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Wie bereite ich mich vor? - EstrichTechnik

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█ Markt | Betrieb<br />

SCHREIBEN VOM 28.09.2004 DER INDUSTRIE- UND<br />

HANDELSKAMMER FULDA AN GERHARD GASSER<br />

Sehr geehrter Herr Gasser,<br />

in oben genannter Angelegenheit<br />

hat uns unser Präsident Ihr Schreiben<br />

zur weiteren Bearbeitung übergeben.<br />

In der Sache haben wir Herrn R. angeschrieben<br />

und um eine Stellungnahme<br />

zu den von Ihnen geäußerten Vorwürfen<br />

gebeten. Nach Durchs<strong>ich</strong>t dieser<br />

Stellungnahmen sehen wir keinerlei<br />

Verstöße von Herrn R. gegen die<br />

Sachverständigenordnung der IHK<br />

Fulda, die ein Einschreiten rechtfertigen<br />

würde. Sollten aus fachtechnischer<br />

S<strong>ich</strong>t tatsächl<strong>ich</strong> Widersprüche<br />

existieren, so wären diese gegebenenfalls<br />

durch ein Obergutachten zu klären.<br />

Insoweit ist der Sachverhalt für<br />

uns daher erledigt.<br />

40<br />

124<br />

ESTRICHTECHNIK<br />

& FUSSBODENBAU<br />

Da wir aber der Meinung sind, dass<br />

die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom<br />

01.09.2004 gewählte Ausdrucksweise<br />

mit den persönl<strong>ich</strong>en Angriffen gegen<br />

Herrn R. zumindest für einen von einer<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

bestellten Sachverständigen unübl<strong>ich</strong><br />

ist, haben wir uns erlaubt, Ihr oben genanntes<br />

Schreiben mit einem entsprechende<br />

Hinweis an den Hauptgeschäftsführer<br />

der Handwerkskammer<br />

Berlin zu gefälligen Kenntnisnahme<br />

zu übersenden.<br />

Mit freundl<strong>ich</strong>en Grüßen<br />

Industrie- und Handelskammer Fulda<br />

Recht & Fair Play<br />

Geschäftsführer<br />

SCHREIBEN VOM 26.10.2004 VON SACHVERSTÄNDIGEN GERHARD<br />

GASSER AN DIE HANDWERKSKAMMER BERLIN, GESCHÄFTSLEITUNG<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit Schreiben vom 18.10.2004 haben<br />

Sie m<strong>ich</strong> um Stellungnahme zu der<br />

Beschwerde des Geschäftsführers der<br />

IHK Fulda gebeten.<br />

Stellungnahme:<br />

Meine Ausführungen vom<br />

01.09.2004 sind in der Sache r<strong>ich</strong>tig.<br />

Fakt ist, dass Herr SV R. ein technisch<br />

falsches Schiedsgutachten erstattet<br />

hat. Um dies nachvollziehen zu können,<br />

bedarf es keiner besonderen<br />

Fachkunde, vielmehr muss man s<strong>ich</strong><br />

nur die DIN 18560 Teil 2 zur Hand<br />

nehmen. Dort ist eindeutig nachzulesen,<br />

dass normativ überhaupt keine<br />

Druckfestigkeitsprüfungen bei<br />

schwimmenden Estr<strong>ich</strong>en durchzuführen<br />

sind. Für die Ergebnisse einer<br />

evtl. durchgeführten Druckfestigkeits-<br />

prüfung gibt es überhaupt keine normativ<br />

oder anderweitig anerkannten<br />

R<strong>ich</strong>twerte, die eine anschließende<br />

technisch verwertbare Bewertung der<br />

Prüfergebnisse zuließen. Schwimmend<br />

verlegte Estr<strong>ich</strong>e werden ausschließl<strong>ich</strong><br />

im Rahmen der Bestätigungsprüfung<br />

einer Biegezugprüfung<br />

unterzogen.<br />

Der SV R. konnte auf Grund seiner<br />

fachl<strong>ich</strong> falschen Vorgehensweise n<strong>ich</strong>t<br />

zu verwertbaren Ergebnissen gelangen.<br />

Dennoch hat er diese in seinem Schiedsgutachten<br />

verwertet. Das Gutachten ist<br />

als massiv fehlerhaft einzuordnen.<br />

Um so mehr verwundert m<strong>ich</strong> die<br />

Ausführung des IHK Fulda Geschäftsführers.<br />

Dieser scheint die Problematik<br />

und die daraus resultierenden<br />

rechtl<strong>ich</strong>en Konsequenzen n<strong>ich</strong>t ver-<br />

standen zu haben. Ein von der IHK<br />

Fulda öffentl<strong>ich</strong> bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger hat nachweisl<strong>ich</strong><br />

ein fehlerhaftes Schiedsgutachten<br />

erstattet, wodurch ein Handwerksmeister<br />

offens<strong>ich</strong>tl<strong>ich</strong> zu Unrecht finanziell<br />

belastet worden ist oder belastet<br />

werden soll. Unerträgl<strong>ich</strong> ist in<br />

diesem Zusammenhang bestimmt<br />

n<strong>ich</strong>t meine angebl<strong>ich</strong> „unerträgl<strong>ich</strong>e<br />

Wortwahl“ (Zitat) sondern das Vorgehen<br />

selbst. Wenn der Geschäftsführer<br />

die Attitüden seines Hauses – näml<strong>ich</strong><br />

Recht & Fair Play – ernst nehmen<br />

würde, hätte er zunächst Herrn SV R.<br />

persönl<strong>ich</strong> die Mögl<strong>ich</strong>keit eingeräumt,<br />

zu meinen Vorhaltungen Stellung<br />

zu nehmen und s<strong>ich</strong> technisch zu<br />

rechtfertigen. Wenn dieser das n<strong>ich</strong>t<br />

gewollt hätte, hätte die IHK Fulda das<br />

Gutachten durch einen anderen SV<br />

prüfen lassen können. Stattdessen<br />

räumt man Herrn SV R. noch n<strong>ich</strong>t<br />

einmal die Mögl<strong>ich</strong>keit ein, seine technischen<br />

fehlerhaften Ausführungen zu<br />

korrigieren. Diese Vorgehensweise ist<br />

auf das schärfste zu kritisieren.<br />

„Einen Fehler machen und ihn<br />

n<strong>ich</strong>t korrigieren - das erst heißt wirkl<strong>ich</strong><br />

einen Fehler machen“ (Konfuzius<br />

551-479 v.Cr., chin. Philosoph).<br />

Man könnte diese rd. 2500 Jahre<br />

alte Erkenntnis auch weiterentwickeln<br />

und sagen: Ein Fehler, der abgestritten<br />

wird, wird dadurch noch größer. Offens<strong>ich</strong>tl<strong>ich</strong><br />

ist man bei der IHK Fulda<br />

n<strong>ich</strong>t bereit Probleme offen anzusprechen,<br />

lieber verschließt man die Augen.<br />

Ich kann mir n<strong>ich</strong>t <strong>vor</strong>stellen,<br />

dass dies der Sachverständigenordnung<br />

der IHK Fulda Genüge leistet.<br />

Die Reaktion der Geschäftsleitung der<br />

Das IBF Baulabor Gerhard<br />

Gasser & Söhne hatte zu einer<br />

Fachveranstaltung zur Neuausgabe<br />

der DIN 18560 eingeladen<br />

und 85 Teilnehmer waren<br />

der Einladung nach<br />

<strong>Wie</strong>sbaden gefolgt.<br />

Die Diskussion um die CE-<br />

Kennze<strong>ich</strong>nung für Baustellenestr<strong>ich</strong>e<br />

war ein Schwerpunktthema.<br />

Von Seiten des<br />

Baulabors ist man der Meinung,<br />

dass eine CE-Kennze<strong>ich</strong>nung<br />

für Baustellenstr<strong>ich</strong>e<br />

n<strong>ich</strong>t <strong>vor</strong>gesehen und<br />

erforderl<strong>ich</strong> ist.<br />

IHK Fulda wird aller Vorauss<strong>ich</strong>t<br />

nach dazu führen, dass dieser Vorfall<br />

in der Fachpresse weiter behandelt<br />

wird. Die Sache ist damit noch n<strong>ich</strong>t<br />

erledigt.<br />

Auffällig ist, dass es immer wieder<br />

zu fachl<strong>ich</strong> falschen Gutachten kommt,<br />

die von öffentl<strong>ich</strong> bestellten und vereidigten<br />

Sachverständigen für Schäden an<br />

Gebäuden erstattet worden sind.<br />

„Die Beze<strong>ich</strong>nung „Sachverständiger<br />

für Bauwesen“ ist nach § 3 UWG<br />

irreführend, weil s<strong>ich</strong> der Sachverständige<br />

damit eine Befähigung als<br />

Experte im gesamten Baubere<strong>ich</strong> zulegt,<br />

über die heute niemand mehr<br />

verfügen kann. Der heutige Sachverständige<br />

ist Spezialist auf seinem Gebiet<br />

und n<strong>ich</strong>t Generalist.“ (Landesger<strong>ich</strong>t<br />

Regensburg, 28.02.2002 - 1HKO<br />

1970/01)<br />

Die Beze<strong>ich</strong>nung „Sachverständiger<br />

für Schäden an Gebäuden“ kann<br />

n<strong>ich</strong>t bedeuten, dass der s<strong>ich</strong> so beze<strong>ich</strong>nende<br />

Sachverständige in der<br />

Lage ist, sowohl die evtl. ingenieurmäßigen<br />

Leistungen als auch sämtl<strong>ich</strong>e<br />

Leistungen der insgesamt mehr<br />

als 15 Bauhandwerksgewerke fachl<strong>ich</strong><br />

eindeutig einzuschätzen und zu<br />

bewerten. Wenn diese Sachverständigen<br />

gemäß Sachverständigenordnung<br />

nach bestem Wissen und Gewissen<br />

handeln würden, dann würden sie nur<br />

im Rahmen der Fachgebiete - bei denen<br />

sie über herausragende Spezialkenntnisse<br />

verfügen - Gutachten erstatten.<br />

|<br />

Mit freundl<strong>ich</strong>en Grüßen<br />

Gerhard Gasser<br />

Kopie zur Kenntnisnahme an:<br />

Handwerkskammer <strong>Wie</strong>sbaden<br />

ERFOLGREICHER START<br />

Fachveranstaltung<br />

DIN 18560<br />

In einem weiteren Schwerpunkt<br />

ging es um die Neufassung<br />

der DIN 18560. Teil 2. Hier wurden<br />

die Teilnehmer darauf hingewiesen,<br />

dass die Norm doch<br />

erhebl<strong>ich</strong>e Fehler aufweist.<br />

Auf Grund des regen Interesses<br />

an den Themen finden die<br />

Fachveranstaltungen Anfang<br />

des Jahres 2005 an den Standorten<br />

Ingolstadt für Bayern und<br />

Offenburg für Baden-Württemberg<br />

statt. Die genauen Termine<br />

können erfragt werden. |<br />

Infofax: 06126-56195,<br />

E-Mail: epost@baulabor.de<br />

E S T R I C H<br />

W E I L<br />

W I R<br />

A L L E<br />

D A R A U F<br />

S T E H N<br />

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