Magazin 197911
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Ich gebe zu bedenken, daß der Deutsche<br />
Feuerwehrverband die legitime Vertrezu<br />
einigen Punklen äu ßern, ohne dabei<br />
Prioritäten oder Vollständigkeiten ansprefür<br />
notwendig, wobei Wert auf größere<br />
Freistellungsquoten bei den technischen<br />
tung der Feuerwehren der Bundesländer chen zu wollen . Dabei wende ich mich Berufen und hier besonders bei den Klzist<br />
und deshalb erwartet, daß er in allen zunächst Fragen zu , die 1977/78 in den Handwerkern gelegt wird. Auch erwarten<br />
Fragen, die die Freiwilligen Feuerwehren<br />
im Katastrophenschutz berühren, gehört<br />
Referentenentwürfen zur Novellierung<br />
des Katastrophenschutzgesetzes bereits<br />
wir, daß eine politische Aussage gemacht<br />
wird über das künftige Konzept der Freiwird.<br />
Die Mitglieder der Feuerwehren sind<br />
freiwillige StaatSbürger und keine Beabgeklärt<br />
waren, heute aber wieder im<br />
·Ieeren Raume stehen .<br />
stellung unter Berücksichtigung der zur<br />
Einberufung heran stehenden geburtenfehlsemplänger,<br />
und solange wir unsere<br />
Freizeit und unsere Begeisterung der Ireiwillig-demokratischen<br />
Ordnung zur Verfügung<br />
stellen, erwarten wir von den Die-<br />
nern unseres Staates die Respektierung<br />
unserer Mitwirkung.<br />
An erster Stelle unserer Wünsche steht<br />
die alte Forderung nach einem Mitspracherecht<br />
des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
bei allen Planungsmaßnahmen,<br />
welche die Feuerwehren im Erweiterten<br />
Katastrophenschutz betreffen. Ich betone<br />
schwachen Jahrgänge.<br />
Vereinfachung<br />
der Verwaltung<br />
Eine vielfach, nicht nur von den Feueran<br />
dieser Stelle, daß weder der Deutsche wehren geäußerte Forderung ist die einer<br />
Verbesserung<br />
von Führung und Leitung<br />
Städtetag in seiner Eigenschaft als geschäftsführende<br />
Stelle der Bundesvereinigung<br />
der kommunalen Spitzenverbännotwendigen<br />
Verwaltungsvereinlachung.<br />
Trotz häufig geäußerter Absichten des<br />
Bundes, daß hier merkliche Vereinfa-<br />
Im Sachstandsbericht vom 13. 11 . 1978 de, noch die Feuerschutz- und Katastro- chungen vorgenommen werden, bleibt<br />
weist der Bundesminister des Innern dar- phenschutzdezernenten der Länder allein derzeit nur festzustellen, daß die Verwalauf<br />
hin, daß die Verbesserung von Leitung die ureigensten Belange der Angehörigen tung immer noch mehr reglementiert.<br />
und Führung einen besonderen Schwerpunkt<br />
des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />
darstelle. Ich bedauere, daß vier<br />
Jahre nach der Wald brand katastrophe<br />
von Niedersachsen dieses Problem immer<br />
noch ungelöst im Raume steht. Es ist<br />
typisch für den desolaten Zustand des<br />
Katastrophenschutzes des Bundes, daß<br />
22 Jahre nach Inkrafttreten des ersten<br />
Katastrophenschutzgesetzes und vier<br />
Jahre nach der großen Selbsterkenntnis<br />
des nichtgelösten Führungsproblemes<br />
immer noch keine Konzeption für Führen<br />
und Leiten gefunden und eingelührt ist.<br />
Als Repräsentant der deutschen Feuerwehren<br />
stellte ich auch fest, daß das<br />
Führungsversagen in der Waldbrandkatader<br />
Freiwilligen Feuerwehren im Erweiterten<br />
Katastrophenschutz vertreten kön-<br />
nen . Mit der bisherigen Vorenthaltung des<br />
Mitwirkungsrechtes und eines gesicher-<br />
ten Anhörungsrechtes stellt sich der Bun-<br />
desminister des Innern ins Abseits gegenüber<br />
81 0000 Ireiwilligen Feuerwehrmän-<br />
nern. Die Ministerialbürokratie, die letztlich<br />
hinter dieser Entwicklung steht, forde-<br />
re ich aul, sich in der heutigen Stule der<br />
demokratischen Staatsentwicklung dar-<br />
auf zu besinnen, daß man Kräfte, die auf<br />
dem Boden des Grundgesetzes stehen<br />
und es zu verteidigen bereit sind , nicht<br />
unmündig halten kann . Was will denn der<br />
Bundesminister des Innern tun, wenn die<br />
Das BMI sollte baldigst prüfen , ob das<br />
geltende Haushaltsrecht und die Forde-<br />
rungen des Bundesrechnungshofes nicht<br />
für die Fülle der Regelungen verantwortlich<br />
sind, mit denen die ehrenamtlichen<br />
Hilfsorganisationen nicht mehrvernünftig<br />
arbeiten können . Es besteht bei mir der<br />
Verdacht, daß Forderungen des Bundesrechnungshofes<br />
und des geltenden Haushalts<br />
rechtes den beabsichtigten Verwaltungsvereinfachungen<br />
entgegenstehen<br />
und im Gegensatz zur Absicht der Verwal-<br />
tungsvereinfachung noch weitere RegIe-<br />
mentierungen erfordern.<br />
Eine drastische Reduzierung der Verwal-<br />
Männer der Feuerwehren ihm ihren strophe von Niedersachsen nicht auf<br />
Fehlverhalten der Feuerwehrführungskräfte<br />
zurückzuführen ist. Ebenso kann<br />
aber auch das geplante Modell des BMI<br />
für das Führen und Leiten im Katastrophenfall<br />
ein erneutes Versagen einer Katl'strophenführung<br />
nicht verhindern. Solange<br />
man nicht echt führen, sondern<br />
nach eingefahrenen Maßen letztlich doch<br />
nur verwalten will, darf im Katastrophenfall<br />
mehr als bisher nicht erwartet werden.<br />
Für die Feuerwehren ist auf jeden Fall<br />
Anspruch darauf zu erheben, daß bei<br />
Großeinsätzen der Feuerwehren unterhalb<br />
der Katastrophenschwelle die Feuerwehrdienstvorschrift<br />
12/1 "Einsatzleitung<br />
- Führungssystem" nach wie vor notwendig<br />
ist und deshalb von den Ländern eingeführt<br />
werden mu ß.<br />
Mitspracherecht des DFV<br />
freiwilligen Dienst versagen? Mit Ersatzdienstleistenden<br />
wird er sicherlich die Leistung<br />
der Freiwilligen Feuerwehren in den<br />
Fachdiensten des Katastrophenschutzes<br />
nicht ersetzen können.<br />
Freistellung vom Wehrdienst<br />
Ein ebenlalls im Raum stehendes Personalproblem<br />
der Feuerwehren ist die unge-<br />
löste Frage nach der Gleichstellung der<br />
Beamten der Berufsfeuerwehren und der<br />
hauptberuflichen Kräfte bei den Freiwilli-<br />
gen Feuerwehren mit den Polizeivollzugs-<br />
beamten hinsichtlich der Freistellung vom<br />
Wehrdienst. Dem Bundestag ist deshalb<br />
eine Änderung des § 42 des Wehrpflichtgesetzes<br />
dringend anzuraten. Zu diesem<br />
Komplex gehört auch die Erkenntnis, daß<br />
die augenblicklichen Quoten für die Frei-<br />
stellung von Helfern nicht ausreichen und<br />
tungsvorschriften ist eine vorrangige For-<br />
derung der Freiwilligen Feuerwehren. Es<br />
muß ernsthaft untersucht werden, ob wei-<br />
terhin die Notwendigkeiten bestehen, daß<br />
vom Bund herausgegebene Verwaltungs-<br />
vorschriften durch erläuternde Verwaltungsvorschriften<br />
der Bundesländer und<br />
diese wieder durch zusätzliche erläuternde<br />
Verwaltungsvorschriften der Regie-<br />
rungspräsidenten und diese letztlich<br />
durch Vorschriften der Hauptverwaltungsbeamten<br />
verviellältigt nach unten gege-<br />
ben werden. Einmal entsteht dadurch eine<br />
enorme Flut von nicht mehr überschau baren<br />
unterschiedlichen Vorschriften und<br />
zum anderen wird hierdurch in nicht wen igen<br />
Fällen praktiziert, daß eine vom Bund<br />
herausgegebene Verwaltungsvorschrift<br />
letztlich an der Basis in einer ganz ande-<br />
ren Auslegungsart erscheint. Zu diesen<br />
Verwaltungsvorschriften kommt dann<br />
noch die Flut der Runderlasse von Bund ,<br />
Ländern und untergeordneten Dienststellen<br />
.<br />
Um mir nicht den Vorhalt einzuhandeln, daß die von einer Freistellung ausgenomdaß<br />
mein Referat nur Destruktives beinhaltet,<br />
will ich zum Sachstandsbericht und<br />
menen Berufsgruppen praxisfremd und<br />
für die Feuerwehren schädlich sind. Die Überprüfung der StAN<br />
Sonderprogramm zur Neuordnung des Feuerwehren halten eine rasche Überar- Das Sonderprogramm des Bundesmini-<br />
Erweiterten Katastrophenschutzes mich beitung des derzeitigen Berufskataloges sters des Innern spricht auch von der<br />
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