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14 Bildung<br />

landesregierung legt Studie zur Ausbildungsvorbereitung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf vor<br />

Auswirkungen auf die Reform der APO-BK<br />

im vergangenen Jahr trat in nRW immer noch fast jeder dritte in das berufliche<br />

Ausbildungssystem übergehende Jugendliche in Bildungsgänge bzw. Maßnahmen<br />

des Übergangssystems ein, die nicht zu einem qualifizierenden Abschluss<br />

führen (Bildungsbericht 2012) – und dies trotz eines von den Wirtschaftsverbänden<br />

beklagten Fachkräftemangels! Vor diesem Hintergrund will die landesregierung<br />

nRW es sich zur Aufgabe machen, die Chancen bildungsbenachteiligter<br />

Jugendlicher für den Übergang in eine voll qualifizierende Berufsausbildung zu<br />

verbessern. Mit einer zunächst für das Schuljahr 2013/14 angekündigten und<br />

nun für 2014/15 erwarteten Reform der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für<br />

das Berufskolleg (APO-BK) soll u. a. die Ausbildungsvorbereitung der Jugendlichen<br />

mit besonderem Förderbedarf erneuert werden.<br />

Was bleibt von der Kollegschule?<br />

Die Landesfachgruppe Berufskolleg der<br />

GEW hatte bereits früh beanstandet, dass das<br />

Schulministerium eine Reform der APO-BK<br />

vorbereitet, ohne die bisherige Ausbildungs-<br />

und Prüfungsordnung zu evaluieren. Vielmehr<br />

konnte der Eindruck entstehen, dass das MSW<br />

unter dem Schlagwort der „Optimierung der<br />

Bildungsangebote“ die althergebrachten beruflichen<br />

Schulformen der 50er Jahre wieder<br />

belebe. Während im allgemeinbildenden<br />

Schulsystem die Weichen zur Integration der<br />

Schulformen gestellt wurden, soll die bisherige<br />

transparente und konsequente Abschlussorientierung<br />

des Berufskollegs durch die Einführung<br />

von sieben (!) Schulformen abgelöst<br />

werden. Dass die Administration nunmehr den<br />

Begriff der „Schulformen“ vermeidet und stattdessen<br />

den Begriff der „Bildungsangebote“<br />

bemüht, lässt nicht darüber hinweg sehen,<br />

dass mit der Abschaffung der Abschlussorientierung<br />

und der Neubelebung alter Schulformen<br />

nun die letzten Spuren des bedeutenden<br />

großen Kollegschulversuchs in NRW<br />

eliminiert werden. Die Etablierung und Begleitung<br />

der Kollegschule in NRW beschäftigte<br />

Lehrstühle, beförderte Hochschulkarrieren und<br />

füllte Bibliotheken, die Zusammenführung der<br />

Kollegschule mit dem Regelsystem dagegen<br />

fand unter Abwesenheit berufspädagogischer<br />

und wissenschaftlicher Debatten statt.<br />

Ausbildungsgarantie mit novellierter<br />

APO-BK?<br />

Wie schon das Berufskolleggesetz, das<br />

unter Ausschluss der fachwissenschaftlichen<br />

Öffentlichkeit administrativ das damalige Regelsystem<br />

mit dem Kollegschulversuch Ende<br />

der 90er Jahre zusammenführte, ist der bisherige<br />

Entwurf einer APO-BK-Novellierung unter<br />

Verzicht wissenschaftlicher Evaluationen entstanden<br />

und kann als Antwort auf das leichtfertige<br />

Politik- und Koalitionsversprechen einer<br />

Ausbildungsgarantie verstanden werden.<br />

Dass diese Kritik berücksichtigt wurde, zeigt<br />

die nachgeschobene, im Sommer dieses Jahres<br />

vorgestellte Studie (Baethge/Baethge-Kinsky<br />

2012), mit der die Landesregierung den renommierten<br />

Göttinger Berufsbildungsforscher Professor<br />

Martin Baethge und sein Soziologisches<br />

Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) beauftragte.<br />

Die Expertise mag geeignet erscheinen,<br />

einerseits dem Vorwurf einer fehlenden fachwissenschaftlichen<br />

Begleitung und Evaluation<br />

zu begegnen und andererseits den Ordnungsund<br />

Abstimmungsprozess der Novellierung<br />

der APO-BK zu beschleunigen. Aus der in<br />

der Projektbeschreibung formulierten „empirischen<br />

Expertise ‚Ausbildungsvorbereitung an<br />

den Berufskollegs NRW“ ist im Ergebnis jedoch<br />

eine „im Auftrag des MSW erstellte explorative<br />

Studie an ausgewählten Berufskollegs zur Situation<br />

und Perspektiven der Ausbildungsvorbereitung<br />

von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf<br />

in NRW“ geworden. Bedingungen,<br />

Voraussetzungen und mögliche Probleme der<br />

Neugestaltung der Ausbildungsvorbereitung<br />

sollten mit der Studie erörtert werden – sie<br />

stützt sich auf Expertengespräche mit Schulleitungen<br />

und Diskussionsrunden mit beteiligten<br />

LehrerInnen von insgesamt zwölf Berufskollegs.<br />

Die auffällig umgangssprachliche Verwendung<br />

des Begriffs „Kolleg“ in der Expertise nimmt<br />

kaum Wunder, kommt sie doch ohne einen<br />

einzigen Blick in die Historie und Entwicklung<br />

des Berufskollegs aus.<br />

Begriff der Ausbildungsvorbereitung<br />

wird verkürzt<br />

Definiert aus der Perspektive des Auftraggebers<br />

sollte lediglich ein Teilbereich der Ausbildungsvorbereitung<br />

untersucht werden. Von<br />

den insgesamt sieben geplanten Schulformen<br />

wurde nur eine (!) Schulform bzw. ein Bildungsangebot<br />

innerhalb dieser Schulform untersucht,<br />

nämlich die Schule bzw. das Angebot der Ausbildungsvorbereitung.<br />

Zur Zeit werden als Ausbildungsvorbereitung<br />

die Bildungsgänge definiert, die nicht zu einem<br />

betrieblichen bzw. schulischen Ausbildungsabschluss<br />

führen. In der Begrifflichkeit der<br />

APO-BK sind das folgende Bildungsgänge: Aus<br />

der Anlage A die Bildungsgänge Berufsorientierung,<br />

Berufsvorbereitung und KSOB (Klassen<br />

für Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis),<br />

aus der Anlage B der Bildungsgang der Berufsfachschule.<br />

Die von der Landesregierung<br />

unterstützte Integrierte Ausbildungsberichterstattung<br />

(IABE NW) findet für diesen Bereich<br />

die hoffnungsvolle Firmierung „Integration“<br />

und unterscheidet dabei anrechnungslose und<br />

anrechnungsbewehrte Bildungsgänge. Der Nationale<br />

Bildungsbericht, auf den sich auch die<br />

SOFI-Expertise bezieht, kennzeichnet diese Ausbildungsvorbereitung<br />

als „Übergangssystem“<br />

– ein Begriff, den die SOFI-Autoren immerhin<br />

in einer Fußnote selbst hinterfragen. Nicht zur<br />

Berufsvorbereitung – so die IABE NW – werden<br />

die Bildungsgänge gezählt, die als studienqualifizierend<br />

definiert werden: aus der Anlage C<br />

die FHR-Bildungsgänge, aus der Anlage D die<br />

AHR-Bildungsgänge. Diese Zuordnung ist zwar<br />

mehr als zweifelhaft, nutzt doch ein großer Teil<br />

der SchülerInnen, wie die Studie zeigt, diese<br />

Bildungsgänge, um sich auf eine nachfolgende<br />

Berufsausbildung vorzubereiten. Immerhin wird<br />

mit dieser zweifelhaften Herausrechnung das<br />

Problem „kleiner“ gerechnet. Für den Nationalen<br />

Bildungsbericht und auch für die SOFI-<br />

Expertise ist dieser Bereich der Ausbildungsvorbereitung<br />

ein weißer Fleck.<br />

p 'Ve us<br />

www.nds.gew-nrw.de<br />

Baethge/Baethge-Kinsky-Studie<br />

Bildungsbericht 2012

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