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Magazin 197911

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.<br />

Uberprüfung der StAN mit dem Ziel ihrer<br />

Ausdünnung unter Erhalt der Funktionsfähigkeit<br />

und SchlagkraH der Einheiten. Einer<br />

solchen Reduzierung der Fachdienste<br />

kann auf Grund eigener Erfahrungen nicht<br />

zugestimmt werden , insbesondere dann<br />

nicht, wenn unter Ausdünnung eine personelle<br />

Reduzierung des Helferbestandes<br />

in den Einheiten verstanden wird. Im<br />

übrigen wird die Zusammenlegung der<br />

Fachdienste "Versorgung , Fernmeldedienst<br />

und Führungsdienst" aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />

nicht begrüßt. Auch<br />

würde im Hinblick auf die Versorgung der<br />

einzelnen Hilfsorganisationen deren Eigenständigkeit<br />

beeinträchtigt und deren<br />

eigene Grundversorgung in Frage gesteilt.<br />

Stärke des Helferpotentials<br />

Das Sonderprogramm des Bundesministers<br />

des Innern für die Entwicklung des<br />

Erweiterten Katastrophenschutzes ist mir<br />

nach dem Stand vom 6. September 1978<br />

bekannt. Diese Fassung enthält eine Reihe<br />

von Formulierungen, deren Auslegung<br />

mir nicht geläufig ist. Zu einigen Punkten<br />

merke ich deshalb folgendes an: Aus dem<br />

vorgelegten Entwurf zum Programm für<br />

die Entwicklung des Erweiterten KatastrophenSChutzes<br />

in den Jahren 1979 bis<br />

1983 ist für mich noch keine Transparenz<br />

zu erkennen, wie das Bundesministerium<br />

des Innern in Wirklichkeit eine Verbesserung<br />

anstrebt und wie das Endziel aussehen<br />

sol l. Im Sonderprogramm stellt der<br />

Bundesminister des Innern fest, daß für<br />

den Erweiterten Katastrophenschutz die<br />

Mitarbeit freiwilliger Helfer unverziehtbar<br />

ist. Eine Herabsetzung dergegenwärtigen<br />

Stärkefestsetzung würde auf erhebliche<br />

politische Wiederstände und auf Unverständnis<br />

bei den Helfern und ihren Organisationen<br />

stoßen. Ob deshalb im Hinblick<br />

auf die freiwillige Mitarbeit einzelne gesetzliche<br />

Regelungen geändert oder ergänzt<br />

werden sollten, wird sich nach Abschluß<br />

der Beratungen über das Funf­<br />

Jahres-Programm zeigen. Dies verstehe<br />

ich so, daß auch in Zukunft keiner der den<br />

Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes<br />

zugeteilten Helfer gegen<br />

seinen Willen ausscheiden muß. Ich<br />

gehe davon aus, daß bei der künHigen<br />

Konzeption das Helferpotential nicht reduziert,<br />

sondern erhalten bleibt. Auch neue<br />

gesetzliche Regelungen dürfen hieran<br />

nichts verändern.<br />

Der Bundesminister des Innern geht in<br />

seinem Sonderprogramm davon aus, daß<br />

zunächst Probleme beraten werden, die<br />

voraussichtlich kurzfristig geklärt werden<br />

können . Ferner sollen auch die Ergebnisse<br />

der bisherigen Beratungen, Insbeson-<br />

64 ZS-MAGAZIN 11 79<br />

dere zu folgenden Punkten erörtert<br />

werden:<br />

Der Helferbestand soll unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Reaktivierung von<br />

ausscheidenden Helfern erhalten werden.<br />

Dabei ist sicherlich davon auszugehen,<br />

daß diese Anmerkung des Bundesministers<br />

des Innern zum Helferbestand so zu<br />

verstehen ist, daß die nach §8 Abs. 2 des<br />

Katastrophenschutzgesetzes freigestellten<br />

Helfer auch nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Verpflichtungsfrist weiterhin von der<br />

Wehrpflicht freigestellt bleiben, sofern sie<br />

in ihren Basisorganisationen weiterhin aktiv<br />

und bei diesen bleiben wollen. Eine<br />

solche weitere Freistellung darf jedoch<br />

nicht zu Lasten der bestehenden Quoten<br />

für Freistellungen gehen. Es muß klargestellt<br />

werden, daß mit einer Reaktivierung<br />

nur das von mir eben genannte Prinzip<br />

des Weiterdienens nach zehn Jahren gemeint<br />

ist. Auch hoffe ich, daß der Bundesminister<br />

des Innern mit der Reaktivierung<br />

keine Ersatzlösung sucht für das zwar<br />

zwischenzeitlich von ihm nicht mehr geplante<br />

Zivilschutzkorps, aber auch nicht<br />

für die Bildung weiterer Regieeinheiten.<br />

Unklar ist mir die Formulierung im Sonderprogramm<br />

"Verzieht auf Ausdehnung des<br />

Kader-Mantel-Prinzips". Da es zur Zeit im<br />

Erweiterten Katastrophenschutz kein Kader-Mantel-Prinzip<br />

gibt, sollte der Bundesminister<br />

des Innern erläutern, was<br />

hierunter zu verstehen ist.<br />

Integration des THW<br />

Ich begrüße die Integration des Technischen<br />

Hilfswerkes in den Katastrophenschutz<br />

der Kreisstufe. Dabei gehe ich<br />

davon aus, daß die Mitwirkung des THW<br />

im Katastrophenschutz auf Kreisstufe im<br />

Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung<br />

durch den Hauptverwaltungsbeamten kostenlos<br />

erfolgt . Dabei wäre allerdings zu<br />

prüfen, ob und welche zusätzliche Kosten<br />

durch die Integration des THW in den<br />

Katastrophenschutz der Kreisstufe auf die<br />

Landkreise und Gemeinden zukommen .<br />

Ferner sollte geprüft werden , ob diese<br />

zusätzlichen Kosten zu Lasten der anderen<br />

im Katastrophenschutz mitwirkenden<br />

Organisationen und Einrichtungen gehen<br />

oder nicht.<br />

Zu klären wäre auch , was unter Begrenzung<br />

der Funktionen der Einheiten auf<br />

unverziehtbare Aufgaben unter entsprechender<br />

Anpassung ihrer inneren Organisation<br />

zu verstehen ist. Hierzu muß seitens<br />

des Bundesministers des Innern eine<br />

nähere Absichtserklärung erfolgen . Sofern<br />

das BMI hierunter eine bessere Abgrenzung<br />

zwischen den Einheiten beabsichtigt,<br />

ist dieses zu begrüßen.<br />

Der Deutsche Feuerwehrverband kann<br />

auch nicht zustimmen , daß man grundsätzlich<br />

für den LZR anstelle von TLF 8<br />

künftig nur noch LF 16-TS beschafH. Über<br />

diese und andere Fragen der Ausrüstung<br />

würde es dem BMI gut anstehen, wenn mit<br />

den Fachleuten von der Basis noch klärende<br />

Gespräche geführt würden.<br />

Dasselbe gilt auch für die Jahresbeiträge<br />

für die Feuerwehren . Diese sollten künHig<br />

nicht mehr nach § 15 BHO, sondern als<br />

Zuwendungen nach §44 BHO an die Feuerwehren<br />

gezahlt werden. Da der Bund in<br />

den nächsten Jahren verstärkt Ausstattungen<br />

für die ABC-Züge beschafH, werden<br />

sich die Feuerwehren verstärkt um<br />

die Aufstellung und die notwendige Ausbildung<br />

dieser ABC-Züge bemühen, damit<br />

die vom Bund zur Verfügung gestellten<br />

ABC-Züge personell ausgestattet werden<br />

können.<br />

Ich möchte es bel diesen wenigen Bemerkungen<br />

zu den technischen Details des<br />

Sonderprogramms bewenden lassen.<br />

Noch einmal darf ich mit allem Nachdruck<br />

darauf hinweisen, daß der Deutsche Feuerwehrverband<br />

Wert darauf legt, in die<br />

Gespräche zur Realisierung des Sachprogrammes<br />

voll eingeschaltet zu werden.<br />

Ich betone ganz eindeutig, daß sich die<br />

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren<br />

in der ZukunH nur dann zum Erweiterten<br />

Katastrophenschutz des Bundes bekennen<br />

werden, wenn mit ihnen über die<br />

technischen Details des Sachprogrammes<br />

gesprochen wird und ihre berechtigten<br />

Forderungen Berücksichtigung finden.<br />

Dabei verweise ich darauf, daß die<br />

Leistung des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />

nicht bei der Verwaltung, sondern<br />

ausschließlich bei den Helfern liegt,<br />

die deshalb ein begründetes Anrecht auf<br />

ihre Mitwirkung bei allen vorbereitenden<br />

Maßnahmen des Katastrophenschutzes<br />

besitzen_<br />

Notwendigkeiten<br />

der Gesamtverteidigung<br />

Ich habe zu Beginn meines Referates die<br />

Konzeptionslosigkeit des Erweiterten Katastrophenschutzes<br />

der Bundesrepublik<br />

während der zurückliegenden 22 Jahre, in<br />

denen er gesetzlich geregelt ist, angesprochen.<br />

Zur derzeitigen Situation des Erweiterten<br />

Katastrophenschutzes muß ich feststellen,<br />

daß augenblicklich dabei nur von den<br />

Finanzmitteln und weniger von den Notwendigkeiten<br />

und den Perspektiven zum<br />

Katastrophenschutz gesprochen wird. Ich<br />

bedaure zutiefst, daß augenblicklich der<br />

Erweiterte Katastrophenschutz nur nach<br />

dem im Bundeshaushalt zur Verfügung<br />

stehenden Geld bemessen wird und nicht ./

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