches ...

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Zusatzqualifi kation <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern aus anderen<br />

Sprach- und Kulturkreisen (45 Std.)<br />

Interkulturelle Kompetenz<br />

(15 Std.)<br />

Kultur, Identität, Werte, Normen,<br />

Vorurteile, interkulturelle<br />

Kommunikation, Rollen<br />

Sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der bayerische<br />

Gesetzgeber haben in den 2005 erlassenen<br />

gesetzlichen Bestimmungen <strong>für</strong> die Tagespfl ege die<br />

Qualifi zierung der Tagespfl egepersonen verpfl ichtend<br />

festgelegt. Nach § 43 SGB VIII benötigt jede<br />

Tagesmutter/jeder Tagesvater, der ein oder mehrere<br />

Tageskinder mehr als 15 Std. wöchentlich betreut,<br />

eine Pfl egeerlaubnis. Diese ist zu erteilen, wenn<br />

die Tagesbetreuungsperson geeignet ist und über<br />

vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforder ungen<br />

der Kindertagespfl ege verfügt, die sie in qualifi zierten<br />

Lehrgängen erworben hat. Der gleiche Wortlaut<br />

fi ndet sich in § 23 Abs. 3 SGB VIII, der die Eignung<br />

der Tagespfl egepersonen defi niert. Zu den Fördervoraussetzungen<br />

der staatlich geförderten Kindertagespfl<br />

ege nach Art. 20 <strong>Bayerisches</strong> Kinderbildungsund<br />

-betreuungsgesetz (BayKiBiG) gehört ebenfalls<br />

die Qualifi zierung der Tagesmütter/Tagesväter, die<br />

der Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen<br />

oder zu genehmigen hat.<br />

Über den zeitlichen Umfang der Qualifi zierung wird<br />

nach wie vor kontrovers diskutiert. Auf die vom<br />

Bayerischen Gesetzgeber 2005 geplante Erhöhung<br />

des Qualifi zierungsumfangs von 60 auf 100 Std.<br />

zum 31.08.2008 als verpfl ichtende Fördervoraussetzung<br />

nach dem BayKiBiG wurde verzichtet. Es<br />

blieb grundsätzlich bei einem Kursumfang von<br />

60 Std. als Fördervoraussetzung; dieser kann unter<br />

bestimmten Voraussetzungen (siehe AVBayKiBiG)<br />

reduziert werden. Jährliche Fortbildungsmaßnahmen<br />

im Umfang von 15 Std. sind zudem Bestandteil der<br />

Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG.<br />

Einführung in den Kurs:<br />

Tagespfl ege im Rahmen der<br />

Integra tionskurse (6 Std.)<br />

Besonderes Setting<br />

Sprachförderung<br />

(24 Std.)<br />

Theorie von Sprach- und<br />

Zweitspracherwerb, Förderung<br />

des Spracherwerbs durch<br />

Gestaltung von Gesprächskultur,<br />

Bücher, Spiele usw.<br />

Das am 01.01.2009 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz<br />

(KiFög) hat keine Konkretisierung<br />

des Qualifi zierungsumfangs gebracht. Als Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die Teilnahme am Aktionsprogramm<br />

des Bundesministeriums <strong>für</strong> Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend (BMFSFJ) gilt jedoch der vom<br />

DJI-Curriculum entwickelte Umfang von 160 Std.<br />

Tagespfl egepersonen, die Kinder im Rahmen der<br />

Integrationskurse in Bayern betreuen wollen, brauchen<br />

nach einer Vereinbarung des Bundesamts <strong>für</strong><br />

Migration mit dem Bayerischen Staatsminis terium<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Soziales, Familie und Frauen eine<br />

zusätzliche Qualifi kation im Umfang von 45 Std.<br />

Um dieser unübersichtlichen Situation einigermaßen<br />

gerecht zu werden und es der Praxis zu<br />

ermöglichen, weitere Entwicklungen vorausschauend<br />

fl exibel planen zu können, hat das Bayerische<br />

Landesjugendamt den Qualifi zierungsplan <strong>für</strong><br />

Tagespfl egepersonen als „Baukastensystem“<br />

erweitert. Die einzelnen Bausteine können gezielt<br />

<strong>für</strong> die Erreichung des gewünschten Umfangs<br />

oder der speziellen Zielgruppe eingesetzt werden:<br />

• 60 Std. – Voraussetzung <strong>für</strong> die Förderung nach<br />

dem BayKiBiG – Grundqualifi zierung und Aufbaukurs<br />

I<br />

• 75 Std. – Kindertagespfl ege <strong>für</strong> Kindergarten- und<br />

Schulkinder – Grundkurs, Aufbaukurs I, Modul<br />

„Tagespfl ege <strong>für</strong> Kindergarten- und Schulkinder“<br />

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