Höffer Rostock Version 14.10.96 - BStU - Bund.de
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för<strong>de</strong>rt. 168 Über zentrale Entscheidungen, die am selben Tag fielen, noch hinausgehend, wies<br />
Mittag an:<br />
1. eine radikale Verringerung <strong>de</strong>r ZMA-Speicher, beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>n KD und OD;<br />
2. Verpackung aller für die <strong>de</strong>rzeitige Arbeit nicht zwingend benötigten Geheimen und<br />
Vertraulichen Verschlußsachen, <strong>de</strong>r als Dokument gekennzeichneten Unterlagen sowie<br />
<strong>de</strong>r Personalakten <strong>de</strong>r IM (Teil I) in verschließbare Behälter, die zu versiegeln und zu<br />
verplomben waren;<br />
3. geson<strong>de</strong>rte Aufbewahrung aller Akten zum § 217 StGB <strong>de</strong>r DDR ("Zusammenrottung");<br />
4. Vernichtung <strong>de</strong>r Aufzeichnungshefte;<br />
5. Beseitigung <strong>de</strong>r operativen Unterlagen <strong>de</strong>r Abteilung 26, <strong>de</strong>r Abteilung M und <strong>de</strong>r<br />
Abteilung III;<br />
6. Vernichtung alter Abschlußberichte und aller Ermittlungsberichte zu nicht näher<br />
charakterisierten "Aktionen" , wohl auch zur <strong>Rostock</strong>er Seemannskartei.<br />
Alle diese Maßnahmen waren so durchzuführen, "daß sie nicht zur Beunruhigung <strong>de</strong>r<br />
Mitarbeiter führen und nach außen nicht erkannt wer<strong>de</strong>n".<br />
Am 7. November übermittelte Mittag169 die Anweisung Mielkes170 zur Auslagerung von<br />
Akten aus <strong>de</strong>n Kreisdienststellen und zur Vorbereitung <strong>de</strong>r "kurzfristigen Vernichtung" von<br />
dienstlichen Weisungen. Von <strong>de</strong>r Vernichtung bestimmter operativer Unterlagen, die Mittag<br />
bereits angeordnet hatte, war in diesem Schreiben <strong>de</strong>s Ministers noch nicht die Re<strong>de</strong>. 171<br />
Mielke übertrug es <strong>de</strong>n BV-Chefs, selbständig zu entschei<strong>de</strong>n, welche Unterlagen aus <strong>de</strong>n<br />
KD/OD in die BV zu überführen wären. Ausgehend von einer zentralen Weisung <strong>de</strong>s AfNS-<br />
Chefs Schwanitz vom 22. November präzisierte Mittag seine Vorgaben dann am 27.<br />
November. 172 Die Kreisämter und Dienststellen wur<strong>de</strong>n angewiesen, alle Akten zu<br />
Operativen Vorgängen, Operativen Personenkontrollen, IM, GMS, IM-Vorläufen, zu<br />
hochrangigen Staats- und Parteika<strong>de</strong>rn unverzüglich in das Bezirksamt zu überführen.<br />
Weitere, operativ unwichtige Akten sollten vor Ort und nach eigenem Ermessen vernichtet<br />
168 ZMA: Zentrale Materialablage. Existierte in je<strong>de</strong>r Diensteinheit und diente <strong>de</strong>r Aufbewahrung von<br />
operativem Schriftgut, bevor über <strong>de</strong>ssen endgültige Archivablage entschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>.<br />
169 Vgl. <strong>BStU</strong>, ASt <strong>Rostock</strong>, BdL, 4213.<br />
170 Schreiben <strong>de</strong>s Ministers an die Leiter <strong>de</strong>r Diensteinheiten vom 6.11.1989, GVS 25/89; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt<br />
103633; vgl. dazu Süß: Entmachtung, S. 14f.<br />
171 Überlegungen zur Präzisierung <strong>de</strong>r Vernichtungsaktion, die durch Generalleutnant Irmler, <strong>de</strong>n Chef <strong>de</strong>r<br />
ZAIG, am 13.11.1989 vorgenommen wur<strong>de</strong>n, war <strong>de</strong>n <strong>Rostock</strong>er BV/BA-Akten nicht zu entnehmen.<br />
Vgl. dazu Süß: Entmachtung, S. 14.<br />
172 Vgl. Schreiben Leiter BA an Leiter DE – persönlich, 27.11.1989; <strong>BStU</strong>, ASt <strong>Rostock</strong>, Rep. 5, 33.