speichern
speichern
speichern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
36 INFOtHEK<br />
WISSENSWERTES<br />
OGS: Regel und Ausnahme unterscheiden<br />
Die Opposition führt aus: „In letzter Zeit mehren sich Beschwerden<br />
von Eltern über unflexible Betreuungszeiten in den offenen Ganztagsgrundschulen<br />
(OGS). In vielen Städten des Landes dürfen offenbar keine<br />
Ausnahmeregelungen mehr gemacht werden, wenn Eltern ihre Kinder in<br />
der Ganztagsgrundschule anmelden. Ferner wird berichtet, dass Eltern,<br />
die sich nicht an diese Regel halten und ihr Kind ab und zu früher aus<br />
der Schule abholen, den Platz in der Ganztagsschule verlieren könnten."<br />
Die Landesregierung sieht die Sache so: „In der OGS gibt es ausreichend<br />
flexible Möglichkeiten. Die tägliche Anwesenheit in der OGS ist 'in der Regel'<br />
erforderlich. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden. Zur Erfüllung<br />
der Vorgaben des Erlasses vom 23. Dezember 2010 ist es lediglich erforderlich,<br />
dass Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar<br />
sind. Das Land erlässt keine Vorgaben, welche Ausnahmen zulässig sind,<br />
weil es weder sinnvoll noch möglich ist, einen landesweiten Katalog von<br />
Ausnahmen zu erstellen, der alle denkbaren Optionen erfasst. Plätze für<br />
Kinder, die die OGS regelmäßig vor 15 Uhr (z. B. um 13.00 Uhr oder<br />
14.00 Uhr) verlassen, können vom Land nicht als OGS-Plätze bezuschusst<br />
werden. Für diese Kinder stellt das Land als Alternative zur OGS den<br />
Schulträgern eine zusätzliche Betreuungspauschale zur Verfügung. Über<br />
die Betreuungspauschale können u.a. Angebote für Kinder durchgeführt<br />
werden, die nur an einzelnen Tagen oder nur über die Mittagszeit eine<br />
Betreuung brauchen."<br />
Stellungnahme der Landesregierung zu den betreuungszeiten<br />
in offenen Ganztagsgrundschulen<br />
Steigende Zahl bei AO-SF-Verfahren?<br />
Die Opposition fragt nach der Entwicklung der Zahl der AO-SF-Verfahren.<br />
Das MSW hat keinen Überblick.<br />
Zitat: „Die Zahl der Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfs, die Zahl der durchgeführten AO-SF-Verfahren und die dabei<br />
festgestellten Ergebnisse werden im Rahmen der amtlichen Schuldaten<br />
nicht erfasst. Entsprechende Daten liegen nicht vor. Für die in den amtlichen<br />
Schuldaten ausgewiesenen SchülerInnen mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf liegen folglich keine Informationen darüber vor, in welchem<br />
Schuljahr dieser Förderbedarf zuerkannt wurde. Die Zahl der SchülerInnen,<br />
deren sonderpädagogischer Förderbedarf in den Schuljahren 2010/11,<br />
2011/12 und 2012/13 festgestellt wurde, ist daher nicht bekannt. Insofern<br />
können zu dieser Schülergruppe auch keine weiterführenden statistischen<br />
Informationen bereit gestellt werden."<br />
Zeitgleich steht im Amtsblatt: Im Schuljahr 2011/2012 hatten 127.678<br />
SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon besuchten<br />
69.534 dieser SchülerInnen die Sekundarstufe I und 46.892 die Primarstufe.<br />
In der Sekundarstufe II waren es 11.252 SchülerInnen. Im Vergleich zum<br />
Schuljahr 2001/2002 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf um 14.170 angestiegen. In der Primar- und<br />
Sekundarstufe I ist die Förderquote, also der Antei! der sonderpädagogisch<br />
geförderten Kinder an allen Kindern, zwischen den Schuljahren 2001/2002<br />
und 2011/2012 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent gestiegen.<br />
Antwort des MSW zur Entwicklung der Zahl der AO-SF-Verfahren<br />
p us<br />
zum Schulrecht<br />
Einstellungen am Gymnasium zum 1. Februar 2013<br />
Warum ist es besonders spannend, wenn das MSW einen Erlass vorlegt,<br />
der mit „Einstellungen für die Schulform Gymnasium zum 1. Februar 2013"<br />
überschrieben ist? Weil diese Einstellungen in die Zeit fallen, in der der doppelte<br />
Abiturjahrgang die Gymnasien verlässt. Zitat: „Der durch den starken<br />
Bedarfsrückgang in der Schulform Gymnasium auf Grund des doppelten<br />
Abiturjahrgangs entstehende Personalüberhang zum Schuljahr 2013/14<br />
soll mit Stellen aus den demografischen Effekten vorübergehend abgefedert<br />
werden." So sollen Versetzungen in andere Schulformen „voraussichtlich<br />
weitgehend vermieden" und Einstellungsmöglichkeiten „in begrenztem Umfang<br />
geschaffen" werden. Die GEW hat die Regelung begrüßt.<br />
Erlass „Einstellungen für die Schulform Gymnasium zum 1.2.2013"<br />
NRW-Kooperationsvertrag Schule und bundeswehr<br />
Am 30. August 2012 hat das Schulministerium eine neue Kooperationsvereinbarung<br />
mit der Bundeswehr getroffen. Sie trägt den Titel<br />
„Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und<br />
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando<br />
ll der Bundeswehr". Unterzeichnet wurde sie von Staatssekretär<br />
Ludwig Hecke. Zitat: „Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die<br />
Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung der Umsetzung<br />
der Vereinbarung entscheiden. Mit der vorliegenden Vereinbarung verliert<br />
die Kooperationsvereinbarung vom 29. Oktober 2008 ihre Gültigkeit."<br />
NRW-Kooperationsvereinbarung Schule und bundeswehr<br />
Lernstandserhebungen – was folgt daraus?<br />
Die Landesregierung beantwortet die Kleine Anfrage „Welche Erkenntnisse<br />
zeigen sich aufgrund der Veränderungen in der Ausgestaltung der<br />
Lernstandserhebungen?" Zunächst stellt die Landesregierung klar, dass die<br />
„Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen<br />
Gestaltung ungeeignet (sind) für Vergleiche der in Bundesländern erreichten<br />
Ergebnisse. Dies gilt auch für Vergleiche regionaler Gebietseinheiten<br />
innerhalb der Länder." Dann wird festgestellt, dass durch das neue Standortkonzept<br />
der Zusammenhang zwischen sozialräumlichen Gegebenheiten<br />
und Ergebnissen von Schulen bei den Lernstandserhebungen differenzierter<br />
abgebildet werden. Dann folgt die Tabelle „Lernstandserhebungen in Klasse<br />
8 in NRW, Ergebnisse des Durchgangs 2012 im Fach Deutsch, Leseverstehen,<br />
in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster,<br />
differenziert nach unterschiedlichen Konzeptionen von Standorttypen der<br />
Schulen: Niveau 5: Vertieftes Leseverstehen: Bottrop 3,9 Prozent; Münster<br />
15,4Prozent". Dann folgt nichts mehr. Dann würde es aber interessant.<br />
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Lernstandserhebungen<br />
www.nds.gew-nrw.de<br />
Um auf geschützte Dokumente in nds online plus<br />
zugreifen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich.<br />
benutzername: Ihr Nachname<br />
passwort: Ihre GEW-Mitgliedsnummer