Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland
Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland
Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
der islamischen Tradition e<strong>in</strong>schließt. Auf Verletzungen der Religionsfreiheit <strong>in</strong><br />
ihren Herkunftsländern - beispielsweise gegenüber Christen – sollten sich muslimische<br />
Verbände, die dort über E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten verfügen, ansprechen lassen<br />
<strong>und</strong> für die <strong>in</strong>dividuelle wie auch kollektive Freiheit der Religionsausübung e<strong>in</strong>treten.<br />
E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung der Religionsfreiheit für Muslime <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>, um ihnen<br />
das gleiche Unrecht zuzufügen, das Christen <strong>in</strong> den meisten Ländern mit muslimischer<br />
Mehrheit zu erleiden haben, darf es allerd<strong>in</strong>gs nicht geben. Sie wäre auch<br />
juristisch unzulässig (Zusammenleben mit Muslimen, S. 46).<br />
Das Recht <strong>und</strong> die Möglichkeit, sich frei für den Glauben zu entscheiden <strong>und</strong> nach<br />
ihm zu leben, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> unaufgebbares Anliegen der evangelischen Christen <strong>und</strong> ihrer<br />
<strong>Kirche</strong>, das sich aus dem christlichen Glauben ergibt. „Die christliche <strong>Kirche</strong> ...<br />
bejaht ... das schutzwürdige Recht der Entfaltung jeder Religion <strong>in</strong> unserer<br />
Gesellschaft.“ (Christlicher Glaube <strong>und</strong> nichtchristliche Religionen, S. 21)<br />
Die Wahrnehmung der Religionsfreiheit darf selbst dann nicht <strong>in</strong> Frage gestellt<br />
werden, wenn der Glaube den vorherrschenden Wertvorstellungen <strong>und</strong><br />
Lebensformen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> widerspricht. Die Freiheit des Glaubens <strong>und</strong><br />
Gewissens eröffnet e<strong>in</strong>en Schutzraum, <strong>in</strong> dem auch geglaubt <strong>und</strong> gedacht werden<br />
darf, was der großen Mehrheit der Bevölkerung unakzeptabel ersche<strong>in</strong>t.<br />
Der Freiheitsbereich für religiös bed<strong>in</strong>gtes Handeln ist aber ke<strong>in</strong>eswegs unbegrenzt.<br />
Wer <strong>in</strong> verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte anderer e<strong>in</strong>greift <strong>und</strong> besonders<br />
ihre religiöse Freiheit e<strong>in</strong>zuschränken droht, kann sich dafür nicht auf se<strong>in</strong>e<br />
Religionsfreiheit berufen. Solchem Handeln ist gegebenenfalls auch mit staatlichen<br />
Zwangsmitteln entgegenzutreten. Insbesondere kann der Anspruch, etwa<br />
Bestimmungen der Scharia auf Gr<strong>und</strong> ihrer religiösen Bedeutung e<strong>in</strong>e Geltung als<br />
zw<strong>in</strong>gendes staatliches Recht e<strong>in</strong>zuräumen, nicht h<strong>in</strong>genommen werden<br />
(Zusammenleben mit Muslimen, S. 48). Christen empf<strong>in</strong>den solche Vorstellungen<br />
<strong>und</strong> Bemühungen als für ihre Glaubensfreiheit, für ihren persönlichen<br />
Lebensbereich <strong>und</strong> für die freie Gesellschaft höchst bedrohlich. Das sollten sie <strong>in</strong><br />
Gesprächen Muslimen e<strong>in</strong>sichtig zu machen suchen.<br />
28