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Psychotherapeutenjournal 2/2011 - medhochzwei Verlag GmbH

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18. Deutscher Psychotherapeutentag<br />

Der 18. Deutsche Psychotherapeutentag<br />

(DPT) fand am 13. und 14. Mai <strong>2011</strong> in<br />

Berlin statt. Er wählte den bisherigen Vorstand<br />

der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

(BPtK) erneut für vier Jahre in sein<br />

Amt. Außerdem stellte er in sehr engen<br />

Grenzen und trotz zahlreicher Bedenken<br />

die Weichen für eine Weiterentwicklung<br />

der Musterweiterbildungsordnung und diskutierte<br />

zentrale Forderungen zum geplanten<br />

Versorgungsgesetz.<br />

BPtK-Vorstand wiedergewählt<br />

Wichtiger Tagesordnungspunkt des 18. DPT<br />

war die turnusmäßig anstehende Wahl des<br />

Vorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer<br />

für die Amtsperiode <strong>2011</strong> bis 2015.<br />

In ihren Ämtern wurden der Präsident, Prof.<br />

Dr. Rainer Richter, die Vizepräsidenten, Monika<br />

Konitzer und Dr. Dietrich Munz, sowie<br />

als weitere Vorstandsmitglieder Andrea<br />

Mrazek, M. A., M.S. und Peter Lehndorfer<br />

wiedergewählt.<br />

DPT fordert Berücksichtigung<br />

der Belange psychisch kranker<br />

Menschen im Versorgungsgesetz<br />

Die Häufigkeit von Arbeitsunfähigkeit bzw.<br />

Berentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

aufgrund psychischer Erkrankungen<br />

dokumentieren – so der 18. DPT – ein<br />

wachsendes Versorgungsproblem. Monatelange<br />

Wartezeiten in ländlichen Regionen,<br />

aber auch in Ballungsgebieten, zeigten<br />

zudem, dass das Gesundheitssystem<br />

diesem wachsenden Behandlungsbedarf<br />

nicht gerecht werden kann. Ursache ist<br />

u. a., dass die ambulante Bedarfsplanung<br />

das Versorgungsniveau in der Arztgruppe<br />

„Psychotherapeuten“ auf den Stand des<br />

Jahres 1999 festschreibt. Damit ist die<br />

Unterversorgung als „angemessen“ erklärt<br />

worden, die durch das 1999 in Kraft getretene<br />

Psychotherapeutengesetz eigent-<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2011</strong><br />

Mitteilungen der<br />

Bundespsychotherapeutenkammer<br />

BPtK-Vorstand: Prof. Dr. Rainer Richter, Andrea Mrazek, M.A., M.S., Monika Konitzer, Dr. Dietrich<br />

Munz, Peter Lehndorfer (v. l.)<br />

lich behoben werden sollte. Vor diesem<br />

Hintergrund gelten heute 379 der 395<br />

Planungsbereiche mit einem Versorgungsgrad<br />

von mindestens 110 Prozent als überversorgt,<br />

obwohl Patienten unzumutbar<br />

lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz<br />

akzeptieren müssen. Kommen<br />

nun die in den Eckpunkten für ein Versorgungsgesetz<br />

geplanten Instrumente zum<br />

Abbau von Praxissitzen in „überversorgten“<br />

Planungsbereichen zum Einsatz, sind bundesweit<br />

fast 30 Prozent der Praxissitze in<br />

der Arztgruppe „Psychotherapeuten“ vom<br />

Abbau bedroht. Um dies zu verhindern,<br />

appellierte der DPT an die Gesundheitspolitik,<br />

die Verhältniszahlen der Arztgruppe<br />

„Psychotherapeuten“ erneut zu berechnen.<br />

Gleichzeitig war man sich darin einig,<br />

dass es nicht nur um eine Verhinderung<br />

weiterer Verschlechterungen gehen kann,<br />

sondern dass sich ein Versorgungsgesetz<br />

der Versorgungslage psychisch kranker<br />

Menschen annehmen sollte und Wege<br />

finden muss, dem wachsenden Behandlungsbedarf<br />

gerecht zu werden. Der DPT<br />

schlug vor, mit dem Versorgungsgesetz die<br />

Chance zu ergreifen, die derzeitige retrospektive<br />

Bedarfsplanung schrittweise zu<br />

einer prospektiven Versorgungsplanung<br />

weiterzuentwickeln.<br />

DPT lehnt Regionalisierung<br />

psychotherapeutischer<br />

Vergütung ab<br />

Die Bundesregierung plant mit dem Versorgungsgesetz<br />

außerdem eine Regionalisierung<br />

des Vergütungssystems. Zukünftig<br />

soll die Verteilung der Gesamtvergütung<br />

unter den Vertragspsychotherapeuten<br />

und Vertragsärzten vollständig und ausschließlich<br />

durch die Kassenärztliche Vereinigung<br />

(KV) geregelt werden. Hierzu soll<br />

die KV einen Honorarverteilungsmaßstab<br />

im Benehmen mit den Krankenkassen<br />

erlassen. Verfahrensvorgaben des Bewertungsausschusses<br />

zur Honorarverteilung<br />

sollen aufgehoben werden. Dies<br />

ist, darin waren sich die Delegierten des<br />

18. DPT einig, für die Psychotherapeuten<br />

in jeder Hinsicht ein Rückschritt. Die regionalisierte<br />

Honorarverteilung führte vom<br />

ersten Tag der Einbeziehung der Psychologischen<br />

Psychotherapeuten und Kinder-<br />

und Jugendlichen psychotherapeuten in<br />

das Vertragsarztsystem dazu, dass diese<br />

175<br />

Bundespsychotherapeutenkammer

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