Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH
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Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
Berufsgruppen systematisch und gravierend<br />
benachteiligt wurden, sodass das<br />
Bundessozialgericht in beispielloser Weise<br />
mehrfach korrigierend eingreifen musste.<br />
Der DPT forderte daher, für den Bereich<br />
der psychotherapeutischen Leistungen die<br />
Honorarverteilungsautonomie der KVen<br />
durch bundeseinheitliche Vorgaben sowohl<br />
für die genehmigungspflichtigen als<br />
auch für die nicht-genehmigungspflichtigen<br />
Leistungen einzuschränken. Außerdem<br />
– so der DPT – ist zu gewährleisten,<br />
dass die antrags- und genehmigungspflichtigen<br />
Leistungen auch weiterhin außerhalb<br />
der Regelleistungsvolumen vergütet werden.<br />
Überfällig ist, dass Psychotherapeuten<br />
und ausschließlich psychotherapeutisch<br />
tätige Ärzte die gleiche Möglichkeit<br />
wie andere Arztgruppen bekommen, den<br />
dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />
zugrundeliegenden kalkulatorischen Arztlohn<br />
zu erreichen und an der zukünftigen<br />
Honorarentwicklung teilzuhaben.<br />
Dr. Bruno Waldvogel<br />
Kurs halten bei der Reform des<br />
Psychotherapeutengesetzes<br />
Der DPT suchte nach kurzfristig umsetzbaren<br />
Lösungen für die wachsende Gefährdung<br />
einer angemessenen Qualifikation der<br />
Psychotherapeuten in Deutschland. Man<br />
war sich einig, dass der Bachelorabschluss<br />
für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
nicht ausreicht,<br />
um die bisher hohe Qualität der Versorgung<br />
psychisch kranker Kinder und Jugendlicher<br />
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auch weiterhin zu sichern. Diskutiert wurde<br />
daher noch einmal die Option, den Masterabschluss<br />
im Psychotherapeutengesetz<br />
festzuschreiben und auf weitergehende<br />
Veränderungen in einem ersten Schritt zu<br />
verzichten. In der Diskussion stellte sich<br />
aber erneut heraus, dass dies kein zukunftsträchtiger<br />
Weg ist, denn die isolierte Festschreibung<br />
eines Masterabschlusses schafft<br />
keine ausreichende Klarheit. Die Zugangsqualifikation<br />
zur Psychotherapeutenausbildung<br />
ist damit angesichts der erwartbaren,<br />
zunehmenden Vielfalt unterschiedlicher<br />
Studiengänge in den Bereichen Psychologie<br />
und Pädagogik noch nicht angemessen<br />
präzisiert. Dies erfordert vielmehr die Anpassung<br />
der Approbationsordnung und damit<br />
auf jeden Fall ein komplexes Gesetzgebungsverfahren.<br />
Außerdem blieb der DPT<br />
bei der Überzeugung, dass eine Reform<br />
des Psychotherapeutengesetzes unbedingt<br />
eine Verbesserung der Situation der Ausbildungsteilnehmer<br />
bringen muss. Während<br />
der mindestens einjährigen Ausbildung in<br />
psychiatrischen Einrichtungen erhält die<br />
Hälfte der Ausbildungsteilnehmer keine<br />
oder nur eine geringfügige Vergütung. Zum<br />
Schluss der Debatte zeigte sich, dass der<br />
DPT Kurs halten will und die differenzierten<br />
und detailliert ausgearbeiteten Positionen<br />
der Psychotherapeutenschaft weiterverfolgt.<br />
Ziel blieb es, noch in dieser Legislaturperiode<br />
einen entsprechenden Gesetzesentwurf<br />
auf den Weg zu bringen.<br />
Weiterbildung für Systemische<br />
Therapie erstellen<br />
Zentrales Thema des ersten Tages des<br />
18. DPT war der Bericht der Kommission<br />
„Zusatzqualifizierung“. Um dem 18. DPT<br />
eine ausführliche Diskussion des Berichtes<br />
der Kommission „Zusatzqualifizierung“ zu<br />
ermöglichen, war zuvor der DPT um den<br />
Freitagnachmittag erweitert worden. Die<br />
zentralen Ergebnisse der mehrjährigen<br />
Arbeit der Kommission „Zusatzqualifizierung“<br />
wurden von ihrem Sprecher, Dr.<br />
Bruno Waldvogel, vorgestellt. Eingangs erläuterte<br />
Dr. Waldvogel die grundsätzlichen<br />
Argumente pro und contra eine Weiterbildungsordnung<br />
für Psychologische Psychotherapeuten<br />
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,<br />
ehe er diese für<br />
die verschiedenen für eine Weiterbildungsregelung<br />
diskutierten Bereiche gesondert<br />
beleuchtete. Hierbei unterschied die<br />
Kommission zwischen möglichen Weiterbildungsregelungen<br />
in den folgenden Bereichen:<br />
��Qualifikation in einem weiteren Psychotherapieverfahren<br />
(vom Wissenschaftlichen<br />
Beirat Psychotherapie anerkannte<br />
Psychotherapieverfahren sowie weitere<br />
Psychotherapieverfahren),<br />
��sozialrechtlich geregelte Anwendungsformen<br />
(Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
und Gruppenpsychotherapie),<br />
��wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethoden<br />
(IPT, EMDR und<br />
Hypnotherapie),<br />
��weitere Bereiche (insbesondere klinische<br />
Anwendungsfelder wie Psychodiabetologie,<br />
Psychoonkologie, Spezielle<br />
Schmerzpsychotherapie etc.).<br />
Nach einer zweieinhalbstündigen intensiven<br />
und kontrovers geführten Diskussion<br />
wurde von den Delegierten ein Antrag mit<br />
der allgemeinen Forderung, angesichts der<br />
Unklarheiten über die zukünftige Ausgestaltung<br />
der Berufsausbildung im Zusammenhang<br />
mit der geforderten Novellierung des<br />
Psychotherapeutengesetzes zunächst auf<br />
eine Ergänzung der Musterweiterbildungsordnung<br />
zu verzichten, mit einer Stimme<br />
Mehrheit angenommen. Zuvor hatte der<br />
DPT beschlossen, die Thematik der Ergänzung<br />
der Musterweiterbildungsordnung<br />
um den Bereich der Systemischen Therapie<br />
als eigenen Tagesordnungspunkt am<br />
Folgetag zu beraten. Dabei wurde erneut<br />
die besondere Situation der Systemischen<br />
Therapie dargelegt: Die Durchführung einer<br />
vertieften Ausbildung ist aufgrund der<br />
noch fehlenden sozialrechtlichen Anerkennung<br />
stark erschwert und bislang hat<br />
erst ein Ausbildungsinstitut die staatliche<br />
Anerkennung erhalten. Darüber hinaus<br />
existieren im Gegensatz zu den Richtlinienverfahren<br />
keine sozialrechtlichen Regelungen<br />
für den Erwerb einer Fachkunde in<br />
Systemischer Therapie. Vor diesem Hintergrund<br />
wurde die Kommission „Zusatzqualifizierung“<br />
mit einer Mehrheit von 70 zu 25<br />
Stimmen beauftragt, bis zum 19. DPT im<br />
November dieses Jahres einen Regelungsentwurf<br />
für die Weiterbildung in Systemischer<br />
Therapie zu erstellen.<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong>