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Magazin 197911

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mußten eine rasche Neuordnung als Ersatz<br />

für das nicht mehr praktikable 1. ZBG<br />

besorgen. Im Benehmen zwischen Bundesregierung,<br />

Bundestagsfraktionen und<br />

Katastrophenschutzorganisationen wurdeam9.<br />

7. 1968 das Gesetz überdie<br />

Erweiterung des Katastrophenschutzes<br />

verabschiedet, das im Ausstattungsrahmen<br />

um einige Nummern zu groß ausfiel<br />

und von dem das Bundeskabinett auf seiner<br />

6. Sitzung der 8. Legislaturperiode am<br />

26. 1. 1977 der Meinung war, daß die<br />

Schwachstellen der bisherigen Konzeption<br />

eine Neuordnung des Katastrophenschutzes<br />

erforderlich machen.<br />

Referentenentwürfe beraten<br />

Auf Grund von Vorschlägen des BMI beschloß<br />

das Bundeskabinett am 6. 7. 1977<br />

- ich zitiere - "auf dieser Grundlage in<br />

Koordinierung mit allen betroffenen Steilen<br />

auf der Grundlage des geltenden Finanzplanes<br />

eine Detailplanung lür notwendige<br />

Sach- und Finanzmittel und die<br />

Referentenentwürfe über die erforderlichen<br />

gesetzgeberischen Maßnahmen zu<br />

erarbeiten und dem Kabinett zu gegebener<br />

Zeit zu berichten".<br />

In fieberhafter Eile verfaßte der SMI im<br />

Anschlu ß an diesen Kabinettsbeschlu ß<br />

Referentenentwürfe in Zusammenarbeit<br />

mit allen Beteiligten. Am 18. 1. 1978 fand<br />

über den 7. Entwurf im Hausedes SMI die<br />

abschließende Besprechung mit den Katastrophenschutzorganisationen<br />

statt, die<br />

zur völligen Überraschung kein positives<br />

Ergebnis zeitigte.<br />

Der damalige Bundesinnenminister Maihofer<br />

schaltete, um Abstand von den negativ<br />

verlaufenen Verhandlungen zu gewinnen,<br />

daraufhin eine Denkpause ein,<br />

die durch seinen Rücktritt beendet wurde.<br />

Sein Nachfolger, Herr Bundesminister<br />

Baum, distanzierte sich, wahrscheinlich<br />

mit Billigung des Kabinetts, von der Fortsetzung<br />

der gesetzgeberischen Arbeit<br />

und fertigte einen "Bericht über den Sachstand<br />

der Vorhaben der Bundesregierung<br />

auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung<br />

für die 8. Wahlperiode" an. Danach soll<br />

die Leitung und Führung sowie die Stärke<br />

und Ausrüstung im Katastrophenschutz<br />

im Rahmen eines Fünf-Jahres-Programmes<br />

entwickelt werden . Nach Ablauf dieses<br />

Sachprogrammes bedürfe dann der<br />

weitere Aufbau des Erweiterten Katastro·<br />

phenschutzes einer politischen Entscheidung.<br />

Aus der Sicht der Feuerwehren bezeichne<br />

ich diese mehr als 20jährige gesetzgeberische<br />

Leistung für den Zivilschutz als<br />

völlig ungenügend. Entsprechend bezeichne<br />

ich auch den derzeitigen Zustand<br />

des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />

62 ZS·MAGAZIN 11 /79<br />

der Bundesrepublik als desolat. Nach diesem<br />

20jährigen Hin und Her sind Bundesregierung<br />

und Bundestag auf dem besten<br />

Wege, bei den Feuerwehren, die pflichtbewußt,<br />

in humanitärem und freiwilligem<br />

Geiste ihre Aufgabe im Rahmen der Zivilverteidigung<br />

erfüllen, den noch vorhandenen<br />

Kredit im Zivilschutz zu verspielen.<br />

Haushaltsmittel unzulänglich<br />

Lassen Sie mich nach diesem Rückblick<br />

zur Neuentwicklung kommen' Mit den<br />

nach dem Sachbestandsbericht vom<br />

13. 11 . 1978einzuleitenden Maßnahmen<br />

durch den Bundesminister des Innern ist<br />

der Katastrophenschutz allein nicht zu<br />

verbessern. Im Gegenteil-er wird sich<br />

weiter verschlechtern. Aus dem Programm<br />

ist eindeutig zu entnehmen, daß<br />

bis einschließlich 1983, also zum Zeitpunkt<br />

des Auslaufens des Sonderprogrammes<br />

und des Finanzsonderprogrammes<br />

zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen<br />

der Baujahre bis einschließlich 1964,<br />

1408 Brandschutzfahrzeuge zwar ersetzt,<br />

aber auch 21 00 Fahrzeuge nicht ersetzt<br />

werden können, obwohl sie dann 20 Jahre<br />

und älter und deshalb auszuscheiden<br />

sind . Über eine zusätzliche Ausstattung<br />

zur echten Verbesserung ist im Sachprogramm<br />

keine Rede.<br />

Ich stelle fest, daß die für den Erweiterten<br />

Katastrophenschutz vorhandenen Haushalts<br />

mittel unzulänglich sind. Wie ich sogar<br />

vernommen habe, bestehen Absichten,<br />

die im Finanzsonderprogramm eingeplanten<br />

insgesamt 626 Mill. DM schon<br />

jetzt wieder um 23 Mill. DM aul 603 Mill.<br />

DM zu kürzen . Dies veranlaßt mich , die<br />

Bundesregierung und die sie tragenden<br />

Koalitionsparteien auf ihr eigenes Wei ßbuch<br />

von 1972 über die zivile Verteidigung<br />

aufmerksam zu machen . Dort hat die Bundesregierung<br />

in eigener Erkenntnis die<br />

Relation zwischen den Ausgaben für die<br />

militärische und die zivile Verteidigung mit<br />

20 :1 festgelegt. Heutefindet sich diese<br />

Relation in einem au ßerordentlichen Ungleichgewicht<br />

von 57:1. Die Feuerwehren<br />

fordern deshalb die Rückkehrzur ursprünglichen<br />

Relation 20 :1, und zwar<br />

nicht erst nach 1983. Wir machen unsere<br />

freiwillige Bereitschaft zur Mitarbeit im Katastrophenschutz<br />

davon abhängig , daß<br />

nach mehr als 20jährigem Experimentieren<br />

im Katastrophenschutz die Beseitigung<br />

der wirklichen Fehler in Angriff genommen<br />

wird. Und diese Fehler liegen in<br />

den ungenügenden Haushaltmitteln, die<br />

sich auch nicht durch Umschichtungen,<br />

Ausdünnungen und Sachstandsberichte<br />

aufbessern lassen , sondern bei denen es<br />

nun einfach um ein echtes Klotzen und<br />

nicht um ein weiteres Kleckern geht.<br />

Nicht bis nach 1983 warten<br />

Wenn die Bundesregierung und der sie<br />

vertretende Ressortminister des Innern<br />

eine weitere Mitarbeit der Freiwilligen<br />

Feuerwehren wünscht, kann auch eine<br />

politische Entscheidung über den weiteren<br />

Aufbau des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />

nicht erst nach Ablauf des<br />

Sonderprogrammes Ende 1983 getroffen<br />

werden. Das Bundeskabinett hat bereits<br />

1977 erkannt, daß der Erweiterte Katastrophenschutz<br />

einer Neuordnung zugeführt<br />

werden mu ß. Diese Neuordnung war<br />

für die 8. Legislaturperiode in Aussicht<br />

genommen. Würde nach Zift. 3.7 des<br />

Sachstandsberichtes des BMI vom 13.11 .<br />

1978 verfahren, würde die politische Entscheidung<br />

nicht in der kommenden 9.,<br />

sondern erst in der 1 O. Legislaturperiode<br />

heranreifen. Solange aber warten die<br />

Feuerwehren nicht. Wir werden in der<br />

kommenden Bundestagswahl die Abgeordneten<br />

aller Fraktionen auffordern , hier<br />

Farbe zu bekennen.<br />

Um die<br />

Vertretungsberechtigung<br />

Bevor ich noch zu einigen die Feuerwehren<br />

direkt interessierenden Fragen des<br />

Sachstandsberichtes des BMI Stellung<br />

nehme , will ich mich zu der Vertretungsberechtigung<br />

der Freiwilligen Feuerwehren<br />

äußern, dies auch deshalb, weil darüber<br />

zwischen Minister Baum und mir ein<br />

Schriftwechsel geführt wurde. Diese Frage<br />

möchte ich in Richtung der Bonner<br />

Ministerialbürokratie und der politischen<br />

Gremien sehr deutlich so beantworten,<br />

daß die Feuerwehren im Rahmen ihrer<br />

Selbstverwaltung und Selbstführung keinen<br />

Vormund benötigen und einen solchen<br />

auch nicht annehmen werden. Die<br />

810000 freiwilligen Feuerwehrmänner in<br />

den deutschen Bundesländern sind mündige<br />

Staatsbürger, sie haben dies schon<br />

zu einer Zeit bewiesen, in der eine staatliche<br />

Macht nicht bzw. nicht mehr bestand .<br />

Ihre Führungskräfte besitzen auch den<br />

notwendigen Sachverstand, um Fragen<br />

des Katastrophenschutzes, des Brandschutzes,<br />

dertechnischen Hilfeleistung<br />

und auch der Führung und Leitung selbst<br />

zu beurteilen und zu bewältigen. Dies ist<br />

im ständigen Miteinander auf der Ebene<br />

der Länder, der Kreise und der Gemeinden<br />

längst im täglichen Alltag zwischen<br />

Behörden und Feuerwehren zur Praxis<br />

geworden.<br />

Die Feuerwehren haben deshalb kein<br />

Verständnis für das zur Zeit durch das<br />

Bundesministerium des Innern praktizier·<br />

te Heraufsetzen der Informationsschwelle<br />

für die Feuerwehren bei der Ausarbeitung<br />

neuer Strukturen.

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