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Klarheit und gute Nachbarschaft - Evangelische Kirche in Deutschland

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In der vom Zentralrat der Muslime <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 2002 veröffentlichten<br />

Islamischen Charta heißt es: „Die im Zentralrat vertretenen Muslime … akzeptieren<br />

das Recht, die Religion zu wechseln, e<strong>in</strong>e andere oder gar ke<strong>in</strong>e Religion zu haben.“<br />

Damit wird ausdrücklich die Freiheit e<strong>in</strong>geräumt, aus jeglicher Religionsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

auszutreten. Von „Austritt" spricht man eigentlich nur bei der willentlichen<br />

Trennung von e<strong>in</strong>er verfassten Religionsgeme<strong>in</strong>schaft, wie sie die christlichen<br />

<strong>Kirche</strong>n s<strong>in</strong>d. Muslime kennen diese feste Organisationsform nicht. Wenn sich aber<br />

e<strong>in</strong> Muslim erkennbar für e<strong>in</strong>en Wechsel oder für Religionslosigkeit entscheidet,<br />

steht das dem Austritt aus e<strong>in</strong>er Religionsgeme<strong>in</strong>schaft gleich.<br />

Praktisch hat hier e<strong>in</strong> erheblicher Teil der Muslime diese Freiheit akzeptiert. Viele<br />

haben von ihr selbst Gebrauch gemacht, <strong>in</strong>dem sie sich – ohne oder mit förmlicher<br />

Distanzierung vom Islam – faktisch von der Religionsausübung abgewandt haben.<br />

Die Freiheit, e<strong>in</strong>e Religion aufzugeben, darf ke<strong>in</strong>esfalls mit der Begründung <strong>in</strong>frage<br />

gestellt werden, dieser Schritt erfolge unter dem E<strong>in</strong>fluss e<strong>in</strong>er „aggressiven<br />

Missionierung“. Die christliche <strong>Kirche</strong>, aber auch der Islam <strong>und</strong> andere<br />

Religionsgeme<strong>in</strong>schaften, sehen sich von ihrem Selbstverständnis her <strong>in</strong> der Pflicht<br />

zur Mission. Dass sie nicht mit Druck oder gar Gewalt verb<strong>und</strong>en se<strong>in</strong> darf, versteht<br />

sich um der Religionsfreiheit willen von selbst. Nachdrückliches Werben für den<br />

eigenen Glauben mag <strong>in</strong> manchen Formen auf begründete Bedenken treffen.<br />

Solange es dem Angesprochenen se<strong>in</strong>e Entscheidungsfreiheit belässt, ist weder die<br />

Mission noch der Religionswechsel illegitim. Auch der Vorwurf e<strong>in</strong>er „aggressiven<br />

Missionierung" rechtfertigt nicht, die Freiheit zum Religionswechsel <strong>in</strong> Frage zu<br />

stellen.<br />

2.2 Menschenrechte <strong>und</strong> Islam<br />

2.2.1 Gr<strong>und</strong>lagen islamischen Rechts: Die Scharia<br />

Mit Scharia – <strong>in</strong> der ursprünglichen Bedeutung der „Weg zur Tränke“ – ist die<br />

Gesamtheit der islamischen Lebensregeln <strong>und</strong> Gesetze des Korans <strong>und</strong> der Überlieferung<br />

geme<strong>in</strong>t. In Ländern mit e<strong>in</strong>er überwiegend muslimischen Bevölkerung spielt<br />

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