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Höffer Rostock Version 14.10.96 - BStU - Bund.de

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56<br />

för<strong>de</strong>rt. 168 Über zentrale Entscheidungen, die am selben Tag fielen, noch hinausgehend, wies<br />

Mittag an:<br />

1. eine radikale Verringerung <strong>de</strong>r ZMA-Speicher, beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>n KD und OD;<br />

2. Verpackung aller für die <strong>de</strong>rzeitige Arbeit nicht zwingend benötigten Geheimen und<br />

Vertraulichen Verschlußsachen, <strong>de</strong>r als Dokument gekennzeichneten Unterlagen sowie<br />

<strong>de</strong>r Personalakten <strong>de</strong>r IM (Teil I) in verschließbare Behälter, die zu versiegeln und zu<br />

verplomben waren;<br />

3. geson<strong>de</strong>rte Aufbewahrung aller Akten zum § 217 StGB <strong>de</strong>r DDR ("Zusammenrottung");<br />

4. Vernichtung <strong>de</strong>r Aufzeichnungshefte;<br />

5. Beseitigung <strong>de</strong>r operativen Unterlagen <strong>de</strong>r Abteilung 26, <strong>de</strong>r Abteilung M und <strong>de</strong>r<br />

Abteilung III;<br />

6. Vernichtung alter Abschlußberichte und aller Ermittlungsberichte zu nicht näher<br />

charakterisierten "Aktionen" , wohl auch zur <strong>Rostock</strong>er Seemannskartei.<br />

Alle diese Maßnahmen waren so durchzuführen, "daß sie nicht zur Beunruhigung <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiter führen und nach außen nicht erkannt wer<strong>de</strong>n".<br />

Am 7. November übermittelte Mittag169 die Anweisung Mielkes170 zur Auslagerung von<br />

Akten aus <strong>de</strong>n Kreisdienststellen und zur Vorbereitung <strong>de</strong>r "kurzfristigen Vernichtung" von<br />

dienstlichen Weisungen. Von <strong>de</strong>r Vernichtung bestimmter operativer Unterlagen, die Mittag<br />

bereits angeordnet hatte, war in diesem Schreiben <strong>de</strong>s Ministers noch nicht die Re<strong>de</strong>. 171<br />

Mielke übertrug es <strong>de</strong>n BV-Chefs, selbständig zu entschei<strong>de</strong>n, welche Unterlagen aus <strong>de</strong>n<br />

KD/OD in die BV zu überführen wären. Ausgehend von einer zentralen Weisung <strong>de</strong>s AfNS-<br />

Chefs Schwanitz vom 22. November präzisierte Mittag seine Vorgaben dann am 27.<br />

November. 172 Die Kreisämter und Dienststellen wur<strong>de</strong>n angewiesen, alle Akten zu<br />

Operativen Vorgängen, Operativen Personenkontrollen, IM, GMS, IM-Vorläufen, zu<br />

hochrangigen Staats- und Parteika<strong>de</strong>rn unverzüglich in das Bezirksamt zu überführen.<br />

Weitere, operativ unwichtige Akten sollten vor Ort und nach eigenem Ermessen vernichtet<br />

168 ZMA: Zentrale Materialablage. Existierte in je<strong>de</strong>r Diensteinheit und diente <strong>de</strong>r Aufbewahrung von<br />

operativem Schriftgut, bevor über <strong>de</strong>ssen endgültige Archivablage entschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>.<br />

169 Vgl. <strong>BStU</strong>, ASt <strong>Rostock</strong>, BdL, 4213.<br />

170 Schreiben <strong>de</strong>s Ministers an die Leiter <strong>de</strong>r Diensteinheiten vom 6.11.1989, GVS 25/89; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt<br />

103633; vgl. dazu Süß: Entmachtung, S. 14f.<br />

171 Überlegungen zur Präzisierung <strong>de</strong>r Vernichtungsaktion, die durch Generalleutnant Irmler, <strong>de</strong>n Chef <strong>de</strong>r<br />

ZAIG, am 13.11.1989 vorgenommen wur<strong>de</strong>n, war <strong>de</strong>n <strong>Rostock</strong>er BV/BA-Akten nicht zu entnehmen.<br />

Vgl. dazu Süß: Entmachtung, S. 14.<br />

172 Vgl. Schreiben Leiter BA an Leiter DE – persönlich, 27.11.1989; <strong>BStU</strong>, ASt <strong>Rostock</strong>, Rep. 5, 33.

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