25.02.2013 Aufrufe

speichern

speichern

speichern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

36 INFOtHEK<br />

WISSENSWERTES<br />

OGS: Regel und Ausnahme unterscheiden<br />

Die Opposition führt aus: „In letzter Zeit mehren sich Beschwerden<br />

von Eltern über unflexible Betreuungszeiten in den offenen Ganztagsgrundschulen<br />

(OGS). In vielen Städten des Landes dürfen offenbar keine<br />

Ausnahmeregelungen mehr gemacht werden, wenn Eltern ihre Kinder in<br />

der Ganztagsgrundschule anmelden. Ferner wird berichtet, dass Eltern,<br />

die sich nicht an diese Regel halten und ihr Kind ab und zu früher aus<br />

der Schule abholen, den Platz in der Ganztagsschule verlieren könnten."<br />

Die Landesregierung sieht die Sache so: „In der OGS gibt es ausreichend<br />

flexible Möglichkeiten. Die tägliche Anwesenheit in der OGS ist 'in der Regel'<br />

erforderlich. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden. Zur Erfüllung<br />

der Vorgaben des Erlasses vom 23. Dezember 2010 ist es lediglich erforderlich,<br />

dass Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar<br />

sind. Das Land erlässt keine Vorgaben, welche Ausnahmen zulässig sind,<br />

weil es weder sinnvoll noch möglich ist, einen landesweiten Katalog von<br />

Ausnahmen zu erstellen, der alle denkbaren Optionen erfasst. Plätze für<br />

Kinder, die die OGS regelmäßig vor 15 Uhr (z. B. um 13.00 Uhr oder<br />

14.00 Uhr) verlassen, können vom Land nicht als OGS-Plätze bezuschusst<br />

werden. Für diese Kinder stellt das Land als Alternative zur OGS den<br />

Schulträgern eine zusätzliche Betreuungspauschale zur Verfügung. Über<br />

die Betreuungspauschale können u.a. Angebote für Kinder durchgeführt<br />

werden, die nur an einzelnen Tagen oder nur über die Mittagszeit eine<br />

Betreuung brauchen."<br />

Stellungnahme der Landesregierung zu den betreuungszeiten<br />

in offenen Ganztagsgrundschulen<br />

Steigende Zahl bei AO-SF-Verfahren?<br />

Die Opposition fragt nach der Entwicklung der Zahl der AO-SF-Verfahren.<br />

Das MSW hat keinen Überblick.<br />

Zitat: „Die Zahl der Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfs, die Zahl der durchgeführten AO-SF-Verfahren und die dabei<br />

festgestellten Ergebnisse werden im Rahmen der amtlichen Schuldaten<br />

nicht erfasst. Entsprechende Daten liegen nicht vor. Für die in den amtlichen<br />

Schuldaten ausgewiesenen SchülerInnen mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf liegen folglich keine Informationen darüber vor, in welchem<br />

Schuljahr dieser Förderbedarf zuerkannt wurde. Die Zahl der SchülerInnen,<br />

deren sonderpädagogischer Förderbedarf in den Schuljahren 2010/11,<br />

2011/12 und 2012/13 festgestellt wurde, ist daher nicht bekannt. Insofern<br />

können zu dieser Schülergruppe auch keine weiterführenden statistischen<br />

Informationen bereit gestellt werden."<br />

Zeitgleich steht im Amtsblatt: Im Schuljahr 2011/2012 hatten 127.678<br />

SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon besuchten<br />

69.534 dieser SchülerInnen die Sekundarstufe I und 46.892 die Primarstufe.<br />

In der Sekundarstufe II waren es 11.252 SchülerInnen. Im Vergleich zum<br />

Schuljahr 2001/2002 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf um 14.170 angestiegen. In der Primar- und<br />

Sekundarstufe I ist die Förderquote, also der Antei! der sonderpädagogisch<br />

geförderten Kinder an allen Kindern, zwischen den Schuljahren 2001/2002<br />

und 2011/2012 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent gestiegen.<br />

Antwort des MSW zur Entwicklung der Zahl der AO-SF-Verfahren<br />

p us<br />

zum Schulrecht<br />

Einstellungen am Gymnasium zum 1. Februar 2013<br />

Warum ist es besonders spannend, wenn das MSW einen Erlass vorlegt,<br />

der mit „Einstellungen für die Schulform Gymnasium zum 1. Februar 2013"<br />

überschrieben ist? Weil diese Einstellungen in die Zeit fallen, in der der doppelte<br />

Abiturjahrgang die Gymnasien verlässt. Zitat: „Der durch den starken<br />

Bedarfsrückgang in der Schulform Gymnasium auf Grund des doppelten<br />

Abiturjahrgangs entstehende Personalüberhang zum Schuljahr 2013/14<br />

soll mit Stellen aus den demografischen Effekten vorübergehend abgefedert<br />

werden." So sollen Versetzungen in andere Schulformen „voraussichtlich<br />

weitgehend vermieden" und Einstellungsmöglichkeiten „in begrenztem Umfang<br />

geschaffen" werden. Die GEW hat die Regelung begrüßt.<br />

Erlass „Einstellungen für die Schulform Gymnasium zum 1.2.2013"<br />

NRW-Kooperationsvertrag Schule und bundeswehr<br />

Am 30. August 2012 hat das Schulministerium eine neue Kooperationsvereinbarung<br />

mit der Bundeswehr getroffen. Sie trägt den Titel<br />

„Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und<br />

Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando<br />

ll der Bundeswehr". Unterzeichnet wurde sie von Staatssekretär<br />

Ludwig Hecke. Zitat: „Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die<br />

Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung der Umsetzung<br />

der Vereinbarung entscheiden. Mit der vorliegenden Vereinbarung verliert<br />

die Kooperationsvereinbarung vom 29. Oktober 2008 ihre Gültigkeit."<br />

NRW-Kooperationsvereinbarung Schule und bundeswehr<br />

Lernstandserhebungen – was folgt daraus?<br />

Die Landesregierung beantwortet die Kleine Anfrage „Welche Erkenntnisse<br />

zeigen sich aufgrund der Veränderungen in der Ausgestaltung der<br />

Lernstandserhebungen?" Zunächst stellt die Landesregierung klar, dass die<br />

„Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen<br />

Gestaltung ungeeignet (sind) für Vergleiche der in Bundesländern erreichten<br />

Ergebnisse. Dies gilt auch für Vergleiche regionaler Gebietseinheiten<br />

innerhalb der Länder." Dann wird festgestellt, dass durch das neue Standortkonzept<br />

der Zusammenhang zwischen sozialräumlichen Gegebenheiten<br />

und Ergebnissen von Schulen bei den Lernstandserhebungen differenzierter<br />

abgebildet werden. Dann folgt die Tabelle „Lernstandserhebungen in Klasse<br />

8 in NRW, Ergebnisse des Durchgangs 2012 im Fach Deutsch, Leseverstehen,<br />

in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster,<br />

differenziert nach unterschiedlichen Konzeptionen von Standorttypen der<br />

Schulen: Niveau 5: Vertieftes Leseverstehen: Bottrop 3,9 Prozent; Münster<br />

15,4Prozent". Dann folgt nichts mehr. Dann würde es aber interessant.<br />

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Lernstandserhebungen<br />

www.nds.gew-nrw.de<br />

Um auf geschützte Dokumente in nds online plus<br />

zugreifen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich.<br />

benutzername: Ihr Nachname<br />

passwort: Ihre GEW-Mitgliedsnummer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!