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Schulgesetz RLP

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Druck- und Speicheransichthttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2br7/page/bsrlpprod.psml?...3.dreijährige Berufsfachschule und4.höhere Berufsfachschulegeführt. Die Berufsfachschule I baut auf der Qualifikation der Berufsreife auf und vermittelteine berufliche Grundbildung. Die Berufsfachschule II baut auf dem Abschluss derBerufsfachschule I mit qualifiziertem Ergebnis auf und führt zum qualifiziertenSekundarabschluss I. Die dreijährige Berufsfachschule baut auf der Qualifikation derBerufsreife auf und führt zu einer schulischen Berufsqualifikation oder zu einerBerufsqualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung; dasAbschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule beinhaltet den qualifiziertenSekundarabschluss I, sofern der Bildungsgang mit einem qualifizierten Ergebnis abgeschlossenwird und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigenFremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden. Darüber hinaus führt dasAbschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule, aufbauend auf dem qualifiziertenSekundarabschluss I und in Verbindung mit einer Fachhochschulreifeprüfung zurFachhochschulreife. Die Bildungsgänge der zweijährigen höheren Berufsfachschule bauen aufdem qualifizierten Sekundarabschluss I auf. Sie vermitteln bei erfolgreichem Schulbesuch denberufsqualifizierten Abschluss als Assistentin oder als Assistent. Darüber hinaus führt dasAbschlusszeugnis der höheren Berufsfachschule in Verbindung mit einerFachhochschulreifeprüfung und einem Praktikum zur Fachhochschulreife. Das Nähere regeltdas fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.(4) Die Berufsoberschule führt als Berufsoberschule I und Berufsoberschule II zurFachhochschulreife sowie zur fachgebundenen und zur allgemeinen Hochschulreife. DieBerufsoberschule I setzt den qualifizierten Sekundarabschluss I sowie eine mindestenszweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und, soweit während der Berufsausbildung oderder Berufstätigkeit die Pflicht zum Schulbesuch bestand, den Abschluss der Berufsschulevoraus und führt in einjährigem Vollzeitunterricht zur Fachhochschulreife. An die Stelle derBerufsausbildung kann eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit treten. Die beruflicheVorbildung muss in der Regel der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Die Berufsoberschule IIsetzt den erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule oder eine mindestens zweijährigeabgeschlossene Berufsausbildung und die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigenBildungsstand voraus und führt in einjährigem Vollzeitunterricht zur fachgebundenenHochschulreife und, sofern hinreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprachenachgewiesen werden, zur allgemeinen Hochschulreife. Die berufliche Vorbildung oder diebesuchte Fachrichtung der Fachoberschule muss in der Regel der jeweiligen Fachrichtung derBerufsoberschule II entsprechen. Das Nähere regelt das fachlich zuständige Ministerium durchRechtsverordnung.(5) Die duale Berufsoberschule baut auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und auf demAbschluss der höheren Berufsfachschule oder einer zweijährigen Fachschule nach Absatz 7 Satz6 oder dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sowie demBerufsschulabschluss auf. Sie führt in Teilzeitunterricht im Anschluss an die in Satz 1genannten Schulformen zur Fachhochschulreife; die Dauer bemisst sich nach derVorqualifikation. Das Nähere regelt das fachlich zuständige Ministerium durchRechtsverordnung.(6) Das berufliche Gymnasium führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenenBildungsangeboten zur allgemeinen Hochschulreife. § 10 Abs. 5 gilt entsprechend mit derMaßgabe, dass bei der Wahl der Fächer auch die berufsbezogenen Fächer zu berücksichtigensind. Das Nähere regelt das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.(7) Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- undWeiterbildung, vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert dieAllgemeinbildung. Eine Gesamtqualifikation kann auch aufgrund mehrerer, während desBildungsgangs erworbener Teilqualifikationen zuerkannt werden. Die Fachschule mit Ausnahmeder Fachschule für Altenpflege baut auf einer in der Regel dem gewählten Bildungsgang14 von 63 10.01.12 22:26

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