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Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland

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wo muslimische Bestattungsvorschriften mit kirchlichen oder kommunalen<br />

Friedhofssatzungen kollidieren, sollten alle Beteiligten nach Lösungen suchen, die<br />

es Muslimen ermöglichen, ihre Toten <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> zu bestatten.<br />

Nach muslimischer Überzeugung ist der Körper des Menschen auch im Tode unantastbar.<br />

Muslime s<strong>in</strong>d daher verpflichtet, den Körper e<strong>in</strong>es verstorbenen Muslims<br />

würdig zu bestatten. Zu e<strong>in</strong>er islamischen Bestattung, die diese Verpflichtung<br />

erfüllt, gehören verschiedene Elemente. Islamische Bestimmungen schreiben e<strong>in</strong>e<br />

sarglose Bestattung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch, etwa wenn die<br />

Bodenverhältnisse es erfordern oder die Friedhofssatzung es b<strong>in</strong>dend vorschreibt,<br />

ist auch e<strong>in</strong>e Bestattung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sarg zulässig.<br />

Das Grab ist so auszuheben, dass die Längsseite nach Mekka ausgerichtet ist. Das<br />

Haupt des Toten wird zur rechten Seite geneigt, damit sich das Antlitz nach Mekka<br />

wendet. Das Grab wird <strong>in</strong> der Regel von der Trauergeme<strong>in</strong>de selbst geschlossen. Die<br />

Bepflanzung des Grabes ist unüblich, da dadurch die Ruhe des Toten gestört werden<br />

könnte.<br />

Geme<strong>in</strong>sam ist allen muslimischen Glaubensrichtungen, dass Gräber e<strong>in</strong>en dauerhaften<br />

Charakter haben <strong>und</strong> nicht entfernt werden dürfen. Allerd<strong>in</strong>gs gibt es neuere<br />

islamische Stellungnahmen, die das E<strong>in</strong>ebnen <strong>und</strong> Wiederbelegen e<strong>in</strong>er islamischen<br />

Grabstelle möglich machen. Für Muslime besteht jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />

Vorschrift, dass sie nicht zwischen Nichtmuslimen bestattet werden dürfen.<br />

Dort, wo kirchliche Friedhöfe alle Verstorbenen im Bereich der Kommune aufnehmen<br />

müssen, sollte die Nutzung der Friedhofskapelle für das Totengebet nur unter<br />

der Bed<strong>in</strong>gung gestattet werden, dass dabei christliche Symbole – wie etwa das<br />

Kreuz – nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. Empfehlenswert ist zudem,<br />

für die Bestattung von Muslimen besondere Grabfelder auszuweisen.<br />

Dass evangelische Christen, ihre <strong>Kirche</strong> <strong>und</strong> ihre kirchlichen E<strong>in</strong>richtungen den<br />

Muslimen <strong>in</strong> unserem Land aufgeschlossen <strong>und</strong> hilfsbereit begegnen, muss sich<br />

besonders bei deren Hilfsbedürftigkeit, bei Krankheit <strong>und</strong> auch im Todesfall bewei-<br />

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