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Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

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Hamburg<br />

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

198<br />

Auswertung nach Tätigkeit<br />

Wahlberechtigte Wähler<br />

Nur selbständig<br />

rein<br />

angestellt<br />

beides nicht tätig<br />

Wahlberechtigte 926 426 116 289<br />

Wähler 646 208 71 175<br />

Zulassung<br />

PP<br />

KV-Zulassung<br />

Zulassung KJP Zulassung PP/<br />

KJP<br />

Keine Zulassung<br />

Wahlberechtigte 587 128 28 1014<br />

Wähler 428 105 18 549<br />

Vor dem Hintergrund, dass sich bei dieser<br />

Wahl keine eigene Angestelltenliste zur<br />

Wahl gestellt hatte, stellte sich im Vorfeld<br />

der Wahl die Frage, ob dies Auswirkungen<br />

nicht tätig<br />

beides<br />

rein angestellt<br />

Nur selbständig<br />

Keine Zulassung<br />

Zulassung PP/KJP<br />

Zulassung KJP<br />

Zulassung PP<br />

auf die Wahlbeteiligung bei der Gruppe<br />

der angestellt tätigen Kammermitglieder<br />

haben würde. Im Ergebnis ist festzustellen,<br />

dass die Wahlbeteiligung der Angestellten<br />

mit ca. 48,8% signifikant geringer ist als<br />

bei den Selbstständigen, die eine Wahlbeteiligung<br />

von ca. 69,8% erzielen.<br />

Wenn man die Gruppe der selbstständig<br />

Tätigen – also der niedergelassenen Mitglieder<br />

– unter dem Gesichtspunkt mit<br />

oder ohne Kassenzulassung näher betrachtet,<br />

ergibt sich auch hier ein differenziertes<br />

Ergebnis. So beträgt die Wahlbeteiligung<br />

der Kammermitglieder mit KV-Zulassung<br />

knapp 73% bei den Psychologischen<br />

PsychotherapeutInnen und knapp 82%<br />

bei den Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen.<br />

Im Gegenzug nur knapp<br />

54% bei den selbstständigen Kammermitgliedern<br />

ohne KV-Zulassung.<br />

Abschließend noch die Frage, ob die Wahlbeteiligung<br />

in den einzelnen Altersgruppen<br />

unterschiedlich war. Wie aus Grafik und<br />

Tabelle auf der folgenden Seiter erkennbar<br />

ist, bestehen zwar geringfügige Unterschiede<br />

in der Wahlbeteiligung, die jedoch<br />

keine generellen Aussagen zulassen.<br />

Zusammenfassend lässt sich aus der<br />

Analyse der Wahlbeteiligung am ehesten<br />

schlussfolgern, dass die Wahlbeteiligung<br />

der Angestellten deutlich geringer<br />

war. Ob dies tatsächlich an der Tatsache<br />

lag, dass dieser Gruppe von Kammermitgliedern<br />

kein Wahlangebot in Form einer<br />

eigenen Angestelltenliste zur Verfügung<br />

stand, lässt sich mangels Vergleichszahlen<br />

aus den vorgegangenen Kammerwahlen,<br />

bei denen jeweils Angestelltenlisten zur<br />

Wahl antraten, nicht sagen. Zweites Fazit<br />

ist, dass die Gruppe der Niedergelassenen<br />

mit einer Kassenzulassung weit überdurchschnittlich<br />

von ihrem Wahlrecht Gebrauch<br />

gemacht haben. Insgesamt erscheint es<br />

sinnvoll, Ursachen und eventuelle Folgen<br />

zu diskutieren. Dabei sollte man jedoch<br />

nicht vergessen, dass jedes Wahlergebnis<br />

immer nur eine Momentaufnahme dargestellt.<br />

Nach der Kammerwahl:<br />

Delegiertenversammlung<br />

nimmt ihre Arbeit auf<br />

Die konstituierende Sitzung der Delegiertenversammlung<br />

nach der Kammerwahl<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong>

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