27.02.2013 Aufrufe

Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

um, den Hochschulen, den PiA und nicht<br />

zuletzt den Ausbildungsstätten.<br />

Fortbildungsordnung<br />

Die Kammerversammlung beschloss eine<br />

Ergänzung der Fortbildungsordnung, die<br />

mit dieser Veröffentlichung in diesem <strong>Psychotherapeutenjournal</strong><br />

in Kraft tritt: Danach<br />

können PsychotherapeutInnen während<br />

eines Übergangszeitraums von 10 Jahren<br />

nach Empfehlung eines wissenschaftlichen<br />

Verfahrens zur Psychotherapeutenausbildung<br />

durch den Wissenschaftlichen Beirat<br />

Psychotherapie als Supervisorinnen und<br />

Supervisoren tätig sein, die nach ihrer Approbation<br />

mindestens 5 Jahre psychotherapeutisch<br />

berufstätig waren und mindestens<br />

600 Behandlungsstunden in mindestens<br />

6 Fällen in diesem Verfahren erbracht haben.<br />

Für die Gesprächspsychotherapie und<br />

die systemische Therapie gilt der genannte<br />

Übergangszeitraum ab dem Zeitpunkt des<br />

Inkrafttretens dieser Änderung.<br />

Befugnisbeschränkungen<br />

Der Ausschuss „Psychotherapie in der<br />

ambulanten Versorgung“ der Psychotherapeutenkammer<br />

NRW erarbeitete ein Positionspapier<br />

zum Versorgungsauftrag und<br />

zu den Befugnissen von Psychotherapeuten.<br />

Olaf Wollenberg fasste die Ergebnisse<br />

der Ausschussdiskussion in drei Punkten<br />

zusammen:<br />

1. Die Befugnisse von Psychotherapeuten<br />

(PP und KJP) werden derzeit durch gesetzliche<br />

Regelungen (z. B. PsychThG<br />

und SGB V) eingeschränkt. Diese Einschränkungen<br />

verhindern, dass Psychotherapeuten<br />

im vollen Umfang ihrer<br />

Qualifikation tätig sein können. Dies<br />

führt zu Defiziten in der Versorgung von<br />

Patienten und erschwert die Kooperation<br />

mit anderen Behandlern.<br />

2. Die Einschränkungen der Befugnisse<br />

von Psychotherapeuten sollen durch<br />

Änderungen der entsprechenden gesetzlichen<br />

Grundlagen aufgehoben<br />

werden. Zugleich soll sichergestellt sein,<br />

dass Psychotherapeuten im Einzelfall<br />

(z. B. zum Schutz der therapeutischen<br />

Beziehung oder aufgrund besonderer<br />

Erfordernisse des therapeutischen Arbeitssettings)<br />

von den Befugnissen keinen<br />

Gebrauch machen müssen.<br />

214<br />

3. Die Aufhebung der bestehenden Befugnisbeschränkungen<br />

für Psychotherapeuten<br />

soll dem Ziel dienen, die psychotherapeutische<br />

Versorgung von Patienten<br />

und die Kooperation mit anderen Behandlern<br />

zu verbessern. Dabei sollen<br />

die Eigenheiten psychotherapeutischer<br />

Tätigkeit in angemessener Weise berücksichtigt<br />

werden, um die spezifische<br />

Identität der psychotherapeutischen Profession<br />

in ihrer Vielfalt zu wahren.<br />

Olaf Wollenberg, Vorsitzender des Ausschusses<br />

„Psychotherapie in der ambulanten Versorgung“<br />

Weiterbildung<br />

Sabine Unverhau berichtete zum Stand der<br />

Diskussion bezüglich der Weiterbildung in<br />

Verfahren. Sie erläuterte, dass es zwar einen<br />

grundsätzlichen Konsens über die möglichen<br />

Eckpunkte einer Weiterbildung gäbe, aber<br />

weiterhin erhebliche Divergenzen darüber<br />

bestehen würden, ob eine Weiterbildungsordnung<br />

überhaupt benötigt werde. Anni<br />

Michelmann erklärte, dass es einen großen<br />

Bedarf an Systemischer Therapie in der stationären<br />

Jugendhilfe gebe. Die Profession müsse<br />

selbst definieren, was ein Psychotherapeut<br />

können muss, um Systemische Therapie<br />

anbieten zu können. Die Landespsychotherapeutenkammern<br />

Hessen und Rheinland-<br />

Pfalz hätten bereits Weiterbildungsordnungen<br />

für die Systemische Therapie beschlossen,<br />

um die Qualität in der Versorgung zu sichern.<br />

Daran könne sich die Psychotherapeutenkammer<br />

NRW orientieren.<br />

Selektivverträge<br />

Uschi Gersch regte eine Diskussion über<br />

Selektivverträge am Beispiel des ADHS-Vertrages<br />

in Nordrhein-Westfalen an. Es gelte<br />

Kriterien zu entwickeln, wann sich Psychotherapeuten<br />

an solchen Verträgen beteiligen<br />

und wann nicht. In Nordrhein wurde<br />

ein ADHS-Versorgungsvertrag zwischen der<br />

AOK Rheinland/Hamburg und Berufsverbänden<br />

abgeschlossen, der unter anderem<br />

psychosoziale Interventionen zusätzlich honoriert,<br />

einen strengeren, leitliniengerechten<br />

Einsatz von Medikamenten vorschreibt<br />

und eine bessere Kooperation von Ärzten<br />

und Psychotherapeuten anstrebt.<br />

Neuer Geschäftsführer<br />

Dr. Markus Wirtz, Geschäftsführer der Psychotherapeutenkammer<br />

NRW<br />

Dr. Markus Wirtz ist seit dem 1. März <strong>2011</strong><br />

neuer Geschäftsführer der Psychotherapeutenkammer<br />

NRW. Er wurde am 8. Mai<br />

1960 in Düsseldorf geboren, studierte<br />

Soziale Arbeit von 1982 bis 1987 an der<br />

Hochschule Niederrhein (staatl. anerkannter<br />

Dipl.-Sozialarbeiter). Berufsbegleitend<br />

erwarb er 2004 den Grad eines Master<br />

of Science am Studiengang Consumer<br />

Health Care an der Med. Fakultät (Charité)<br />

der Humboldt-Universität Berlin. Wirtz<br />

promovierte an der Med. Fakultät der TU<br />

Dresden zum Dr. rer. medic. (2004-2007).<br />

Sein voriger Arbeitgeber war die Deutsche<br />

Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband<br />

NRW e.V., deren Landesgeschäftsführer<br />

er war. Er ist verheiratet und Vater<br />

einer 17-jährigen Tochter. Sein Hobby: das<br />

Daumendrücken für Fortuna Düsseldorf.<br />

Geschäftsstelle<br />

Willstätterstr. 10<br />

40549 Düsseldorf<br />

Tel. 0211 / 52 28 47-0<br />

Fax 0211 / 52 28 47-15<br />

info@ptk-nrw.de<br />

www.ptk-nrw.de<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!