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Entwurf Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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<strong>Einheitliche</strong> Prüfungsanforderungen für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung im Fachgymnasium<br />

5 Mündliche Prüfung<br />

Die Gestaltung einer mündlichen Abiturprüfung wird grundsätzlich in der Verordnung<br />

über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im<br />

Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden Fassung<br />

geregelt.<br />

5.1 Ziele, Aufgabenstellungen, Vorbereitungs- und Prüfungszeit<br />

In der mündlichen Prüfung sollen die Prüflinge Kenntnisse und Fähigkeiten über<br />

Inhalte des Faches Informationsverarbeitung zeigen. Dabei ist der Computer einzusetzen.<br />

Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile:<br />

Freier Vortrag, Präsentation<br />

Prüfungsgespräch, Diskussion.<br />

Dem Prüfling muss während der Vorbereitungszeit und Prüfung die erforderliche<br />

Hard- und Software zur Verfügung stehen, um die Bearbeitung der Aufgabenstellung<br />

durchführen und / oder veranschaulichen zu können.<br />

Ausgangspunkt für die mündliche Prüfung ist eine komplexe Aufgabenstellung, die<br />

zu Beginn der Vorbereitungszeit schriftlich vorgelegt wird. Das erforderliche Arbeitsmaterial<br />

in Form von Dateien u. Ä. kann auf einem Computer zur Verfügung<br />

gestellt werden. Die Aufgabe soll so gestellt werden, dass bei der Lösung bzw. im<br />

anschließenden Gespräch alle drei Anforderungsbereiche erreicht werden können.<br />

Sie soll verschiedenartige Kompetenzen ansprechen und sich nicht ausschließlich<br />

auf Lerngebiete eines Kurshalbjahres beschränken.<br />

Aufgabenstellungen, die im Rahmen des vorangegangenen Unterrichts sowie in<br />

der schriftlichen Abiturprüfung behandelt worden sind, dürfen nicht Gegenstand<br />

der mündlichen Prüfung sein.<br />

Dem Prüfling muss anhand von Aufgabengewichtungen eine Orientierung für die<br />

Bearbeitung der mündlichen Prüfungsaufgabe geboten werden.<br />

Die Prüfungsaufgabe muss so angelegt werden, dass jede Note erreichbar ist; entsprechende<br />

Fragen können bereits in der schriftlich vorgelegten Aufgabe enthalten<br />

sein, sie können sich aber auch im Verlauf des Prüfungsgesprächs ergeben.<br />

Nach dem vom Prüfling selbst gestalteten ersten Teil der Prüfung werden im zweiten<br />

Teil über die zu lösende Aufgabenstellung hinausgehende fachliche Zusammenhänge<br />

behandelt. Dabei ist die Fähigkeit nachzuweisen, Fachwissen darzustellen<br />

und eigene Einschätzungen sachgerecht, begründet und sprachlich angemessen<br />

zu vertreten.<br />

Die Prüfungsvorbereitungszeit beträgt aufgrund der praktischen Prüfungsanteile<br />

mindestens 45 bis maximal 60 Minuten. Die mündliche Prüfung dauert mindestens<br />

20 und höchstens 30 Minuten.<br />

5.2 Kriterien für die Bewertung der Leistungen<br />

Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung sollen neben den beschriebenen<br />

Kompetenzen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />

Fachkompetenz:<br />

Sachliche Richtigkeit und Umfang des geforderten Fachwissens, das bei der Präsentation<br />

der vorgegebenen, zusammenhängenden Aufgabe und beim anschließenden<br />

freien Prüfungsgespräch gezeigt wird. Dabei sind die Komplexität der Inhalte<br />

und der Grad der Selbstständigkeit der Prüfungsleistung in die Bewertung einzubeziehen.<br />

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