Höffer Rostock Version 14.10.96 - BStU - Bund.de
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In <strong>de</strong>n "Vorschlägen zur Struktur <strong>de</strong>r Kreisämter <strong>de</strong>s Bezirksamtes <strong>Rostock</strong>" vom 23.<br />
November stellte Mittag eine Reduzierung von ehemals zehn Kreisämtern und einem<br />
Objektamt auf vier Kreisämter in Aussicht. Das neue KA <strong>Rostock</strong> wäre danach für <strong>de</strong>n Stadt-<br />
und Landkreis <strong>Rostock</strong> zuständig gewesen, das KA Wismar für die Kreise Wismar,<br />
Grevesmühlen und Bad Doberan, das KA Stralsund für die Kreise Ribnitz-Damgarten,<br />
Stralsund und Rügen, das KA Greifswald für die Kreise Greifswald, Wolgast, Grimmen und<br />
das Kernkraftwerk Lubmin.<br />
In <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>s KA <strong>Rostock</strong> vom 24. November manifestierte sich am <strong>de</strong>utlichsten,<br />
daß viele Mitarbeiter die Wen<strong>de</strong>versuche kaum verinnerlicht hatten. Darin steht zum Beispiel,<br />
daß <strong>de</strong>r Erneuerungsprozeß ausgerechnet durch <strong>de</strong>n Einsatz von inoffiziellen Mitarbeitern<br />
unterstützt wer<strong>de</strong>n sollte – durch die "Aufspürung verfassungsfeindlicher Kräfte", wobei<br />
offen blieb, wer dazuzurechnen wäre. Den gravierendsten Täuschungsversuch dieses<br />
Konzeptes stellt die I<strong>de</strong>e dar, formell ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitarbeiter auch künftig an das AfNS zu<br />
bin<strong>de</strong>n, zum Beispiel als IM zur Führung an<strong>de</strong>rer IM.<br />
Die angestrebte Täuschung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit über angeblich vorhan<strong>de</strong>nen Reformwillen erreichte<br />
ihren Höhepunkt in <strong>de</strong>n I<strong>de</strong>en <strong>de</strong>r Abteilung XX vom 25. November. Ausgedacht<br />
hatte sich die Sache das Referat 4 <strong>de</strong>r Abteilung XX, das bis dahin für die Kirchen und<br />
Religionsgemeinschaften im Bezirk <strong>Rostock</strong> zuständig war. Die Grundi<strong>de</strong>e bestand in <strong>de</strong>r<br />
"Schaffung von Scheinfirmen, -einrichtungen sowohl zur Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Mitarbeiter als auch<br />
zur Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Trefftätigkeit (z. B. Fotolabor, Kleingaststätten, private Gewerbetreiben<strong>de</strong><br />
u. ä.)". Die Schöpfer <strong>de</strong>s Plans gingen von folgen<strong>de</strong>n Prämissen aus:<br />
1. Erhaltung <strong>de</strong>s Arbeitskollektivs Abteilung XX/4 und seiner linienspezifischen<br />
Erfahrungen;<br />
2. Weiterarbeit unter konspirativen Bedingungen;<br />
3. soziale Absicherung von MfS/AfNS-Mitarbeiter, die eventuell ausschei<strong>de</strong>n müssen.<br />
Als legendierter Tätigkeitsbereich sollte eine Scheinfirma mit genossenschaftlichem o<strong>de</strong>r privatem<br />
Status im Gütertaxi- und Ausleihgewerbe aufgebaut wer<strong>de</strong>n. Die branchenerfahrene<br />
Ehefrau eines Mitarbeiters, <strong>de</strong>ren Einverständnis anscheinend vorlag, war als Verstärkung<br />
vorgesehen. Zwei Personen sollten in <strong>de</strong>r geschäftlichen Öffentlichkeit auftreten und insgesamt<br />
zehn frühere MfS-Mitarbeiter angestellt wer<strong>de</strong>n. Der Referatsleiter hätte <strong>de</strong>m Konzept<br />
zufolge auch künftig Leiterstatus besessen, "jedoch nicht in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit". Er sollte<br />
vielmehr die Kontakte zum Bezirksamt halten. Alle an<strong>de</strong>ren "Ehemaligen" waren für operative<br />
Aufgaben und die für die Scheinfirma notwendigen Arbeiten vorgesehen. Falls erfor<strong>de</strong>rlich<br />
konnte diese Firma auch für weitere ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitarbeiter "Arbeits- und<br />
Verdienstmöglichkeiten sowie das kollektive Hinterland bieten". Ferner war <strong>de</strong>r legendierte<br />
Kauf eines ausbaufähigen Objektes mit ca. fünf bis sieben Garagenplätzen, einem Büroteil<br />
mit ca. fünf bis sieben Räumen und einer kleinen Werkstatt vorgesehen. Aus <strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong>n