Magazin 197911
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Uberprüfung der StAN mit dem Ziel ihrer<br />
Ausdünnung unter Erhalt der Funktionsfähigkeit<br />
und SchlagkraH der Einheiten. Einer<br />
solchen Reduzierung der Fachdienste<br />
kann auf Grund eigener Erfahrungen nicht<br />
zugestimmt werden , insbesondere dann<br />
nicht, wenn unter Ausdünnung eine personelle<br />
Reduzierung des Helferbestandes<br />
in den Einheiten verstanden wird. Im<br />
übrigen wird die Zusammenlegung der<br />
Fachdienste "Versorgung , Fernmeldedienst<br />
und Führungsdienst" aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />
nicht begrüßt. Auch<br />
würde im Hinblick auf die Versorgung der<br />
einzelnen Hilfsorganisationen deren Eigenständigkeit<br />
beeinträchtigt und deren<br />
eigene Grundversorgung in Frage gesteilt.<br />
Stärke des Helferpotentials<br />
Das Sonderprogramm des Bundesministers<br />
des Innern für die Entwicklung des<br />
Erweiterten Katastrophenschutzes ist mir<br />
nach dem Stand vom 6. September 1978<br />
bekannt. Diese Fassung enthält eine Reihe<br />
von Formulierungen, deren Auslegung<br />
mir nicht geläufig ist. Zu einigen Punkten<br />
merke ich deshalb folgendes an: Aus dem<br />
vorgelegten Entwurf zum Programm für<br />
die Entwicklung des Erweiterten KatastrophenSChutzes<br />
in den Jahren 1979 bis<br />
1983 ist für mich noch keine Transparenz<br />
zu erkennen, wie das Bundesministerium<br />
des Innern in Wirklichkeit eine Verbesserung<br />
anstrebt und wie das Endziel aussehen<br />
sol l. Im Sonderprogramm stellt der<br />
Bundesminister des Innern fest, daß für<br />
den Erweiterten Katastrophenschutz die<br />
Mitarbeit freiwilliger Helfer unverziehtbar<br />
ist. Eine Herabsetzung dergegenwärtigen<br />
Stärkefestsetzung würde auf erhebliche<br />
politische Wiederstände und auf Unverständnis<br />
bei den Helfern und ihren Organisationen<br />
stoßen. Ob deshalb im Hinblick<br />
auf die freiwillige Mitarbeit einzelne gesetzliche<br />
Regelungen geändert oder ergänzt<br />
werden sollten, wird sich nach Abschluß<br />
der Beratungen über das Funf<br />
Jahres-Programm zeigen. Dies verstehe<br />
ich so, daß auch in Zukunft keiner der den<br />
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes<br />
zugeteilten Helfer gegen<br />
seinen Willen ausscheiden muß. Ich<br />
gehe davon aus, daß bei der künHigen<br />
Konzeption das Helferpotential nicht reduziert,<br />
sondern erhalten bleibt. Auch neue<br />
gesetzliche Regelungen dürfen hieran<br />
nichts verändern.<br />
Der Bundesminister des Innern geht in<br />
seinem Sonderprogramm davon aus, daß<br />
zunächst Probleme beraten werden, die<br />
voraussichtlich kurzfristig geklärt werden<br />
können . Ferner sollen auch die Ergebnisse<br />
der bisherigen Beratungen, Insbeson-<br />
64 ZS-MAGAZIN 11 79<br />
dere zu folgenden Punkten erörtert<br />
werden:<br />
Der Helferbestand soll unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Reaktivierung von<br />
ausscheidenden Helfern erhalten werden.<br />
Dabei ist sicherlich davon auszugehen,<br />
daß diese Anmerkung des Bundesministers<br />
des Innern zum Helferbestand so zu<br />
verstehen ist, daß die nach §8 Abs. 2 des<br />
Katastrophenschutzgesetzes freigestellten<br />
Helfer auch nach Ablauf der zehnjährigen<br />
Verpflichtungsfrist weiterhin von der<br />
Wehrpflicht freigestellt bleiben, sofern sie<br />
in ihren Basisorganisationen weiterhin aktiv<br />
und bei diesen bleiben wollen. Eine<br />
solche weitere Freistellung darf jedoch<br />
nicht zu Lasten der bestehenden Quoten<br />
für Freistellungen gehen. Es muß klargestellt<br />
werden, daß mit einer Reaktivierung<br />
nur das von mir eben genannte Prinzip<br />
des Weiterdienens nach zehn Jahren gemeint<br />
ist. Auch hoffe ich, daß der Bundesminister<br />
des Innern mit der Reaktivierung<br />
keine Ersatzlösung sucht für das zwar<br />
zwischenzeitlich von ihm nicht mehr geplante<br />
Zivilschutzkorps, aber auch nicht<br />
für die Bildung weiterer Regieeinheiten.<br />
Unklar ist mir die Formulierung im Sonderprogramm<br />
"Verzieht auf Ausdehnung des<br />
Kader-Mantel-Prinzips". Da es zur Zeit im<br />
Erweiterten Katastrophenschutz kein Kader-Mantel-Prinzip<br />
gibt, sollte der Bundesminister<br />
des Innern erläutern, was<br />
hierunter zu verstehen ist.<br />
Integration des THW<br />
Ich begrüße die Integration des Technischen<br />
Hilfswerkes in den Katastrophenschutz<br />
der Kreisstufe. Dabei gehe ich<br />
davon aus, daß die Mitwirkung des THW<br />
im Katastrophenschutz auf Kreisstufe im<br />
Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung<br />
durch den Hauptverwaltungsbeamten kostenlos<br />
erfolgt . Dabei wäre allerdings zu<br />
prüfen, ob und welche zusätzliche Kosten<br />
durch die Integration des THW in den<br />
Katastrophenschutz der Kreisstufe auf die<br />
Landkreise und Gemeinden zukommen .<br />
Ferner sollte geprüft werden , ob diese<br />
zusätzlichen Kosten zu Lasten der anderen<br />
im Katastrophenschutz mitwirkenden<br />
Organisationen und Einrichtungen gehen<br />
oder nicht.<br />
Zu klären wäre auch , was unter Begrenzung<br />
der Funktionen der Einheiten auf<br />
unverziehtbare Aufgaben unter entsprechender<br />
Anpassung ihrer inneren Organisation<br />
zu verstehen ist. Hierzu muß seitens<br />
des Bundesministers des Innern eine<br />
nähere Absichtserklärung erfolgen . Sofern<br />
das BMI hierunter eine bessere Abgrenzung<br />
zwischen den Einheiten beabsichtigt,<br />
ist dieses zu begrüßen.<br />
Der Deutsche Feuerwehrverband kann<br />
auch nicht zustimmen , daß man grundsätzlich<br />
für den LZR anstelle von TLF 8<br />
künftig nur noch LF 16-TS beschafH. Über<br />
diese und andere Fragen der Ausrüstung<br />
würde es dem BMI gut anstehen, wenn mit<br />
den Fachleuten von der Basis noch klärende<br />
Gespräche geführt würden.<br />
Dasselbe gilt auch für die Jahresbeiträge<br />
für die Feuerwehren . Diese sollten künHig<br />
nicht mehr nach § 15 BHO, sondern als<br />
Zuwendungen nach §44 BHO an die Feuerwehren<br />
gezahlt werden. Da der Bund in<br />
den nächsten Jahren verstärkt Ausstattungen<br />
für die ABC-Züge beschafH, werden<br />
sich die Feuerwehren verstärkt um<br />
die Aufstellung und die notwendige Ausbildung<br />
dieser ABC-Züge bemühen, damit<br />
die vom Bund zur Verfügung gestellten<br />
ABC-Züge personell ausgestattet werden<br />
können.<br />
Ich möchte es bel diesen wenigen Bemerkungen<br />
zu den technischen Details des<br />
Sonderprogramms bewenden lassen.<br />
Noch einmal darf ich mit allem Nachdruck<br />
darauf hinweisen, daß der Deutsche Feuerwehrverband<br />
Wert darauf legt, in die<br />
Gespräche zur Realisierung des Sachprogrammes<br />
voll eingeschaltet zu werden.<br />
Ich betone ganz eindeutig, daß sich die<br />
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren<br />
in der ZukunH nur dann zum Erweiterten<br />
Katastrophenschutz des Bundes bekennen<br />
werden, wenn mit ihnen über die<br />
technischen Details des Sachprogrammes<br />
gesprochen wird und ihre berechtigten<br />
Forderungen Berücksichtigung finden.<br />
Dabei verweise ich darauf, daß die<br />
Leistung des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />
nicht bei der Verwaltung, sondern<br />
ausschließlich bei den Helfern liegt,<br />
die deshalb ein begründetes Anrecht auf<br />
ihre Mitwirkung bei allen vorbereitenden<br />
Maßnahmen des Katastrophenschutzes<br />
besitzen_<br />
Notwendigkeiten<br />
der Gesamtverteidigung<br />
Ich habe zu Beginn meines Referates die<br />
Konzeptionslosigkeit des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />
der Bundesrepublik<br />
während der zurückliegenden 22 Jahre, in<br />
denen er gesetzlich geregelt ist, angesprochen.<br />
Zur derzeitigen Situation des Erweiterten<br />
Katastrophenschutzes muß ich feststellen,<br />
daß augenblicklich dabei nur von den<br />
Finanzmitteln und weniger von den Notwendigkeiten<br />
und den Perspektiven zum<br />
Katastrophenschutz gesprochen wird. Ich<br />
bedaure zutiefst, daß augenblicklich der<br />
Erweiterte Katastrophenschutz nur nach<br />
dem im Bundeshaushalt zur Verfügung<br />
stehenden Geld bemessen wird und nicht ./