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Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

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Schleswig-<br />

Holstein<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

reich, favorisieren. Beide Modelle würden<br />

jetzt diskutierte Fragen zu Weiterbildungsregelungen<br />

auf sehr unterschiedliche Art<br />

in einem ganz anderen Licht erscheinen<br />

lassen. In dem einen Modell würden sich<br />

Weiterbildungsregelungen in Richtung<br />

Psychotherapie mit Erwachsenen bzw.<br />

Kindern und Jugendlichen aufdrängen, im<br />

anderen Fall eher Weiterbildungen in Vertiefungsverfahren.<br />

Jetzt angedachte Weiterbildungsregelungen<br />

passten nicht mehr<br />

sinnvoll in eine solche Struktur. Wie immer<br />

232<br />

werde es dann aber schwierig sein, einmal<br />

geschaffene Weiterbildungsregelungen/<br />

-strukturen dann wieder abzuschaffen. Mit<br />

dieser Argumentation begründete Herr<br />

Deutschmann einen von einer Gruppe<br />

von Delegierten eingebrachten Antrag,<br />

wonach der DPT beschließen möge, angesichts<br />

der Unklarheiten über die zukünftige<br />

Ausgestaltung der Berufsausbildung<br />

auf Fortschreibungen bzw. Ergänzungen<br />

der Musterweiterbildungsordnung zu verzichten,<br />

bis Klarheit über die Inhalte der<br />

Bericht aus der Kammerversammlung vom 25. März <strong>2011</strong><br />

Erläuterung des Jahresabschlusses,<br />

des Berichtes des<br />

Rechnungsprüfungsausschusses<br />

und Entlastung des Vorstandes<br />

Herr Deutschmann erläuterte zunächst<br />

kurz den endgültigen Jahresabschluss<br />

2010, der allen Delegierten mit der Einladung<br />

rechtzeitig schriftlich zugestellt worden<br />

war. Trotz Reduktion der vollen Beiträge<br />

um € 20,00 in 2010 konnte nach Abzug<br />

von Forderungen, Verbindlichkeiten sowie<br />

Abschreibungen ein Jahresüberschuss von<br />

€ 54.198 ausgewiesen werden. Die Rücklagen<br />

erhöhten sich somit zum Jahresende<br />

2010 auf € 453.319.<br />

Herr Deutschmann stimmte dem Rechnungsprüfungsausschuss<br />

zu, dass eine weitere<br />

Erhöhung der Rücklagen nicht mehr<br />

notwendig oder sinnvoll sei. Dies sei aber<br />

Aufruf zur Kammerwahl<br />

<strong>2011</strong><br />

Wahl zur 3. Kammer-<br />

versammlung:<br />

per Briefwahl in der Zeit<br />

vom 16.06. – 11.07.<strong>2011</strong><br />

Weitere Infos unter: www.pksh.de/index.php/kammerwahl<br />

NEU:<br />

Die Kandidatinnen und Kandidaten<br />

stellen sich auf der Homepage der<br />

PKSH vor:<br />

www.pksh.de/index.php/kammerwahl/<br />

wahlbewerberinnen<br />

Die Mitglieder der Kammerversammlung<br />

auch in der Haushaltsplanung <strong>2011</strong> mit einer<br />

Beitragsreduktion um € 30,00 bereits<br />

berücksichtigt worden. Er prognostiziere für<br />

<strong>2011</strong> daher höchstens noch eine minimale<br />

Veränderung der Rücklagenhöhe. Auf entsprechende<br />

Anmerkungen im Prüfbericht<br />

bzw. kritische Nachfragen stellte er klar,<br />

dass durch regelmäßige Investitionen die<br />

technische und sonstige Geschäftsstellenausstattung<br />

(in 2010: neuer Server, neuer<br />

PC, Software-Updates…) natürlich fortlaufend<br />

auf einem angemessenen aktuellen<br />

Stand gehalten werde. Auch die Bezahlung<br />

der Geschäftsstellenmitarbeiter halte er<br />

für absolut fair und angemessen. Der Vorstand<br />

orientiere sich hier seit Beginn seiner<br />

Amtszeit regelmäßig und für die Mitarbeiter<br />

transparent an entsprechenden Tarifen im<br />

öffentlichen Dienst. Ideen einer Gehaltser-<br />

Novellierung des PsychThG bestehe. Die<br />

Landespsychotherapeutenkammern sollten<br />

gleichzeitig aufgefordert werden, bis zu<br />

einer entsprechenden Klärung zur Reform<br />

des PsychThG keine weiteren Weiterbildungsregelungen<br />

mehr in Kraft zu setzen.<br />

Dieser Antrag wurde mit einer knappen<br />

Mehrheit von 51 zu 50 Stimmen angenommen.<br />

Detlef Deutschmann<br />

Vorstandsmitglied<br />

höhung oder Sonderzahlungen angesichts<br />

des aktuellen Jahresüberschusses erteilte<br />

er eine klare Absage. Der Vorstand verstehe<br />

die Rücklagen nicht als persönliche Verfügungsmasse<br />

für Wohltaten irgendeiner Art,<br />

sondern betrachte sie nach wie vor als Beiträge<br />

der Mitglieder, zu deren gewissenhafter<br />

und wirtschaftlicher Verwendung er sich<br />

verpflichtet fühle.<br />

Der Vorstand wurde abschließend einstimmig<br />

von der Kammerversammlung entlastet.<br />

Änderungen der Fortbildungsordnung<br />

Für die zum 01.07.2004 in Kraft getretene<br />

Fortbildungsordnung der PKSH bestand<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong>

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