2 124 ESTRICHTECHNIK & FUSSBODENBAU E S T R I C H W E I L W I R A L L E D A R A U F S T E H N ©
á Universal- Sachverständige Dazu muss <strong>ich</strong> als Estr<strong>ich</strong>leger n<strong>ich</strong>t einmal Meister sein, um zu wissen, dass schwimmend verlegte Zementestr<strong>ich</strong>e n<strong>ich</strong>t auf Druckfestigkeit sondern auf Biegezugfestigkeit geprüft werden. Das ist Basiswissen. Zunehmend sind Fälle mit Fehlurteilen, die von IHK- "Sachverständigen für Schäden an Gebäuden" gefertigt wurden. Ganz und gar n<strong>ich</strong>t gut für den verlegenden Estr<strong>ich</strong>betrieb ist es , wenn diese "Universalsachverständigen" auf ihrer falschen Darstellung beharren. R<strong>ich</strong>tig bedenkl<strong>ich</strong> wird es jedoch, wenn die IHK diese Sachverständigen unterstützt, ohne s<strong>ich</strong> im geringsten um die Details zu kümmern. Im <strong>vor</strong>liegenden Fall, den Original-Schriftverkehr finden Sie auf den Seiten 39 und 40, hätte ein Blick in die DIN 18560, ein Anruf bei der benachbarten Handwerkskammer oder bei irgendeinem Estr<strong>ich</strong>betrieb genügt, um klar zu sehen. Dass bei einem offens<strong>ich</strong>tl<strong>ich</strong>en Fehlurteil seitens eines IHK-Sachverständigen und der Abs<strong>ich</strong>erung dessen durch die IHK selbst der Unmut bei dem gewerkausführenden Estr<strong>ich</strong>leger und dem von ihm beauftragten Sachverständigen wächst, ist nachvollziehbar. Die wirtschaftl<strong>ich</strong>e Lage bei den Estr<strong>ich</strong>-Unternehmen ist ernst. Es mag ja ehrenvoll sein, wenn s<strong>ich</strong> eine Partei <strong>vor</strong> seine Mitglieder stellt, aber gerade für Organisationen, die s<strong>ich</strong> aus Zwangsmitgliedschaften finanzieren gilt es besonders, beide Seiten mit Fair Play prüfend zu betrachten und n<strong>ich</strong>t nach Stall zu urteilen. Freundl<strong>ich</strong>e Grüße Ihr Jürgen R. Menzel (Gerhard Gasser) In den letzten Jahren habe <strong>ich</strong>, wie nachfolgend beschrieben, bei mehr als 60 Objekten Belastungsprüfungen durchgeführt. In den allermeisten Fällen war es so, dass erst gar keine so genannte „Normprüfung“ mehr durchgeführt werden musste. Bei einigen ergab die Normprüfung, dass die vertragl<strong>ich</strong> vereinbarte Festigkeitsklasse n<strong>ich</strong>t erre<strong>ich</strong>t worden war. Gle<strong>ich</strong>wohl gelang es aber, mit der Belastungsprüfung die Auftraggeber zu überzeugen, dass der Estr<strong>ich</strong> die gestellten Anforderungen erfüllt. Nur in drei Fällen gelang es n<strong>ich</strong>t, die Bauherrschaft von der Geeignetheit des Estr<strong>ich</strong>s zu überzeugen, weil seitens der Bauherrschaft Sachverständige im Vorfeld tätig waren, die für allgemeine Hochbauschäden öffentl<strong>ich</strong> bestellt und vereidigt sind. Diese Sachverständige waren dann n<strong>ich</strong>t bereit, ihre Ausführungen zu korrigieren. Die Auftraggeber bestanden auf den Ausbau der Estr<strong>ich</strong>e und der Neuverlegung. Im Rahmen der Eignungs- und Güteprüfung wird die Festigkeitsanforderung auf Prismen, Abmessungen 4x4x16 cm, abgestellt. Dass ein Estr<strong>ich</strong>mörtel im Rahmen der Prismenherstellung optimal an den Stahlformen verd<strong>ich</strong>tet werden kann und somit ganz andere Herstellungsbedingungen <strong>vor</strong>handen sind, als das für den tatsächl<strong>ich</strong>en Estr<strong>ich</strong>einbau der Fall ist, kann auch der N<strong>ich</strong>tfachkundige nachvollziehen. Entscheidend ist deshalb n<strong>ich</strong>t das, was an Prismen 4x4x16 cm suggeriert wird sei an Qualität <strong>vor</strong>handen, sondern das, was tatsächl<strong>ich</strong> im Bauwerk <strong>vor</strong>handen ist. Im Rahmen der Bestätigungsprüfung wird bei Verbundzementestr<strong>ich</strong>en, mit einer größeren Nenndicke als 40 mm eingebaut, auf die Druckfestigkeit abgestellt. Verbundestr<strong>ich</strong>e mit einer Nenndicke von unter 40 mm werden im Rahmen der Bestätigungsprüfung auf Biegezug geprüft. Estr<strong>ich</strong>e, auf Trennsch<strong>ich</strong>t Fachwissen | Anwendung █ oder auch Estr<strong>ich</strong>e auf Dämmsch<strong>ich</strong>t verlegt, werden im Rahmen der Bestätigungsprüfung nur auf Biegezug geprüft. Dass ein technischer Unterschied bestehen muss gegenüber einer Laborprüfung und einer Beanspruchung des Estr<strong>ich</strong>s im Objekt, kann auch sehr le<strong>ich</strong>t nachvollzogen werden. Im Rahmen der Biegezugprüfung, z.B. eines schwimmend verlegten Estr<strong>ich</strong>s, wird auf Prüfbalken, Breite ca. 60 mm, abgestellt, Stützweite 5 x d, wobei im Rahmen der Bestätigungsprüfung es entscheidend auf die vertragl<strong>ich</strong> vereinbarte Estr<strong>ich</strong>nenndicke ankommt, so dass im Rahmen der Bestätigungsprüfung auch ggf. eine größere eingebaute Estr<strong>ich</strong>dicke mit zu berücks<strong>ich</strong>tigen wäre. Der entscheidende Punkt ist aber, dass bei einem eingebauten Estr<strong>ich</strong> einwirkende Kräfte im Winkel von etwa 45° nach unten auf die eigentl<strong>ich</strong>e Tragsch<strong>ich</strong>t abgetragen werden und bei der schwimmenden Verlegung wie auch bei der Trennsch<strong>ich</strong>t- ESTRICHTECHNIK & FUSSBODENBAU 124 3