Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland
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Gebetsräume s<strong>in</strong>d so genannte H<strong>in</strong>terhof-Moscheen, umgewandelte Wohngebäude<br />
oder ehemalige Fabrikanlagen. Das liegt vor allem daran, dass die E<strong>in</strong>richtung von<br />
Gebetsräumen im Rahmen e<strong>in</strong>er Nutzungsänderung bereits existierender Gebäude<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die erforderlichen staatlichen Genehmigungen leichter <strong>und</strong> preisgünstiger<br />
zu verwirklichen ist als der Neubau e<strong>in</strong>er Moschee.<br />
Der Bau e<strong>in</strong>er Moschee – meist nach türkischem Vorbild mit Kuppel <strong>und</strong> M<strong>in</strong>arett<br />
– stößt immer wieder auf massiven Widerstand der nichtmuslimischen<br />
Bevölkerung. Die Gründe hierfür s<strong>in</strong>d vielfältig: Angst vor Überfremdung <strong>und</strong> politischer<br />
Agitation, befürchteter Wertverlust der eigenen, <strong>in</strong> der Nähe des Neubaus<br />
bef<strong>in</strong>dlichen Immobilien <strong>und</strong> die Überzeugung, dass das „christliche Abendland“<br />
se<strong>in</strong> bisheriges christlich geprägtes äußeres Gesicht bewahren sollte.<br />
In diesem Zusammenhang wird häufig die Position vertreten, dass Muslime so lange<br />
<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ke<strong>in</strong>e Moscheen bauen sollten, wie christlichen M<strong>in</strong>derheiten <strong>in</strong><br />
islamischen Ländern ebenfalls der Bau von <strong>Kirche</strong>n verwehrt werde. Aus rechtlicher<br />
Sicht ist dem zu entgegnen, dass für die B<strong>und</strong>esrepublik <strong>Deutschland</strong> Art. 4 des<br />
Gr<strong>und</strong>gesetzes gilt, der jedem Menschen <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> die Freiheit des Glaubens<br />
<strong>und</strong> das Recht der freien Religionsausübung garantiert. Die evangelische <strong>Kirche</strong><br />
bejaht dieses Recht für sich wie für andere nachdrücklich. Diese Zustimmung<br />
erstreckt sich auch auf das Recht zur Errichtung von Moscheen, das zur freien <strong>und</strong><br />
ungestörten Religionsausübung gehört. Wer e<strong>in</strong>e Moschee baut, demonstriert<br />
damit öffentlich, dass er auf Dauer hier leben <strong>und</strong> als gleichberechtigter Bürger<br />
akzeptiert werden will. Unabhängig davon s<strong>in</strong>d – wie schon dargelegt – alle<br />
Möglichkeiten zu nutzen, die Rechte von Christen <strong>und</strong> religiösen M<strong>in</strong>derheiten <strong>in</strong><br />
mehrheitlich muslimischen Ländern zur Geltung zu br<strong>in</strong>gen.<br />
Der Bau e<strong>in</strong>er Moschee signalisiert e<strong>in</strong>erseits die öffentliche Präsenz e<strong>in</strong>er anderen<br />
Religion <strong>und</strong> kann daher e<strong>in</strong> Zeichen gelungener Integration se<strong>in</strong>. Andererseits aber<br />
können Moscheen auch zu kulturellen Rückzugsräumen <strong>und</strong> damit zu e<strong>in</strong>em Ort<br />
der Distanz der M<strong>in</strong>derheit von der Mehrheitsgesellschaft werden.<br />
Jeder Moscheebau ist genehmigungspflichtig. Auf e<strong>in</strong>e Baugenehmigung besteht<br />
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