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Magazin 197911

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Ich gebe zu bedenken, daß der Deutsche<br />

Feuerwehrverband die legitime Vertrezu<br />

einigen Punklen äu ßern, ohne dabei<br />

Prioritäten oder Vollständigkeiten ansprefür<br />

notwendig, wobei Wert auf größere<br />

Freistellungsquoten bei den technischen<br />

tung der Feuerwehren der Bundesländer chen zu wollen . Dabei wende ich mich Berufen und hier besonders bei den Klzist<br />

und deshalb erwartet, daß er in allen zunächst Fragen zu , die 1977/78 in den Handwerkern gelegt wird. Auch erwarten<br />

Fragen, die die Freiwilligen Feuerwehren<br />

im Katastrophenschutz berühren, gehört<br />

Referentenentwürfen zur Novellierung<br />

des Katastrophenschutzgesetzes bereits<br />

wir, daß eine politische Aussage gemacht<br />

wird über das künftige Konzept der Freiwird.<br />

Die Mitglieder der Feuerwehren sind<br />

freiwillige StaatSbürger und keine Beabgeklärt<br />

waren, heute aber wieder im<br />

·Ieeren Raume stehen .<br />

stellung unter Berücksichtigung der zur<br />

Einberufung heran stehenden geburtenfehlsemplänger,<br />

und solange wir unsere<br />

Freizeit und unsere Begeisterung der Ireiwillig-demokratischen<br />

Ordnung zur Verfügung<br />

stellen, erwarten wir von den Die-<br />

nern unseres Staates die Respektierung<br />

unserer Mitwirkung.<br />

An erster Stelle unserer Wünsche steht<br />

die alte Forderung nach einem Mitspracherecht<br />

des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

bei allen Planungsmaßnahmen,<br />

welche die Feuerwehren im Erweiterten<br />

Katastrophenschutz betreffen. Ich betone<br />

schwachen Jahrgänge.<br />

Vereinfachung<br />

der Verwaltung<br />

Eine vielfach, nicht nur von den Feueran<br />

dieser Stelle, daß weder der Deutsche wehren geäußerte Forderung ist die einer<br />

Verbesserung<br />

von Führung und Leitung<br />

Städtetag in seiner Eigenschaft als geschäftsführende<br />

Stelle der Bundesvereinigung<br />

der kommunalen Spitzenverbännotwendigen<br />

Verwaltungsvereinlachung.<br />

Trotz häufig geäußerter Absichten des<br />

Bundes, daß hier merkliche Vereinfa-<br />

Im Sachstandsbericht vom 13. 11 . 1978 de, noch die Feuerschutz- und Katastro- chungen vorgenommen werden, bleibt<br />

weist der Bundesminister des Innern dar- phenschutzdezernenten der Länder allein derzeit nur festzustellen, daß die Verwalauf<br />

hin, daß die Verbesserung von Leitung die ureigensten Belange der Angehörigen tung immer noch mehr reglementiert.<br />

und Führung einen besonderen Schwerpunkt<br />

des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />

darstelle. Ich bedauere, daß vier<br />

Jahre nach der Wald brand katastrophe<br />

von Niedersachsen dieses Problem immer<br />

noch ungelöst im Raume steht. Es ist<br />

typisch für den desolaten Zustand des<br />

Katastrophenschutzes des Bundes, daß<br />

22 Jahre nach Inkrafttreten des ersten<br />

Katastrophenschutzgesetzes und vier<br />

Jahre nach der großen Selbsterkenntnis<br />

des nichtgelösten Führungsproblemes<br />

immer noch keine Konzeption für Führen<br />

und Leiten gefunden und eingelührt ist.<br />

Als Repräsentant der deutschen Feuerwehren<br />

stellte ich auch fest, daß das<br />

Führungsversagen in der Waldbrandkatader<br />

Freiwilligen Feuerwehren im Erweiterten<br />

Katastrophenschutz vertreten kön-<br />

nen . Mit der bisherigen Vorenthaltung des<br />

Mitwirkungsrechtes und eines gesicher-<br />

ten Anhörungsrechtes stellt sich der Bun-<br />

desminister des Innern ins Abseits gegenüber<br />

81 0000 Ireiwilligen Feuerwehrmän-<br />

nern. Die Ministerialbürokratie, die letztlich<br />

hinter dieser Entwicklung steht, forde-<br />

re ich aul, sich in der heutigen Stule der<br />

demokratischen Staatsentwicklung dar-<br />

auf zu besinnen, daß man Kräfte, die auf<br />

dem Boden des Grundgesetzes stehen<br />

und es zu verteidigen bereit sind , nicht<br />

unmündig halten kann . Was will denn der<br />

Bundesminister des Innern tun, wenn die<br />

Das BMI sollte baldigst prüfen , ob das<br />

geltende Haushaltsrecht und die Forde-<br />

rungen des Bundesrechnungshofes nicht<br />

für die Fülle der Regelungen verantwortlich<br />

sind, mit denen die ehrenamtlichen<br />

Hilfsorganisationen nicht mehrvernünftig<br />

arbeiten können . Es besteht bei mir der<br />

Verdacht, daß Forderungen des Bundesrechnungshofes<br />

und des geltenden Haushalts<br />

rechtes den beabsichtigten Verwaltungsvereinfachungen<br />

entgegenstehen<br />

und im Gegensatz zur Absicht der Verwal-<br />

tungsvereinfachung noch weitere RegIe-<br />

mentierungen erfordern.<br />

Eine drastische Reduzierung der Verwal-<br />

Männer der Feuerwehren ihm ihren strophe von Niedersachsen nicht auf<br />

Fehlverhalten der Feuerwehrführungskräfte<br />

zurückzuführen ist. Ebenso kann<br />

aber auch das geplante Modell des BMI<br />

für das Führen und Leiten im Katastrophenfall<br />

ein erneutes Versagen einer Katl'strophenführung<br />

nicht verhindern. Solange<br />

man nicht echt führen, sondern<br />

nach eingefahrenen Maßen letztlich doch<br />

nur verwalten will, darf im Katastrophenfall<br />

mehr als bisher nicht erwartet werden.<br />

Für die Feuerwehren ist auf jeden Fall<br />

Anspruch darauf zu erheben, daß bei<br />

Großeinsätzen der Feuerwehren unterhalb<br />

der Katastrophenschwelle die Feuerwehrdienstvorschrift<br />

12/1 "Einsatzleitung<br />

- Führungssystem" nach wie vor notwendig<br />

ist und deshalb von den Ländern eingeführt<br />

werden mu ß.<br />

Mitspracherecht des DFV<br />

freiwilligen Dienst versagen? Mit Ersatzdienstleistenden<br />

wird er sicherlich die Leistung<br />

der Freiwilligen Feuerwehren in den<br />

Fachdiensten des Katastrophenschutzes<br />

nicht ersetzen können.<br />

Freistellung vom Wehrdienst<br />

Ein ebenlalls im Raum stehendes Personalproblem<br />

der Feuerwehren ist die unge-<br />

löste Frage nach der Gleichstellung der<br />

Beamten der Berufsfeuerwehren und der<br />

hauptberuflichen Kräfte bei den Freiwilli-<br />

gen Feuerwehren mit den Polizeivollzugs-<br />

beamten hinsichtlich der Freistellung vom<br />

Wehrdienst. Dem Bundestag ist deshalb<br />

eine Änderung des § 42 des Wehrpflichtgesetzes<br />

dringend anzuraten. Zu diesem<br />

Komplex gehört auch die Erkenntnis, daß<br />

die augenblicklichen Quoten für die Frei-<br />

stellung von Helfern nicht ausreichen und<br />

tungsvorschriften ist eine vorrangige For-<br />

derung der Freiwilligen Feuerwehren. Es<br />

muß ernsthaft untersucht werden, ob wei-<br />

terhin die Notwendigkeiten bestehen, daß<br />

vom Bund herausgegebene Verwaltungs-<br />

vorschriften durch erläuternde Verwaltungsvorschriften<br />

der Bundesländer und<br />

diese wieder durch zusätzliche erläuternde<br />

Verwaltungsvorschriften der Regie-<br />

rungspräsidenten und diese letztlich<br />

durch Vorschriften der Hauptverwaltungsbeamten<br />

verviellältigt nach unten gege-<br />

ben werden. Einmal entsteht dadurch eine<br />

enorme Flut von nicht mehr überschau baren<br />

unterschiedlichen Vorschriften und<br />

zum anderen wird hierdurch in nicht wen igen<br />

Fällen praktiziert, daß eine vom Bund<br />

herausgegebene Verwaltungsvorschrift<br />

letztlich an der Basis in einer ganz ande-<br />

ren Auslegungsart erscheint. Zu diesen<br />

Verwaltungsvorschriften kommt dann<br />

noch die Flut der Runderlasse von Bund ,<br />

Ländern und untergeordneten Dienststellen<br />

.<br />

Um mir nicht den Vorhalt einzuhandeln, daß die von einer Freistellung ausgenomdaß<br />

mein Referat nur Destruktives beinhaltet,<br />

will ich zum Sachstandsbericht und<br />

menen Berufsgruppen praxisfremd und<br />

für die Feuerwehren schädlich sind. Die Überprüfung der StAN<br />

Sonderprogramm zur Neuordnung des Feuerwehren halten eine rasche Überar- Das Sonderprogramm des Bundesmini-<br />

Erweiterten Katastrophenschutzes mich beitung des derzeitigen Berufskataloges sters des Innern spricht auch von der<br />

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