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Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

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<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong><br />

Mitteilungen der<br />

Psychotherapeutenkammer<br />

Bremen<br />

PKHB: Geplantes Versorgungsgesetz muss die Belange psychisch<br />

kranker Menschen berücksichtigen<br />

In einem Positionspapier hat die Bremer<br />

Psychotherapeutenkammer im März ihre<br />

Haltung zum geplanten Versorgungsgesetz<br />

zum Ausdruck gebracht. Dieses konkretisierte<br />

ein schon Anfang Januar verfasstes<br />

Standpunktpapier. Diese Auffassungen,<br />

die zwischen Landespsychotherapeutenkammern<br />

und Bundespsychotherapeutenkammer<br />

konsentiert sind, wurden bei<br />

einem gemeinsamen Termin dem Bremer<br />

Gesundheitsressort (Senatorin für Arbeit,<br />

Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales),<br />

vertreten durch Staatsrat Dr. Hermann<br />

Schulte-Sasse, Abteilungsleiter Dr. Mathias<br />

Gruhl und Referatsleiter Jürgen Nuschke<br />

dargelegt. Von Seiten der PKHB nahmen<br />

Kammerpräsident Karl Heinz Schrömgens<br />

und die Vorstandsmitglieder Axel Janzen<br />

und Christoph Krause teil.<br />

Ausführlich wurde die Lage psychisch<br />

kranker Menschen im Land Bremen erörtert<br />

und gegenwärtig sich in der Diskussion<br />

befindliche Reformvorhaben zur Bedarfsplanung<br />

diskutiert. Die Vorstellungen<br />

der PKHB, die in einem Standpunktpapier<br />

dem Gesundheitsressort zuvor zugesandt<br />

worden waren, stießen auf offene Ohren.<br />

Dr. Schulte-Sasse betonte, dass das Land<br />

dafür eintrete, Morbidität und Demografie<br />

bei der Neufassung der Bedarfsplanung<br />

zu berücksichtigen. Im Gespräch bestand<br />

Übereinstimmung darin, dass eine Mitwirkung<br />

des Landes bei der Bedarfsplanung<br />

zu mehr Rationalität in der Versorgung<br />

beitragen könne. Von Seiten der PKHB<br />

wurde betont, dass eine Einbeziehung der<br />

Psychotherapeutenkammern unverzichtbar<br />

sei, falls Fragen der Versorgung psychisch<br />

kranker Menschen berührt werden.<br />

Ebenfalls bestand Übereinstimmung darin,<br />

dass eine kleinräumigere Versorgungs-<br />

steuerung im Interesse der besseren<br />

Versorgung psychisch kranker Menschen<br />

liege. Auch in der Schaffung verbesserter<br />

Möglichkeiten, Versorgungssitze flexibler<br />

auszuschreiben, bestand kein Dissens.<br />

Die PKHB äußerte die Befürchtung, dass<br />

die Absicht, den Aufkauf und die Stilllegung<br />

psychotherapeutischer Sitze durch<br />

die Kassenärztlichen Vereinigungen zu erleichtern,<br />

indem die gegenwärtige Altersgrenze<br />

von 62 Jahren aufgehoben wird, zu<br />

einem Verlust von psychotherapeutischer<br />

Versorgung führen könne. Diese Sorge<br />

wurde verstanden und alle waren sich einig,<br />

dass es nicht eine einfache Fortschreibung<br />

der gegenwärtigen Verhältniszahlen<br />

geben dürfe.<br />

In den im April veröffentlichten Eckpunkten<br />

zum Versorgungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums<br />

spiegelten sich<br />

wichtige Kritiken an der bisherigen Bedarfsplanung,<br />

insbesondere was die Versorgung<br />

psychisch kranker Menschen betrifft, nur<br />

ungenügend oder gar nicht wieder. So<br />

wird darin die Möglichkeit eröffnet, dass<br />

die KVen Praxissitze auch bei Praxisabgebern<br />

aufkaufen und stilllegen können, die<br />

jünger als 62 Jahre sind. Ebenso sollen die<br />

KVen ein Vorkaufsrecht bei der Abgabe von<br />

Praxissitzen erhalten. Für das Land Bremen<br />

droht damit ein Abbau von 103 psychotherapeutischen<br />

Sitzen in der Stadt Bremen<br />

und von 10 Sitzen in Bremerhaven. Angesichts<br />

von durchschnittlichen Wartezeiten<br />

von 15 Wochen auf einen Behandlungsplatz<br />

hätte dies dramatische Einschränkungen<br />

in der Versorgung von psychisch<br />

kranken Menschen zur Folge.<br />

Nachdem im März bei einem gemeinsamen<br />

Treffen der Kammer mit den in Bre-<br />

men tätigen psychotherapeutischen Berufs-<br />

und Fachverbänden diese Positionen<br />

abgestimmt wurde, suchte die PKHB das<br />

Gespräch mit den gesundheitspolitischen<br />

Sprechern der Fraktionen in der Bremer<br />

Bürgerschaft. Ziel dieser Gespräche war es,<br />

auf die obige besondere Betroffenheit des<br />

Landes Bremen durch Auswirkungen des<br />

Gesetzes aufmerksam zu machen und um<br />

Unterstützung dafür zu werben, dass die<br />

Versorgung psychisch kranker Menschen<br />

durch dieses Gesetz nicht verschlechtert<br />

wird, sondern verbessert werden kann. Ende<br />

April, Anfang Mai führte die PKHB unter<br />

Beteiligung von Verbandsvertretern Gespräche<br />

mit Frau Dr. Rita Mohr-Lüllmann<br />

(CDU), Doris Hoch (Bündnis 90/Die Grünen),<br />

Dr. Oliver Möllenstedt (FDP), Peter<br />

Erlanson (Die Linke) und Winfried Brumma<br />

(SPD).<br />

Im Mittelpunkt der Gespräche stand<br />

das 9-Punkte-Papier der PKHB. Alle Gesprächspartner<br />

zeigten sich gut vorbereitet<br />

und hatten das Forderungspapier<br />

der Kammer intensiv gelesen. In den<br />

Gesprächen legte Karl Heinz Schrömgens<br />

anhand konkreter Zahlen dar, dass eine<br />

deutliche Verbesserung in der Versorgung<br />

erreicht werden könnte, wenn die gegenwärtige<br />

Ist-Situation zur Soll-Situation einer<br />

neuen Bedarfsplanung gemacht würde.<br />

Für das Land würde dies unter dem<br />

Strich sogar zu einem leichten Zuwachs<br />

an Sitzen führen.<br />

Die Gesprächspartner zeigten sich sehr<br />

aufgeschlossen für die Argumente der<br />

Psychotherapeuten. Alle sahen den Reformbedarf<br />

der Bedarfsplanung und die<br />

Notwendigkeit der besonderen Berücksichtigung<br />

psychisch kranker Menschen.<br />

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Bremen

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