Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland
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In der vom Zentralrat der Muslime <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 2002 veröffentlichten<br />
Islamischen Charta heißt es: „Die im Zentralrat vertretenen Muslime … akzeptieren<br />
das Recht, die Religion zu wechseln, e<strong>in</strong>e andere oder gar ke<strong>in</strong>e Religion zu haben.“<br />
Damit wird ausdrücklich die Freiheit e<strong>in</strong>geräumt, aus jeglicher Religionsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
auszutreten. Von „Austritt" spricht man eigentlich nur bei der willentlichen<br />
Trennung von e<strong>in</strong>er verfassten Religionsgeme<strong>in</strong>schaft, wie sie die christlichen<br />
<strong>Kirche</strong>n s<strong>in</strong>d. Muslime kennen diese feste Organisationsform nicht. Wenn sich aber<br />
e<strong>in</strong> Muslim erkennbar für e<strong>in</strong>en Wechsel oder für Religionslosigkeit entscheidet,<br />
steht das dem Austritt aus e<strong>in</strong>er Religionsgeme<strong>in</strong>schaft gleich.<br />
Praktisch hat hier e<strong>in</strong> erheblicher Teil der Muslime diese Freiheit akzeptiert. Viele<br />
haben von ihr selbst Gebrauch gemacht, <strong>in</strong>dem sie sich – ohne oder mit förmlicher<br />
Distanzierung vom Islam – faktisch von der Religionsausübung abgewandt haben.<br />
Die Freiheit, e<strong>in</strong>e Religion aufzugeben, darf ke<strong>in</strong>esfalls mit der Begründung <strong>in</strong>frage<br />
gestellt werden, dieser Schritt erfolge unter dem E<strong>in</strong>fluss e<strong>in</strong>er „aggressiven<br />
Missionierung“. Die christliche <strong>Kirche</strong>, aber auch der Islam <strong>und</strong> andere<br />
Religionsgeme<strong>in</strong>schaften, sehen sich von ihrem Selbstverständnis her <strong>in</strong> der Pflicht<br />
zur Mission. Dass sie nicht mit Druck oder gar Gewalt verb<strong>und</strong>en se<strong>in</strong> darf, versteht<br />
sich um der Religionsfreiheit willen von selbst. Nachdrückliches Werben für den<br />
eigenen Glauben mag <strong>in</strong> manchen Formen auf begründete Bedenken treffen.<br />
Solange es dem Angesprochenen se<strong>in</strong>e Entscheidungsfreiheit belässt, ist weder die<br />
Mission noch der Religionswechsel illegitim. Auch der Vorwurf e<strong>in</strong>er „aggressiven<br />
Missionierung" rechtfertigt nicht, die Freiheit zum Religionswechsel <strong>in</strong> Frage zu<br />
stellen.<br />
2.2 Menschenrechte <strong>und</strong> Islam<br />
2.2.1 Gr<strong>und</strong>lagen islamischen Rechts: Die Scharia<br />
Mit Scharia – <strong>in</strong> der ursprünglichen Bedeutung der „Weg zur Tränke“ – ist die<br />
Gesamtheit der islamischen Lebensregeln <strong>und</strong> Gesetze des Korans <strong>und</strong> der Überlieferung<br />
geme<strong>in</strong>t. In Ländern mit e<strong>in</strong>er überwiegend muslimischen Bevölkerung spielt<br />
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