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Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

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Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

Berufsgruppen systematisch und gravierend<br />

benachteiligt wurden, sodass das<br />

Bundessozialgericht in beispielloser Weise<br />

mehrfach korrigierend eingreifen musste.<br />

Der DPT forderte daher, für den Bereich<br />

der psychotherapeutischen Leistungen die<br />

Honorarverteilungsautonomie der KVen<br />

durch bundeseinheitliche Vorgaben sowohl<br />

für die genehmigungspflichtigen als<br />

auch für die nicht-genehmigungspflichtigen<br />

Leistungen einzuschränken. Außerdem<br />

– so der DPT – ist zu gewährleisten,<br />

dass die antrags- und genehmigungspflichtigen<br />

Leistungen auch weiterhin außerhalb<br />

der Regelleistungsvolumen vergütet werden.<br />

Überfällig ist, dass Psychotherapeuten<br />

und ausschließlich psychotherapeutisch<br />

tätige Ärzte die gleiche Möglichkeit<br />

wie andere Arztgruppen bekommen, den<br />

dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

zugrundeliegenden kalkulatorischen Arztlohn<br />

zu erreichen und an der zukünftigen<br />

Honorarentwicklung teilzuhaben.<br />

Dr. Bruno Waldvogel<br />

Kurs halten bei der Reform des<br />

Psychotherapeutengesetzes<br />

Der DPT suchte nach kurzfristig umsetzbaren<br />

Lösungen für die wachsende Gefährdung<br />

einer angemessenen Qualifikation der<br />

Psychotherapeuten in Deutschland. Man<br />

war sich einig, dass der Bachelorabschluss<br />

für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

nicht ausreicht,<br />

um die bisher hohe Qualität der Versorgung<br />

psychisch kranker Kinder und Jugendlicher<br />

176<br />

auch weiterhin zu sichern. Diskutiert wurde<br />

daher noch einmal die Option, den Masterabschluss<br />

im Psychotherapeutengesetz<br />

festzuschreiben und auf weitergehende<br />

Veränderungen in einem ersten Schritt zu<br />

verzichten. In der Diskussion stellte sich<br />

aber erneut heraus, dass dies kein zukunftsträchtiger<br />

Weg ist, denn die isolierte Festschreibung<br />

eines Masterabschlusses schafft<br />

keine ausreichende Klarheit. Die Zugangsqualifikation<br />

zur Psychotherapeutenausbildung<br />

ist damit angesichts der erwartbaren,<br />

zunehmenden Vielfalt unterschiedlicher<br />

Studiengänge in den Bereichen Psychologie<br />

und Pädagogik noch nicht angemessen<br />

präzisiert. Dies erfordert vielmehr die Anpassung<br />

der Approbationsordnung und damit<br />

auf jeden Fall ein komplexes Gesetzgebungsverfahren.<br />

Außerdem blieb der DPT<br />

bei der Überzeugung, dass eine Reform<br />

des Psychotherapeutengesetzes unbedingt<br />

eine Verbesserung der Situation der Ausbildungsteilnehmer<br />

bringen muss. Während<br />

der mindestens einjährigen Ausbildung in<br />

psychiatrischen Einrichtungen erhält die<br />

Hälfte der Ausbildungsteilnehmer keine<br />

oder nur eine geringfügige Vergütung. Zum<br />

Schluss der Debatte zeigte sich, dass der<br />

DPT Kurs halten will und die differenzierten<br />

und detailliert ausgearbeiteten Positionen<br />

der Psychotherapeutenschaft weiterverfolgt.<br />

Ziel blieb es, noch in dieser Legislaturperiode<br />

einen entsprechenden Gesetzesentwurf<br />

auf den Weg zu bringen.<br />

Weiterbildung für Systemische<br />

Therapie erstellen<br />

Zentrales Thema des ersten Tages des<br />

18. DPT war der Bericht der Kommission<br />

„Zusatzqualifizierung“. Um dem 18. DPT<br />

eine ausführliche Diskussion des Berichtes<br />

der Kommission „Zusatzqualifizierung“ zu<br />

ermöglichen, war zuvor der DPT um den<br />

Freitagnachmittag erweitert worden. Die<br />

zentralen Ergebnisse der mehrjährigen<br />

Arbeit der Kommission „Zusatzqualifizierung“<br />

wurden von ihrem Sprecher, Dr.<br />

Bruno Waldvogel, vorgestellt. Eingangs erläuterte<br />

Dr. Waldvogel die grundsätzlichen<br />

Argumente pro und contra eine Weiterbildungsordnung<br />

für Psychologische Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />

ehe er diese für<br />

die verschiedenen für eine Weiterbildungsregelung<br />

diskutierten Bereiche gesondert<br />

beleuchtete. Hierbei unterschied die<br />

Kommission zwischen möglichen Weiterbildungsregelungen<br />

in den folgenden Bereichen:<br />

��Qualifikation in einem weiteren Psychotherapieverfahren<br />

(vom Wissenschaftlichen<br />

Beirat Psychotherapie anerkannte<br />

Psychotherapieverfahren sowie weitere<br />

Psychotherapieverfahren),<br />

��sozialrechtlich geregelte Anwendungsformen<br />

(Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />

und Gruppenpsychotherapie),<br />

��wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethoden<br />

(IPT, EMDR und<br />

Hypnotherapie),<br />

��weitere Bereiche (insbesondere klinische<br />

Anwendungsfelder wie Psychodiabetologie,<br />

Psychoonkologie, Spezielle<br />

Schmerzpsychotherapie etc.).<br />

Nach einer zweieinhalbstündigen intensiven<br />

und kontrovers geführten Diskussion<br />

wurde von den Delegierten ein Antrag mit<br />

der allgemeinen Forderung, angesichts der<br />

Unklarheiten über die zukünftige Ausgestaltung<br />

der Berufsausbildung im Zusammenhang<br />

mit der geforderten Novellierung des<br />

Psychotherapeutengesetzes zunächst auf<br />

eine Ergänzung der Musterweiterbildungsordnung<br />

zu verzichten, mit einer Stimme<br />

Mehrheit angenommen. Zuvor hatte der<br />

DPT beschlossen, die Thematik der Ergänzung<br />

der Musterweiterbildungsordnung<br />

um den Bereich der Systemischen Therapie<br />

als eigenen Tagesordnungspunkt am<br />

Folgetag zu beraten. Dabei wurde erneut<br />

die besondere Situation der Systemischen<br />

Therapie dargelegt: Die Durchführung einer<br />

vertieften Ausbildung ist aufgrund der<br />

noch fehlenden sozialrechtlichen Anerkennung<br />

stark erschwert und bislang hat<br />

erst ein Ausbildungsinstitut die staatliche<br />

Anerkennung erhalten. Darüber hinaus<br />

existieren im Gegensatz zu den Richtlinienverfahren<br />

keine sozialrechtlichen Regelungen<br />

für den Erwerb einer Fachkunde in<br />

Systemischer Therapie. Vor diesem Hintergrund<br />

wurde die Kommission „Zusatzqualifizierung“<br />

mit einer Mehrheit von 70 zu 25<br />

Stimmen beauftragt, bis zum 19. DPT im<br />

November dieses Jahres einen Regelungsentwurf<br />

für die Weiterbildung in Systemischer<br />

Therapie zu erstellen.<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong>

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