speichern
speichern
speichern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
wendige, zusätzliche Ressourcen an die Schule<br />
kommen. Solange das nicht klar geregelt ist,<br />
müssen die Schulen weiterhin die Möglichkeit<br />
haben, einen Antrag auf sonderpädagogische<br />
Förderung zu stellen.<br />
Zu große Klassen<br />
Die einzige Aussage zur Größe von Klassen<br />
wird für die Sekundarstufe I gegeben. Die<br />
mögliche Begrenzung der Klassengrößen ist<br />
ein nötiger Schritt, den die GEW schon mehrfach<br />
für die integrativen Lerngruppen, aber<br />
auch für den Gemeinsamen Unterricht in der<br />
Grundschule, im Berufskolleg und in der Gymnasiale<br />
Oberstufe gefordert hat. Die Regelung<br />
ist nicht weitgehend genug, da im Durchschnitt<br />
aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert<br />
nicht unterschritten werden<br />
darf und die Klassengrößen nach wie vor<br />
an die Verordnung zur Ausführung des § 93<br />
Abs. 2 Schulgesetz gebunden sind.<br />
Konkret wird geregelt, dass z. B. bei einer<br />
vierzügigen Gesamtschule bei der Aufnahme<br />
von acht Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf und einer<br />
Zuordnung zu zwei Klassen diese Klassen auf<br />
26 Schülerinnen und Schüler begrenzt werden<br />
können. Die anderen beiden Klassen müssen<br />
30 Schülerinnen und Schüler aufnehmen, um<br />
den Klassenfrequenzrichtwert 28 einzuhalten.<br />
Diese Klassen sind viel zu groß, um alle Kinder<br />
individuell fördern zu können. Entsprechende<br />
Regelungen für die Grundschule bzw. die<br />
gymnasiale Oberstufe oder das Berufskolleg<br />
fehlen vollständig.<br />
Die GEW fordert: 20 – 5 – 2<br />
Insgesamt erwartet die GEW, dass es bezüglich<br />
der notwendigen Ressourcen nicht nur<br />
einen Verweis auf „den Haushalt“ gibt.<br />
Parallel zur Schulgesetzänderung muss genauer<br />
geklärt werden, wie die Steuerung der<br />
zusätzlichen Stellen in Zukunft gedacht ist,<br />
welche Klassengrößen in den inklusiv arbeitenden<br />
Klassen vorgesehen sind und wie die<br />
Ausstattung der allgemeinen Schulen mit Sonderpädagoginnen<br />
und -pädagogen aussehen<br />
soll. Unsere Forderung ist klar: 20 – 5 – 2 heißt<br />
übersetzt: Maximal 20 Kinder in einer Klasse,<br />
davon maximal 5 mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf und mit einer Doppelbesetzung<br />
(allgemeine Lehrkraft und Lehrkraft für Sonderpädagogik),<br />
die im Team arbeiten.<br />
Kompetenzzentren werden aufgelöst<br />
In den Übergangsvorschriften wird verfügt,<br />
dass die Kompetenzzentren für die sonderpädagogische<br />
Förderung spätestens zum 31.<br />
Juli 2014 aufzulösen sind. Damit wird der<br />
Schulversuch in den 50 Pilotregionen beendet.<br />
Aus der Begründung zum Gesetzentwurf ergibt<br />
sich lediglich, dass die Kompetenzzentren „eine<br />
'Türöffner-Funktion' entwickelt haben" und<br />
„Kernelemente des Schulversuchs" in ein inklusives<br />
Schulsystem übertragen werden könnnen.<br />
Schlechtere personelle Ausstattung<br />
senkt die Qualität<br />
Die integrativen Lerngruppen können letztmalig<br />
zum Schuljahr 2013/2014 gebildet werden<br />
und genießen – auslaufend – Bestandsschutz.<br />
Damit entfällt in Zukunft die klare Vorgabe<br />
der im entsprechenden Erlass geregelten Personalausstattung.<br />
Es ist zu befürchten, dass<br />
sich damit die – auch jetzt bereits zu knappe<br />
Ressourcenzuweisung – weiter verschlechtert.<br />
Inklusion ohne die notwendige personelle und<br />
materielle Ausstattung der Schulen ist zum<br />
Scheitern verurteilt.<br />
nds 10-2012<br />
13<br />
Die Rahmenbedingungen müssen den<br />
Anforderungen Rechnung tragen<br />
„Inklusion heißt: Schmetterlinge im Bauch.“<br />
Dazu ein Bild eines verliebten jungen Pärchens,<br />
der Junge im Rollstuhl. Mit dieser<br />
und ähnlichen Anzeigen wirbt die „Aktion<br />
Mensch“ dafür, dass gemeinsames Lernen<br />
von Menschen mit oder ohne Behinderung<br />
selbstverständlich wird. „Inklusion – wenn<br />
ein pädagogisches Konzept zur Burn-out-Falle<br />
wird" – so der Titel eines Newsletters einer<br />
psychosomatischen Klinik, der kürzlich an die<br />
Schulen in NRW verschickt worden ist.<br />
Als Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft<br />
setzen wir uns dafür ein, dass die<br />
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit<br />
Behinderungen und das gemeinsame Lernen<br />
immer selbstverständlicher werden. Wir<br />
fordern aber gleichermaßen, dass nicht die<br />
Lehrkräfte in den Schulen den Preis durch eine<br />
zu hohe Belastung bezahlen – und auch nicht<br />
die Schülerinnen und Schüler mit fehlender<br />
Förderung. Damit der Paradigmenwechsel hin<br />
zu einer inklusiven Schule gelingt, müssen<br />
die Rahmenbedingungen den Anforderungen<br />
Rechnung tragen.<br />
Wenn die Schulministerin im Gesprächskreis<br />
Inklusion am 1. Oktober 2012 formuliert:<br />
„Wer etwas verändern will, sucht Wege. Wer<br />
nichts verändern will, sucht Gründe“ , dann füge<br />
ich hinzu: Wer will, dass eine Veränderung<br />
gelingt, schafft Bedingungen, die der neuen<br />
Situation gerecht werden!<br />
Dorothea Schäfer<br />
GEW-Landesvorsitzende NRW