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wendige, zusätzliche Ressourcen an die Schule<br />

kommen. Solange das nicht klar geregelt ist,<br />

müssen die Schulen weiterhin die Möglichkeit<br />

haben, einen Antrag auf sonderpädagogische<br />

Förderung zu stellen.<br />

Zu große Klassen<br />

Die einzige Aussage zur Größe von Klassen<br />

wird für die Sekundarstufe I gegeben. Die<br />

mögliche Begrenzung der Klassengrößen ist<br />

ein nötiger Schritt, den die GEW schon mehrfach<br />

für die integrativen Lerngruppen, aber<br />

auch für den Gemeinsamen Unterricht in der<br />

Grundschule, im Berufskolleg und in der Gymnasiale<br />

Oberstufe gefordert hat. Die Regelung<br />

ist nicht weitgehend genug, da im Durchschnitt<br />

aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert<br />

nicht unterschritten werden<br />

darf und die Klassengrößen nach wie vor<br />

an die Verordnung zur Ausführung des § 93<br />

Abs. 2 Schulgesetz gebunden sind.<br />

Konkret wird geregelt, dass z. B. bei einer<br />

vierzügigen Gesamtschule bei der Aufnahme<br />

von acht Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf und einer<br />

Zuordnung zu zwei Klassen diese Klassen auf<br />

26 Schülerinnen und Schüler begrenzt werden<br />

können. Die anderen beiden Klassen müssen<br />

30 Schülerinnen und Schüler aufnehmen, um<br />

den Klassenfrequenzrichtwert 28 einzuhalten.<br />

Diese Klassen sind viel zu groß, um alle Kinder<br />

individuell fördern zu können. Entsprechende<br />

Regelungen für die Grundschule bzw. die<br />

gymnasiale Oberstufe oder das Berufskolleg<br />

fehlen vollständig.<br />

Die GEW fordert: 20 – 5 – 2<br />

Insgesamt erwartet die GEW, dass es bezüglich<br />

der notwendigen Ressourcen nicht nur<br />

einen Verweis auf „den Haushalt“ gibt.<br />

Parallel zur Schulgesetzänderung muss genauer<br />

geklärt werden, wie die Steuerung der<br />

zusätzlichen Stellen in Zukunft gedacht ist,<br />

welche Klassengrößen in den inklusiv arbeitenden<br />

Klassen vorgesehen sind und wie die<br />

Ausstattung der allgemeinen Schulen mit Sonderpädagoginnen<br />

und -pädagogen aussehen<br />

soll. Unsere Forderung ist klar: 20 – 5 – 2 heißt<br />

übersetzt: Maximal 20 Kinder in einer Klasse,<br />

davon maximal 5 mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf und mit einer Doppelbesetzung<br />

(allgemeine Lehrkraft und Lehrkraft für Sonderpädagogik),<br />

die im Team arbeiten.<br />

Kompetenzzentren werden aufgelöst<br />

In den Übergangsvorschriften wird verfügt,<br />

dass die Kompetenzzentren für die sonderpädagogische<br />

Förderung spätestens zum 31.<br />

Juli 2014 aufzulösen sind. Damit wird der<br />

Schulversuch in den 50 Pilotregionen beendet.<br />

Aus der Begründung zum Gesetzentwurf ergibt<br />

sich lediglich, dass die Kompetenzzentren „eine<br />

'Türöffner-Funktion' entwickelt haben" und<br />

„Kernelemente des Schulversuchs" in ein inklusives<br />

Schulsystem übertragen werden könnnen.<br />

Schlechtere personelle Ausstattung<br />

senkt die Qualität<br />

Die integrativen Lerngruppen können letztmalig<br />

zum Schuljahr 2013/2014 gebildet werden<br />

und genießen – auslaufend – Bestandsschutz.<br />

Damit entfällt in Zukunft die klare Vorgabe<br />

der im entsprechenden Erlass geregelten Personalausstattung.<br />

Es ist zu befürchten, dass<br />

sich damit die – auch jetzt bereits zu knappe<br />

Ressourcenzuweisung – weiter verschlechtert.<br />

Inklusion ohne die notwendige personelle und<br />

materielle Ausstattung der Schulen ist zum<br />

Scheitern verurteilt.<br />

nds 10-2012<br />

13<br />

Die Rahmenbedingungen müssen den<br />

Anforderungen Rechnung tragen<br />

„Inklusion heißt: Schmetterlinge im Bauch.“<br />

Dazu ein Bild eines verliebten jungen Pärchens,<br />

der Junge im Rollstuhl. Mit dieser<br />

und ähnlichen Anzeigen wirbt die „Aktion<br />

Mensch“ dafür, dass gemeinsames Lernen<br />

von Menschen mit oder ohne Behinderung<br />

selbstverständlich wird. „Inklusion – wenn<br />

ein pädagogisches Konzept zur Burn-out-Falle<br />

wird" – so der Titel eines Newsletters einer<br />

psychosomatischen Klinik, der kürzlich an die<br />

Schulen in NRW verschickt worden ist.<br />

Als Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft<br />

setzen wir uns dafür ein, dass die<br />

gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit<br />

Behinderungen und das gemeinsame Lernen<br />

immer selbstverständlicher werden. Wir<br />

fordern aber gleichermaßen, dass nicht die<br />

Lehrkräfte in den Schulen den Preis durch eine<br />

zu hohe Belastung bezahlen – und auch nicht<br />

die Schülerinnen und Schüler mit fehlender<br />

Förderung. Damit der Paradigmenwechsel hin<br />

zu einer inklusiven Schule gelingt, müssen<br />

die Rahmenbedingungen den Anforderungen<br />

Rechnung tragen.<br />

Wenn die Schulministerin im Gesprächskreis<br />

Inklusion am 1. Oktober 2012 formuliert:<br />

„Wer etwas verändern will, sucht Wege. Wer<br />

nichts verändern will, sucht Gründe“ , dann füge<br />

ich hinzu: Wer will, dass eine Veränderung<br />

gelingt, schafft Bedingungen, die der neuen<br />

Situation gerecht werden!<br />

Dorothea Schäfer<br />

GEW-Landesvorsitzende NRW

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