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Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland

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Dabei wird auch zur Sprache kommen, dass dem traditionellen Islam die gr<strong>und</strong>legende<br />

Unterscheidung zwischen dem religiösen <strong>und</strong> politischen Bereich fremd ist.<br />

Dies gilt für das Verständnis <strong>und</strong> die Praxis des islamischen Rechtssystems <strong>in</strong>sgesamt.<br />

Die Entflechtung beider Bereiche <strong>und</strong> die Anerkennung der Pr<strong>in</strong>zipien des<br />

modernen Rechtsstaates entsprechen nicht nur den Geboten des Gr<strong>und</strong>gesetzes.<br />

Sie s<strong>in</strong>d auch Voraussetzung für e<strong>in</strong> friedliches Zusammenleben unterschiedlicher<br />

Religionen <strong>und</strong> Weltanschauungen.<br />

Wer verfassungsfe<strong>in</strong>dlich oder gesetzwidrig handelt – <strong>und</strong> sei es auch aus religiösen<br />

Gründen –, muss die dafür vorgesehenen staatlichen Sanktionen tragen. Für<br />

Christen gibt es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er rechtsstaatlichen Demokratie ke<strong>in</strong>e Glaubensgründe für<br />

geme<strong>in</strong>schaftsschädliches oder rechtswidriges Handeln. Um der Gewährleistung<br />

der Religionsfreiheit für alle willen erwarten sie, dass auch anderen das Recht zu<br />

solchem Verhalten nicht zugestanden wird.<br />

Erst recht gilt das dort, wo die Religionsausübung geme<strong>in</strong>schaftlich erfolgt <strong>und</strong><br />

daraus religiöse Vere<strong>in</strong>igungen oder Religionsgeme<strong>in</strong>schaften anderer Form entstehen<br />

(Zusammenleben mit Muslimen, S. 46). Ihre Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> ihr Verhalten können<br />

das Zusammenleben <strong>in</strong> der Gesellschaft besonders bee<strong>in</strong>flussen. Sie müssen<br />

sich deshalb der kritischen Begleitung durch die Öffentlichkeit, Presse <strong>und</strong> Kunst<br />

stellen, die auch dem christlichen Glauben <strong>und</strong> kirchlichen Leben zuteil wird.<br />

Im Blick auf die Konflikte, die daraus entstehen können, gilt: Wie die<br />

Religionsfreiheit so s<strong>in</strong>d auch die Me<strong>in</strong>ungs-, Presse- <strong>und</strong> Kunstfreiheit als<br />

Gr<strong>und</strong>rechte zu achten <strong>und</strong> zu wahren. Sie s<strong>in</strong>d eng mit der Religionsfreiheit verb<strong>und</strong>en;<br />

sie s<strong>in</strong>d Bündnispartner <strong>und</strong> Wahlverwandte.<br />

Wenn Kritik <strong>in</strong> Formen geäußert wird, die die religiösen Gefühle erheblich verletzen,<br />

so kann dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen oder<br />

Vorschriften des Jugendschutzes liegen. In diesen Fällen können die Betroffenen die<br />

staatlichen Gerichte anrufen <strong>und</strong> zu Recht staatlichen Schutz etwa vor antisemitischer<br />

Hetze, Volksverhetzung, Verleumdungen, Beleidigungen oder auch vor der<br />

Beschimpfung von Bekenntnissen <strong>und</strong> Religionsgeme<strong>in</strong>schaften verlangen.<br />

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